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	<title>Kommentare zu: Zurichs K&#252;rzungsrichtlinien</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Mon, 13 Oct 2008 20:20:56 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Nichtjurist</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zurichs-kuerzungsrichtlinien/#comment-608</link>
		<dc:creator>Nichtjurist</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 20:07:22 +0000</pubDate>
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		<description>Der Hugo sagt zu seinem Freund Otto:

He Otto, wenn Du nicht jede Woche meinen Wagen w&#228;schst und meinen Rasen m&#228;hst, dann sag ich deiner Frau, dass du jeden Montag (au&#223;er an den Feiertagen) in der Mittagspause mit der Hilde fremd gehst.

Die Folgen, die dem Otto durch die Preisgabe seines kleinen Geheimnisses angedroht werden, sind vorab nicht  absehbar.
K&#246;nnte vielleicht ganz schlimm kommen, indem sich seine Frau scheiden l&#228;sst und das Haus unter den Hammer kommt, jeden Monat Unterhalt f&#252;r Frau und 5 Kinder abgebucht werden, Boot und Hund weg sind usw.
Steht also m&#246;glicherweise eine Menge Geld auf dem Spiel.

K&#246;nnte aber auch glimpflich ausgehen, wenn dem Otto seine Frau antwortet: 

Wusste ich schon lange - sind wir eben quit!

Kosten = 0,00.

Ist aber doch ein klassischer Fall von Erpressung - oder?

Auf alle F&#228;lle f&#252;hlt sich der Otto von seinem Freund Hugo erpresst.
Auch wenn er zum Zeitpunkt der Tat noch nicht wei&#223;, wie seine Frau reagieren wird, wenn der Hugo das gemeinsame Geheimnis ausplaudern sollte.

Es muss also bei einer Erpressung auf die Sichtweise des Erpressungsopfers abgestellt werden.

Geht ein Kfz-Sachverst&#228;ndiger zum Staatsanwalt und teilt folgendes mit:

Hallo Herr Staatsanwalt, ich arbeite schon seit mehreren Jahren als freier Mitarbeiter in meiner Eigenschaft als unabh&#228;ngiger Sachverst&#228;ndiger f&#252;r die Z&#252;rich Versicherung und verdiene hierbei einen erheblichen Teil meines Lebensunterhaltes.

Die Z&#252;rich teilt mir nun mit, dass ich meine grundlegenden Prinzipien, ein braver und gesetzestreuer B&#252;rger zu bleiben, &#252;ber Bord werfen soll.
Die verlangen doch nun tats&#228;chlich von mir, dass ich Gutachten nach deren Richtlinien anfertige, durch die ich meinen Eid als &#246;ffentlich bestellter und vereidigter Sachverst&#228;ndiger breche sowie gegen bestehende Gesetze und h&#246;chstrichterliche Rechtsprechung verstosse.
Mit diesen Gef&#228;lligkeitsgutachten will die Z&#252;rich die Gesch&#228;digten dann so richtig &#252;ber´s Ohr hauen.
Wenn ich deren Richtlinien aber nicht anerkenne und nicht als Grundlage f&#252;r meine Arbeit verwende, verliere ich diese Gesch&#228;ftsverbindung und komme dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Aus Sichtweise des Opfers doch auch eine klare Erpressung - oder?


Nach den bisherigen juristischen Einwendungen m&#252;sste der Staatsanwalt nun aber wie folgt antworten:

