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	<title>Kommentare zu: Zurichs sinnlose Textbausteine</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 09:40:16 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zurichs-sinnlose-textbausteine/#comment-552</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Oct 2007 21:47:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/zurichs-sinnlose-textbausteine/#comment-552</guid>
		<description>Gestatten Sie mir, dass ich die Kollegen ein wenig in Schutz nehme, denn einen Baustein dieser Art gibt es wahrscheinlich bei jeder Gesellschaft.

Er ist an sich auch gar nicht so unsinnig, denn er bezieht sich auf die Entscheidung des BGH zu den sog. Bagatellverletzungen (BGH NJW 1992, 1043 f. VI ZR 120/91).

Der BGH stellt klar, dass es nicht f&#252;r jede k&#246;rperliche Beeintr&#228;chtigung Schmerzensgeld gibt, sondern eben nur f&#252;r erhebliche Verletzungen.

Dort findet sich die oben zitierte Formulierung in &#228;hnlicher Form ("wenn er bei geringf&#252;gigen Verletzungen ohne wesentliche Beeintr&#228;chtigung der Lebensf&#252;hrung...)

Bitte bedenken Sie auch, dass diese Bausteine nicht nur f&#252;r Korrespondenz mit Anw&#228;lten, sondern auch f&#252;r Briefe an den Gesch&#228;digten selbst eingesetzt werden.
Es w&#228;re technisch kein Problem, jeden Baustein mit einer entsprechenden Fundstelle zu versehen. Aber w&#252;rde man sich dann nicht sofort dem Vorwurf aussetzen, man wolle den Gesch&#228;digten mit Rechtsprechungszitaten einsch&#252;chter? Habe ich in der Form schon des &#246;fteren gelesen.
Bei Anw&#228;lten wird dagegen davon ausgegangen, dass sie den Sinngehalt auch ohne Zitat erkennen und ggf. die Fundstelle bereits beten k&#246;nnen, da es sich ja um ein "Massen-Argument" handelt.

Fragen wird man allerdings m&#252;ssen, ob der Baustein bei einem HWS-Schleudertrauma angebracht ist.

H&#228;lt man ein solches f&#252;r ausgeschlossen, w&#228;re es wohl sinnvoller, die Verletzung dem Grunde nach zu bestreiten, als sie zwar offenbar anzuerkennen aber f&#252;r nicht erheblich zu erachten...  

An den Techniker: Rechtsfragen sind nicht technisch zu l&#246;sen. Es gibt in aller Regel nicht nur 0 oder 1, Strom an, Strom aus, sondern eben viele Zwischenstufen. Also war der Einwand wohl etwas voreilig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gestatten Sie mir, dass ich die Kollegen ein wenig in Schutz nehme, denn einen Baustein dieser Art gibt es wahrscheinlich bei jeder Gesellschaft.</p>
<p>Er ist an sich auch gar nicht so unsinnig, denn er bezieht sich auf die Entscheidung des BGH zu den sog. Bagatellverletzungen (BGH NJW 1992, 1043 f. VI ZR 120/91).</p>
<p>Der BGH stellt klar, dass es nicht f&#252;r jede k&#246;rperliche Beeintr&#228;chtigung Schmerzensgeld gibt, sondern eben nur f&#252;r erhebliche Verletzungen.</p>
<p>Dort findet sich die oben zitierte Formulierung in &#228;hnlicher Form (&#8221;wenn er bei geringf&#252;gigen Verletzungen ohne wesentliche Beeintr&#228;chtigung der Lebensf&#252;hrung&#8230;)</p>
<p>Bitte bedenken Sie auch, dass diese Bausteine nicht nur f&#252;r Korrespondenz mit Anw&#228;lten, sondern auch f&#252;r Briefe an den Gesch&#228;digten selbst eingesetzt werden.<br />
Es w&#228;re technisch kein Problem, jeden Baustein mit einer entsprechenden Fundstelle zu versehen. Aber w&#252;rde man sich dann nicht sofort dem Vorwurf aussetzen, man wolle den Gesch&#228;digten mit Rechtsprechungszitaten einsch&#252;chter? Habe ich in der Form schon des &#246;fteren gelesen.<br />
Bei Anw&#228;lten wird dagegen davon ausgegangen, dass sie den Sinngehalt auch ohne Zitat erkennen und ggf. die Fundstelle bereits beten k&#246;nnen, da es sich ja um ein &#8220;Massen-Argument&#8221; handelt.</p>
<p>Fragen wird man allerdings m&#252;ssen, ob der Baustein bei einem HWS-Schleudertrauma angebracht ist.</p>
<p>H&#228;lt man ein solches f&#252;r ausgeschlossen, w&#228;re es wohl sinnvoller, die Verletzung dem Grunde nach zu bestreiten, als sie zwar offenbar anzuerkennen aber f&#252;r nicht erheblich zu erachten&#8230;  </p>
<p>An den Techniker: Rechtsfragen sind nicht technisch zu l&#246;sen. Es gibt in aller Regel nicht nur 0 oder 1, Strom an, Strom aus, sondern eben viele Zwischenstufen. Also war der Einwand wohl etwas voreilig.</p>
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	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zurichs-sinnlose-textbausteine/#comment-551</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Oct 2007 16:04:11 +0000</pubDate>
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		<description>@ Andersdenkender: 

