WGV und die Verbringungskosten

“uniVersa auf Dummenfang” titelte am 11.08.06 der Kollege Melchior. Auch der WGV – wen überrascht’s – kann’s nicht lassen und streicht mit inhaltsähnlicher Begründung die Verbringungskosten – und den Ersatzteilpreiszuschlag mit der altbekannten Begründung gleich noch dazu. Hier wie dort: das ein oder andere sich gegen die Ersatzfähigkeit dieser Positionen bei Abrechnung auf Gutachterbasis aussprechende Urteil wird benutzt, um entgegen der in beiden Punkten wohl herrschenden Auffassung die Erstattung zunächst einmal zu verweigern. Wäre es nicht ein Fall, in dem ich ohnehin in wenigen Tagen unter Vorlage der Reparaturrechnung abrechnen würde, wäre sicher eine Klage fällig.

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