Hallo Sachverst&#228;ndiger, alles halb so schlimm. Gem&#228;&#223; § 253 StGB kann die Sache der Z&#252;rich aus strafrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden, da alles seine Richtigkeit hat. Dass bereits der Versuch strafbar ist, sollten wir vernachl&#228;ssigen. Eine Dreieckserpressung kann ich in keinem Fall feststellen. Die existiert h&#246;chstens in deiner Phantasie.
Bandenm&#228;ssiges Auftreten ist auch nicht ersichtlich. Sind ja nur 100 gleichgeartete F&#228;lle.
Deshalb machst du am besten genau das, was die Z&#252;rich dir vorschreibt, dann kann &#252;berhaupt nichts geschehen und das wichtigste dabei ist ein ausgeglichenes Konto zu jedem ersten des Monats.
Schreib dein rechtlich und inhaltlich falsches Gutachten, auch wenn es vors&#228;tzlich gegen die Grunds&#228;tze unseres Rechtssystemes oder gegen deinen Eid verst&#246;sst.
Die Schluss-Formulierung im Gutachten "Nach bestem Wissen und Gewissen" w&#252;rde ich ein wenig &#228;ndern in "Skrupelloser Mitmischer ohne Gewissen". So viel Ehrlichkeit muss sein.
Du bist doch nicht verantwortlich daf&#252;r, dass die Z&#252;rich aufgrund deiner falschen Gutachten die Unfallgesch&#228;digten so richtig &#252;ber den Tisch zieht.
K&#246;nnte doch genau so gut sein, dass die Z&#252;rich das Gutachten nicht f&#252;r die Schadensersatzabwehr einsetzt, sondern wohl proportioniert und perforiert in die Toillette h&#228;ngt.
Falls es doch gegen den Gesch&#228;digten eingesetzt werden sollte, bezieht sich die Z&#252;rich bei Einwendungen der Gesch&#228;digenseite zwar auf dich als unabh&#228;ngige Institution, du wiederum antwortest aber dann stets mit Nichtwissen oder gem&#228;&#223; Gutachten "ohne Gewissen" und alles ist gut.