Sorry, aber das ist ja gerade der Punkt: Der relevante Sachverhalt ist vollst&#228;ndig. Es geht nicht darum, ob der Totalschaden einen Trabbi oder einen Ferrari betraf, sondern darum, dass die Zurich einen bei eigenem minimalen Informationsstand (der Mandant erlitt ein HWS-Trauma) mit einem Textbaustein begl&#252;ckt, der von Anfang bis Ende schlicht Unsinn ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Andersdenkender: </p>
<p>Sorry, aber das ist ja gerade der Punkt: Der relevante Sachverhalt ist vollst&#228;ndig. Es geht nicht darum, ob der Totalschaden einen Trabbi oder einen Ferrari betraf, sondern darum, dass die Zurich einen bei eigenem minimalen Informationsstand (der Mandant erlitt ein HWS-Trauma) mit einem Textbaustein begl&#252;ckt, der von Anfang bis Ende schlicht Unsinn ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Andersdenkender</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zurichs-sinnlose-textbausteine/#comment-550</link>
		<dc:creator>Andersdenkender</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Oct 2007 16:04:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/zurichs-sinnlose-textbausteine/#comment-550</guid>
		<description>Ich finde es etwas gewagt, &#252;ber Versicherer zu schimpfen und gleichzeitig nicht den vollst&#228;ndigen Sachverhalt offenzulegen. W&#252;rden Sie den Sachverhalt so einem Richter vortragen? Ich hoffe doch nicht.

Wie soll ein objektiver Leser nachvollziehen k&#246;nnen, wie stark der Unfall war etc. Die Beschreibung "Totalschaden" hilft auch nicht, wenn man nicht erf&#228;hrt, um was f&#252;r ein Fahrzeug es sich handelt!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde es etwas gewagt, &#252;ber Versicherer zu schimpfen und gleichzeitig nicht den vollst&#228;ndigen Sachverhalt offenzulegen. W&#252;rden Sie den Sachverhalt so einem Richter vortragen? Ich hoffe doch nicht.</p>
<p>Wie soll ein objektiver Leser nachvollziehen k&#246;nnen, wie stark der Unfall war etc. Die Beschreibung &#8220;Totalschaden&#8221; hilft auch nicht, wenn man nicht erf&#228;hrt, um was f&#252;r ein Fahrzeug es sich handelt!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: SV Stoll</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zurichs-sinnlose-textbausteine/#comment-549</link>
		<dc:creator>SV Stoll</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Oct 2007 14:41:38 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Herr Melchior,

mich wundert es auch immer wieder, in welcher Art Rechtsanw&#228;lten in Regulierungs-Schreiben begegnet wird. Teilweise so, dass sogar ich als Techniker, der sich ein bi&#223;chen auskennt, den Kopf sch&#252;tteln muss. Stets sturr das Gegenteil behaupten was Rechtens ist, egal wie. Aber das sind halt Steilvorlagen f&#252;r Sie und Ihre Kollegen, wenn die Sache vor Gericht geht. 

SV Stoll</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Melchior,</p>
<p>mich wundert es auch immer wieder, in welcher Art Rechtsanw&#228;lten in Regulierungs-Schreiben begegnet wird. Teilweise so, dass sogar ich als Techniker, der sich ein bi&#223;chen auskennt, den Kopf sch&#252;tteln muss. Stets sturr das Gegenteil behaupten was Rechtens ist, egal wie. Aber das sind halt Steilvorlagen f&#252;r Sie und Ihre Kollegen, wenn die Sache vor Gericht geht. </p>
<p>SV Stoll</p>
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