Zürich Hannover und die Kostenpauschale
Die KH-Sachbearbeiter der Zürich-Versicherung in Hannover sind anscheinend leider nicht in der Lage die Anspruchsschreiben der Rechtsanwälte aufmerksam zu lesen. So wurde seitens des Autors immer eine Kostenpauschale von 25,00 € geltend gemacht. Dies mit Hinweis auf die Rechtsprechung des für Hannover zuständigen OLG Celle (veröffenlicht in NJW-RR 2004, S. 1673 sowie NJW-Spezial Heft 8, 2004 S. 355). Demnach beträgt die Kostenpauschale für alle Verkehrsunfälle ab dem 01.08.2003 die geforderten 25,00 €. Jedoch werden seitens der Sachbearbeiter immer nur 20,00 € zur Anweisung gebracht. Selbst ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter, der sodann um Zusendung des Urteils bat, brachte noch keine Abhilfe. Mithin wird regelmäßig nach erneutem Hinweis auf das Urteil und die Übersendung des Urteils weitere 5,00 € zur Anweisung gebracht.
Dieser doppelte Aufwand ist doch nicht nötig, liebe Zürich. Und bevor dem Mandanten umständlich erklärt wird, warum er nur 20 € anstatt der geforderten 25,00 € erhält ist es für den Rechtsanwalt einfacher das Urteil zu übersenden. Diesen Aufwand können sich aber beide Seiten ersparen.
07. September 2007 um 03:23
PianoMan…
Hello
I bookmarked this blog. Thanks heaps for this!… if anyone else has anything, it would be much appreciated. Great website Super Pianoforte Links http://www.de.Grand-Pianos.org Enjoy!…