M&#246;glicherweise aber auch nicht, wenn irgendwann und irgendwo ein Jurist mit Hose diese samt Inhalt in Bewegung setzt und den endlosen theoretischen Betrachtungen durch Fakten ein Ende bereitet.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Hugo sagt zu seinem Freund Otto:</p>
<p>He Otto, wenn Du nicht jede Woche meinen Wagen w&#228;schst und meinen Rasen m&#228;hst, dann sag ich deiner Frau, dass du jeden Montag (au&#223;er an den Feiertagen) in der Mittagspause mit der Hilde fremd gehst.</p>
<p>Die Folgen, die dem Otto durch die Preisgabe seines kleinen Geheimnisses angedroht werden, sind vorab nicht  absehbar.<br />
K&#246;nnte vielleicht ganz schlimm kommen, indem sich seine Frau scheiden l&#228;sst und das Haus unter den Hammer kommt, jeden Monat Unterhalt f&#252;r Frau und 5 Kinder abgebucht werden, Boot und Hund weg sind usw.<br />
Steht also m&#246;glicherweise eine Menge Geld auf dem Spiel.</p>
<p>K&#246;nnte aber auch glimpflich ausgehen, wenn dem Otto seine Frau antwortet: </p>
<p>Wusste ich schon lange - sind wir eben quit!</p>
<p>Kosten = 0,00.</p>
<p>Ist aber doch ein klassischer Fall von Erpressung - oder?</p>
<p>Auf alle F&#228;lle f&#252;hlt sich der Otto von seinem Freund Hugo erpresst.<br />
Auch wenn er zum Zeitpunkt der Tat noch nicht wei&#223;, wie seine Frau reagieren wird, wenn der Hugo das gemeinsame Geheimnis ausplaudern sollte.</p>
<p>Es muss also bei einer Erpressung auf die Sichtweise des Erpressungsopfers abgestellt werden.</p>
<p>Geht ein Kfz-Sachverst&#228;ndiger zum Staatsanwalt und teilt folgendes mit:</p>
<p>Hallo Herr Staatsanwalt, ich arbeite schon seit mehreren Jahren als freier Mitarbeiter in meiner Eigenschaft als unabh&#228;ngiger Sachverst&#228;ndiger f&#252;r die Z&#252;rich Versicherung und verdiene hierbei einen erheblichen Teil meines Lebensunterhaltes.</p>
<p>Die Z&#252;rich teilt mir nun mit, dass ich meine grundlegenden Prinzipien, ein braver und gesetzestreuer B&#252;rger zu bleiben, &#252;ber Bord werfen soll.<br />
Die verlangen doch nun tats&#228;chlich von mir, dass ich Gutachten nach deren Richtlinien anfertige, durch die ich meinen Eid als &#246;ffentlich bestellter und vereidigter Sachverst&#228;ndiger breche sowie gegen bestehende Gesetze und h&#246;chstrichterliche Rechtsprechung verstosse.<br />
Mit diesen Gef&#228;lligkeitsgutachten will die Z&#252;rich die Gesch&#228;digten dann so richtig &#252;ber´s Ohr hauen.<br />
Wenn ich deren Richtlinien aber nicht anerkenne und nicht als Grundlage f&#252;r meine Arbeit verwende, verliere ich diese Gesch&#228;ftsverbindung und komme dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten.</p>
<p>Aus Sichtweise des Opfers doch auch eine klare Erpressung - oder?</p>
<p>Nach den bisherigen juristischen Einwendungen m&#252;sste der Staatsanwalt nun aber wie folgt antworten:</p>
<p>Hallo Sachverst&#228;ndiger, alles halb so schlimm. Gem&#228;&#223; § 253 StGB kann die Sache der Z&#252;rich aus strafrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden, da alles seine Richtigkeit hat. Dass bereits der Versuch strafbar ist, sollten wir vernachl&#228;ssigen. Eine Dreieckserpressung kann ich in keinem Fall feststellen. Die existiert h&#246;chstens in deiner Phantasie.<br />
Bandenm&#228;ssiges Auftreten ist auch nicht ersichtlich. Sind ja nur 100 gleichgeartete F&#228;lle.<br />
Deshalb machst du am besten genau das, was die Z&#252;rich dir vorschreibt, dann kann &#252;berhaupt nichts geschehen und das wichtigste dabei ist ein ausgeglichenes Konto zu jedem ersten des Monats.<br />
Schreib dein rechtlich und inhaltlich falsches Gutachten, auch wenn es vors&#228;tzlich gegen die Grunds&#228;tze unseres Rechtssystemes oder gegen deinen Eid verst&#246;sst.<br />
Die Schluss-Formulierung im Gutachten &#8220;Nach bestem Wissen und Gewissen&#8221; w&#252;rde ich ein wenig &#228;ndern in &#8220;Skrupelloser Mitmischer ohne Gewissen&#8221;. So viel Ehrlichkeit muss sein.<br />
Du bist doch nicht verantwortlich daf&#252;r, dass die Z&#252;rich aufgrund deiner falschen Gutachten die Unfallgesch&#228;digten so richtig &#252;ber den Tisch zieht.<br />
K&#246;nnte doch genau so gut sein, dass die Z&#252;rich das Gutachten nicht f&#252;r die Schadensersatzabwehr einsetzt, sondern wohl proportioniert und perforiert in die Toillette h&#228;ngt.<br />
Falls es doch gegen den Gesch&#228;digten eingesetzt werden sollte, bezieht sich die Z&#252;rich bei Einwendungen der Gesch&#228;digenseite zwar auf dich als unabh&#228;ngige Institution, du wiederum antwortest aber dann stets mit Nichtwissen oder gem&#228;&#223; Gutachten &#8220;ohne Gewissen&#8221; und alles ist gut.</p>
<p>M&#246;glicherweise aber auch nicht, wenn irgendwann und irgendwo ein Jurist mit Hose diese samt Inhalt in Bewegung setzt und den endlosen theoretischen Betrachtungen durch Fakten ein Ende bereitet.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Aspekto</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zurichs-kuerzungsrichtlinien/#comment-607</link>
		<dc:creator>Aspekto</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 13:03:14 +0000</pubDate>
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		<description>Bei den Problemen die die Versicherungswirtschaft mit der rechtm&#228;&#223;igen Entsch&#228;digung hat, sollte die Reparatur an sich neu &#252;berlegt werden, schlie&#223;lich wird sie selbst ja dem §249 BGB nicht gerecht, weil der Gesch&#228;digte mit einem reparierten Fahrzeug ja nicht so gestellt ist als h&#228;tte das Unfallereignis nie stattgefunden.

Nur so ein Aspekt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bei den Problemen die die Versicherungswirtschaft mit der rechtm&#228;&#223;igen Entsch&#228;digung hat, sollte die Reparatur an sich neu &#252;berlegt werden, schlie&#223;lich wird sie selbst ja dem §249 BGB nicht gerecht, weil der Gesch&#228;digte mit einem reparierten Fahrzeug ja nicht so gestellt ist als h&#228;tte das Unfallereignis nie stattgefunden.</p>
<p>Nur so ein Aspekt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sebastian C.</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zurichs-kuerzungsrichtlinien/#comment-606</link>
		<dc:creator>Sebastian C.</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 08:40:12 +0000</pubDate>
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		<description>Mal eine andere Frage: Worin soll den eigentlich der f&#252;r eine (Dreiecks)Erpressung (§253 StGB) notwendige Taterfolg, mithin der Verm&#246;gensnachteil beim Gesch&#228;digten zu sehen sein.
Selbst wenn man mal unterstellt der Sachverst&#228;ndige wird tats&#228;chlich gen&#246;tigt  unrichtige Gutachten zu verfassen so f&#252;hrt das fehlerhafte Gutachten allein doch noch nicht zu einem Verm&#246;genschaden beim Gesch&#228;digten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mal eine andere Frage: Worin soll den eigentlich der f&#252;r eine (Dreiecks)Erpressung (§253 StGB) notwendige Taterfolg, mithin der Verm&#246;gensnachteil beim Gesch&#228;digten zu sehen sein.<br />
Selbst wenn man mal unterstellt der Sachverst&#228;ndige wird tats&#228;chlich gen&#246;tigt  unrichtige Gutachten zu verfassen so f&#252;hrt das fehlerhafte Gutachten allein doch noch nicht zu einem Verm&#246;genschaden beim Gesch&#228;digten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Andersdenkender</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zurichs-kuerzungsrichtlinien/#comment-605</link>
		<dc:creator>Andersdenkender</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 07:53:16 +0000</pubDate>
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		<description>Nocheinmal die Frage, worin sehen Sie die N&#246;tigung?

Ob die GA falsch sind oder nicht, war die eigentliche Frage dieses Threads, wenn ich Kollegen Melchior richtig verstehe. Nun, die Frage ist durchaus umstritten. 

Hintergrund der Argumentation der Versicherer ist eine Nebenbemerkung im Porscheurteil. Zu Zeiten des Porscheurteils gab es noch die Gruppenfreistellungsverordnung und damit strenge Markenbindungen. Freie Werkst&#228;tten kamen kaum an Originalersatzteile etc. Die Zeiten sind dank der Europ&#228;ischen Union zum Gl&#252;ck vorbei. Hieran kn&#252;pfen die Versicherer an, es sei nun auch freien Werkst&#228;tten problemlos und einfach m&#246;glich Markenfahrzeuge fachgerecht mit Originalersatzteilen zu reparieren. Bei fiktiver Abrechnung seien dann auch die nur die Kosten der freien Werkst&#228;tten zu erstatten.

Dieser Argumentation folgen durchaus einige Gerichte. Sie ist - auch wenn ich sie nicht teile - keines Falls falsch oder abwegig, sondern gut vertretbar. Jeder Versicherung steht es frei, nach ihr abzurechnen oder nicht. Noch einmal:

Die Frage ist umstritten. Dies ist zu akzeptieren.

In diesem Zusammenhang von Erpressung zu sprechen ist harter Tobak!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nocheinmal die Frage, worin sehen Sie die N&#246;tigung?</p>
<p>Ob die GA falsch sind oder nicht, war die eigentliche Frage dieses Threads, wenn ich Kollegen Melchior richtig verstehe. Nun, die Frage ist durchaus umstritten. </p>
<p>Hintergrund der Argumentation der Versicherer ist eine Nebenbemerkung im Porscheurteil. Zu Zeiten des Porscheurteils gab es noch die Gruppenfreistellungsverordnung und damit strenge Markenbindungen. Freie Werkst&#228;tten kamen kaum an Originalersatzteile etc. Die Zeiten sind dank der Europ&#228;ischen Union zum Gl&#252;ck vorbei. Hieran kn&#252;pfen die Versicherer an, es sei nun auch freien Werkst&#228;tten problemlos und einfach m&#246;glich Markenfahrzeuge fachgerecht mit Originalersatzteilen zu reparieren. Bei fiktiver Abrechnung seien dann auch die nur die Kosten der freien Werkst&#228;tten zu erstatten.</p>
<p>Dieser Argumentation folgen durchaus einige Gerichte. Sie ist - auch wenn ich sie nicht teile - keines Falls falsch oder abwegig, sondern gut vertretbar. Jeder Versicherung steht es frei, nach ihr abzurechnen oder nicht. Noch einmal:</p>
<p>Die Frage ist umstritten. Dies ist zu akzeptieren.</p>
<p>In diesem Zusammenhang von Erpressung zu sprechen ist harter Tobak!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Dictionary</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zurichs-kuerzungsrichtlinien/#comment-604</link>
		<dc:creator>Dictionary</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2007 20:12:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/zurichs-kuerzungsrichtlinien/#comment-604</guid>
		<description>§ 253 Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen &#220;bel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung n&#246;tigt und dadurch dem Verm&#246;gen des Gen&#246;tigten oder eines anderen Nachteil zuf&#252;gt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f&#252;nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

&#220;bersetzung:

Wenn eine Kfz-Versicherung einen Kfz-Sachverst&#228;ndigen n&#246;tigt, rechtswidrige Gutachten zu erstellen, durch die Gesch&#228;digte wirtschaftliche Nachteile erleiden und die Sch&#228;diger-Versicherung sich hierbei bereichert, indem man dem Sachverst&#228;ndigen bei Nichteinhaltung der rechtswidrigen Arbeitsanweisungen die zwangsl&#228;ufige Beendigung der bestehenden Gesch&#228;ftsverbindung mit einem Umsatzverlust von z.B. EUR 20.000 / Jahr in Aussicht stellt,  wird mit.......</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>§ 253 Erpressung</p>
<p>(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen &#220;bel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung n&#246;tigt und dadurch dem Verm&#246;gen des Gen&#246;tigten oder eines anderen Nachteil zuf&#252;gt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f&#252;nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p>&#220;bersetzung:</p>
<p>Wenn eine Kfz-Versicherung einen Kfz-Sachverst&#228;ndigen n&#246;tigt, rechtswidrige Gutachten zu erstellen, durch die Gesch&#228;digte wirtschaftliche Nachteile erleiden und die Sch&#228;diger-Versicherung sich hierbei bereichert, indem man dem Sachverst&#228;ndigen bei Nichteinhaltung der rechtswidrigen Arbeitsanweisungen die zwangsl&#228;ufige Beendigung der bestehenden Gesch&#228;ftsverbindung mit einem Umsatzverlust von z.B. EUR 20.000 / Jahr in Aussicht stellt,  wird mit&#8230;&#8230;.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Andersdenkender</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zurichs-kuerzungsrichtlinien/#comment-603</link>
		<dc:creator>Andersdenkender</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2007 18:05:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/zurichs-kuerzungsrichtlinien/#comment-603</guid>
		<description>@ RA Reckels

K&#246;nnte es sein, dass Sie sich ein wenig verrannt haben? 
Worin sehen Sie die "N&#246;tigung"?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ RA Reckels</p>
<p>K&#246;nnte es sein, dass Sie sich ein wenig verrannt haben?<br />
Worin sehen Sie die &#8220;N&#246;tigung&#8221;?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Harry</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zurichs-kuerzungsrichtlinien/#comment-602</link>
		<dc:creator>Harry</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2007 16:36:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/zurichs-kuerzungsrichtlinien/#comment-602</guid>
		<description>Wenn der Sachverst&#228;ndige die Richtlinien wider besseres Wissen ausf&#252;hrt, d&#252;rfte es sich um versuchten Betrug handeln.

Des weiteren ruft die Versicherung gem&#228;&#223; den vorliegenden Richtlinien zum Ausf&#252;hren einer Straftat auf.

Volkst&#252;mlich &#252;bersetzt sagt uns die Arbeitsanweisung der Z&#252;rich Gruppe aber folgendes:

"Hey Sachverst&#228;ndiger, alter Freund.
Hier sind die neuesten Richtlinien aus unserem Hause zur Abwicklung von Kfz-Unfallsch&#228;den.
Wir wissen zwar, dass du nach unseren Arbeitsanweisungen rechtlich und sachlich grottenfalsche Gutachten anfertigst, aber das ist notwendig, um unser selbst verschuldetes defizit&#228;res Kfz-Gesch&#228;ft wieder ein wenig aus den roten Zahlen zu bringen.
Aber wie du weisst, zahlt die Zeche bei Konzernen nicht der Verursacher, sondern stets das Volk.
In schweren Zeiten m&#252;ssen eben alle gewisse Opfer bringen.
Auch auf den Eid eines &#246;ffentlich bestellten und vereidigten Sachverst&#228;ndigen k&#246;nnen wir leider keine R&#252;cksicht nehmen.
Des weiteren m&#252;ssen Recht und Gesetz f&#252;r unsere wirtschaftlichen Interessen selbstverst&#228;ndlich in den Hintergrund treten. 
Dass bei unserer niedertr&#228;chtigen Aktion Gesch&#228;digte um rechtlich zustehende Anspr&#252;che gebracht werden, ist eben der Preis unseres Erfolges, der sich letztendlich am Bilanzergebnis des Unternehmens misst.
Und ausserdem, was ist schon ein verlorener Ruf irgend eines Sachverst&#228;ndigen gegen&#252;ber dem Lockruf des Geldes.
Deshalb sei dir noch folgendes ans Herz gelegt:
Solltest du dich nicht exakt an unsere Richtlinien halten, dann bekommst du in Zukunft von uns keine Auftr&#228;ge und kannst sehen, wie du weiterhin Miete sowie Mitarbeiter bezahlst und wie du k&#252;nftig deinen Lebensunterhalt bestreitest.
In diesem Sinne, frohes Schaffen, alter Freund."

Erpressung? Nie und nimmer!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Sachverst&#228;ndige die Richtlinien wider besseres Wissen ausf&#252;hrt, d&#252;rfte es sich um versuchten Betrug handeln.</p>
<p>Des weiteren ruft die Versicherung gem&#228;&#223; den vorliegenden Richtlinien zum Ausf&#252;hren einer Straftat auf.</p>
<p>Volkst&#252;mlich &#252;bersetzt sagt uns die Arbeitsanweisung der Z&#252;rich Gruppe aber folgendes:</p>
<p>&#8220;Hey Sachverst&#228;ndiger, alter Freund.<br />
Hier sind die neuesten Richtlinien aus unserem Hause zur Abwicklung von Kfz-Unfallsch&#228;den.<br />
Wir wissen zwar, dass du nach unseren Arbeitsanweisungen rechtlich und sachlich grottenfalsche Gutachten anfertigst, aber das ist notwendig, um unser selbst verschuldetes defizit&#228;res Kfz-Gesch&#228;ft wieder ein wenig aus den roten Zahlen zu bringen.<br />
Aber wie du weisst, zahlt die Zeche bei Konzernen nicht der Verursacher, sondern stets das Volk.<br />
In schweren Zeiten m&#252;ssen eben alle gewisse Opfer bringen.<br />
Auch auf den Eid eines &#246;ffentlich bestellten und vereidigten Sachverst&#228;ndigen k&#246;nnen wir leider keine R&#252;cksicht nehmen.<br />
Des weiteren m&#252;ssen Recht und Gesetz f&#252;r unsere wirtschaftlichen Interessen selbstverst&#228;ndlich in den Hintergrund treten.<br />
Dass bei unserer niedertr&#228;chtigen Aktion Gesch&#228;digte um rechtlich zustehende Anspr&#252;che gebracht werden, ist eben der Preis unseres Erfolges, der sich letztendlich am Bilanzergebnis des Unternehmens misst.<br />
Und ausserdem, was ist schon ein verlorener Ruf irgend eines Sachverst&#228;ndigen gegen&#252;ber dem Lockruf des Geldes.<br />
Deshalb sei dir noch folgendes ans Herz gelegt:<br />
Solltest du dich nicht exakt an unsere Richtlinien halten, dann bekommst du in Zukunft von uns keine Auftr&#228;ge und kannst sehen, wie du weiterhin Miete sowie Mitarbeiter bezahlst und wie du k&#252;nftig deinen Lebensunterhalt bestreitest.<br />
In diesem Sinne, frohes Schaffen, alter Freund.&#8221;</p>
<p>Erpressung? Nie und nimmer!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ra Reckels</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zurichs-kuerzungsrichtlinien/#comment-601</link>
		<dc:creator>Ra Reckels</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2007 16:14:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/zurichs-kuerzungsrichtlinien/#comment-601</guid>
		<description>Nur noch zur kurzen Erl&#228;uterung, nach der BGH Rechtsprechung gilt:

"Der Tatbestand der Erpressung sch&#252;tzt sowohl das Verm&#246;gen als auch die Willensfreiheit (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2). Aus dem Umstand, da&#223; die Tr&#228;ger dieser beiden Rechtsg&#252;ter nicht identisch sein m&#252;ssen, ergibt sich die M&#246;glichkeit der "Dreieckserpressung". Obwohl vom Wortlaut der Norm gedeckt, reicht es hierf&#252;r jedoch nicht aus, da&#223; zwischen der abgen&#246;tigten Handlung, Duldung oder Unterlassung und dem bei einem Dritten eintretenden Verm&#246;gensschaden &#252;berhaupt eine kausale Verkn&#252;pfung besteht (so wohl noch Bindung, Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts I S. 376); vielmehr bedarf der weit gefa&#223;te Tatbestand der Erpressung insoweit einer einschr&#228;nkenden Auslegung unter R&#252;ckgriff auf den Wesensgehalt der Norm.

Erpressung bedeutet die erzwungene Preisgabe von eigenen oder fremden Verm&#246;genswerten, deren Schutz der Gen&#246;tigte wahrnehmen kann und will. Allerdings braucht diese Preisgabe - anders als beim Betrug - nicht in Form einer Verm&#246;gensverf&#252;gung zu erfolgen (vgl. BGHSt 7, 252, 254; 14, 386, 390; 25, 224, 228; Arzt, Strafrecht B.T. LH 3 Rdn. 357; Sch&#252;nemann JA 1980, 486, 489; a.A. die wohl &#252;berwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. insoweit Herdegen in LK StGB 11. Aufl. § 249 Rdn. 23 Fn. 12 und die Nachweise bei R&#246;ckrath, Die Zurechnung von Dritthandlungen bei der Dreieckserpressung, 1991 S. 43 ff.). Eine Dreieckserpressung setzt daher weder eine rechtliche Verf&#252;gungsmacht noch eine tats&#228;chliche Herrschaftsgewalt des Gen&#246;tigten &#252;ber die fremden Verm&#246;gensgegenst&#228;nde im Sinne einer Gewahrsamsdienerschaft voraus (so aber Schr&#246;der ZStW 60, 79, 97 f.; vgl. auch Herdegen aaO. § 253 Rdn. 35). Dennoch kann nicht jedes einem Dritten abgen&#246;tigte verm&#246;genssch&#228;digende Verhalten eine Strafbarkeit wegen Erpressung begr&#252;nden; vielmehr mu&#223; zwischen dem Gen&#246;tigten und dem in seinem Verm&#246;gen Gesch&#228;digten ein N&#228;heverh&#228;ltnis dergestalt bestehen, da&#223; das N&#246;tigungsopfer sp&#228;testens im Zeitpunkt der Tatbegehung auf der Seite des Verm&#246;gensinhabers steht. Gerade darin, da&#223; der T&#228;ter die von einem Dritten im Interesse des Verm&#246;gensinhabers wahrgenommene Schutzfunktion mit N&#246;tigungsmitteln aufhebt, liegt der Unrechtsgehalt der Dreieckserpressung (so im Ergebnis auch Rengier JZ 1985, 565, 568; Sch&#252;nemann aaO.)."

Das N&#228;heverh&#228;ltnis zwischen dem Gesch&#228;digten ( Verm&#246;gensinhaber ) und dem Sachverst&#228;ndigen (N&#246;tigungsopfer) ergibt sich nach diesseitigem Daf&#252;rhalten aus dem Gutachtenauftrag.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nur noch zur kurzen Erl&#228;uterung, nach der BGH Rechtsprechung gilt:</p>
<p>&#8220;Der Tatbestand der Erpressung sch&#252;tzt sowohl das Verm&#246;gen als auch die Willensfreiheit (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2). Aus dem Umstand, da&#223; die Tr&#228;ger dieser beiden Rechtsg&#252;ter nicht identisch sein m&#252;ssen, ergibt sich die M&#246;glichkeit der &#8220;Dreieckserpressung&#8221;. Obwohl vom Wortlaut der Norm gedeckt, reicht es hierf&#252;r jedoch nicht aus, da&#223; zwischen der abgen&#246;tigten Handlung, Duldung oder Unterlassung und dem bei einem Dritten eintretenden Verm&#246;gensschaden &#252;berhaupt eine kausale Verkn&#252;pfung besteht (so wohl noch Bindung, Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts I S. 376); vielmehr bedarf der weit gefa&#223;te Tatbestand der Erpressung insoweit einer einschr&#228;nkenden Auslegung unter R&#252;ckgriff auf den Wesensgehalt der Norm.</p>
<p>Erpressung bedeutet die erzwungene Preisgabe von eigenen oder fremden Verm&#246;genswerten, deren Schutz der Gen&#246;tigte wahrnehmen kann und will. Allerdings braucht diese Preisgabe - anders als beim Betrug - nicht in Form einer Verm&#246;gensverf&#252;gung zu erfolgen (vgl. BGHSt 7, 252, 254; 14, 386, 390; 25, 224, 228; Arzt, Strafrecht B.T. LH 3 Rdn. 357; Sch&#252;nemann JA 1980, 486, 489; a.A. die wohl &#252;berwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. insoweit Herdegen in LK StGB 11. Aufl. § 249 Rdn. 23 Fn. 12 und die Nachweise bei R&#246;ckrath, Die Zurechnung von Dritthandlungen bei der Dreieckserpressung, 1991 S. 43 ff.). Eine Dreieckserpressung setzt daher weder eine rechtliche Verf&#252;gungsmacht noch eine tats&#228;chliche Herrschaftsgewalt des Gen&#246;tigten &#252;ber die fremden Verm&#246;gensgegenst&#228;nde im Sinne einer Gewahrsamsdienerschaft voraus (so aber Schr&#246;der ZStW 60, 79, 97 f.; vgl. auch Herdegen aaO. § 253 Rdn. 35). Dennoch kann nicht jedes einem Dritten abgen&#246;tigte verm&#246;genssch&#228;digende Verhalten eine Strafbarkeit wegen Erpressung begr&#252;nden; vielmehr mu&#223; zwischen dem Gen&#246;tigten und dem in seinem Verm&#246;gen Gesch&#228;digten ein N&#228;heverh&#228;ltnis dergestalt bestehen, da&#223; das N&#246;tigungsopfer sp&#228;testens im Zeitpunkt der Tatbegehung auf der Seite des Verm&#246;gensinhabers steht. Gerade darin, da&#223; der T&#228;ter die von einem Dritten im Interesse des Verm&#246;gensinhabers wahrgenommene Schutzfunktion mit N&#246;tigungsmitteln aufhebt, liegt der Unrechtsgehalt der Dreieckserpressung (so im Ergebnis auch Rengier JZ 1985, 565, 568; Sch&#252;nemann aaO.).&#8221;</p>
<p>Das N&#228;heverh&#228;ltnis zwischen dem Gesch&#228;digten ( Verm&#246;gensinhaber ) und dem Sachverst&#228;ndigen (N&#246;tigungsopfer) ergibt sich nach diesseitigem Daf&#252;rhalten aus dem Gutachtenauftrag.</p>
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