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	<title>Kommentare zu: VVD und der Restwert</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
	<lastBuildDate>Mon, 06 Feb 2012 07:29:26 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Nichtjurist</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vvd-und-der-restwert/comment-page-1/#comment-911</link>
		<dc:creator>Nichtjurist</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 07:26:19 +0000</pubDate>
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		<description>Na also - geht doch!

Schadensabwicklung auf sachdienlichem Niveau.

Der eine oder andere &quot;kranke Geist&quot; k&#246;nnte sich davon eine Scheibe abschneiden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Na also &#8211; geht doch!</p>
<p>Schadensabwicklung auf sachdienlichem Niveau.</p>
<p>Der eine oder andere &#8220;kranke Geist&#8221; k&#246;nnte sich davon eine Scheibe abschneiden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Deneke</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vvd-und-der-restwert/comment-page-1/#comment-910</link>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jul 2008 14:39:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=262#comment-910</guid>
		<description>das Ergebnis liegt nun vor: 
der VVD akzeptiert nach Vorlage der Verschrottungsbescheinigung die Weiternutzung und rechnet auf Basis des lokalen Restwertes ab, so die heutige telefonische Nachricht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>das Ergebnis liegt nun vor:<br />
der VVD akzeptiert nach Vorlage der Verschrottungsbescheinigung die Weiternutzung und rechnet auf Basis des lokalen Restwertes ab, so die heutige telefonische Nachricht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Aspekto</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vvd-und-der-restwert/comment-page-1/#comment-909</link>
		<dc:creator>Aspekto</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jul 2008 17:58:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=262#comment-909</guid>
		<description>Anzuf&#252;hren ist hierbei sicher auch das Urteil des

OLG Celle, Urteil vom 23.05.2006, Az.: 16 U 123/05


&lt;blockquote cite&gt;Die Berufung ist begr&#252;ndet. Der Senat f&#252;hrt insoweit in den Entscheidungsgr&#252;nden wie folgt aus:

Die Kl&#228;gerin hat eine Pflichtverletzung der Beklagten, die diese zum Schadensersatz verpflichten w&#252;rde, nicht bewiesen. Die Klage ist daher unbegr&#252;ndet und war abzuweisen. 1. Dem Landgericht ist zuzustimmen, soweit es annimmt, der zwischen dem Unfallgesch&#228;digten und den Beklagten abgeschlossene Werkvertrag entfalte auch Schutzwirkungen zugunsten der Kl&#228;gerin als Haftpflichtversicherung (BGH NJW RR 2002, 1528; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 706). 2. Soweit die Beklagten aber Angebote der Online-B&#246;rse nicht mit einbezogen haben, begr&#252;ndet dies keine Pflichtverletzung.

Der vom Unfallbeteiligten beauftragte Sachverst&#228;ndige hat den Restwert des zerst&#246;rten Fahrzeuges zu ermitteln und dabei die dem Gesch&#228;digten obliegenden Pflichten zu beachten. Er muss dabei grunds&#228;tzlich nur Verkaufsm&#246;glichkeiten einbeziehen, die auch vom Fahrzeugeigent&#252;mer zumutbar h&#228;tten erreicht werden k&#246;nnen.

a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auf die besondere Lage des Gesch&#228;digten abzustellen (BGH NJW 1993, S. 1849 ff. sowie BGHZ 163, 263). Grunds&#228;tzlich kann dieser nicht auf einen h&#246;heren Restwerterl&#246;s verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufk&#228;ufer erzielt werden k&#246;nnte. Ausnahmen von diesem Grundsatz m&#252;ssen in engen Grenzen gehalten werden (BGHZ 143, 189 - 198). Grunds&#228;tzlich besteht keine Verpflichtung des Unfallgesch&#228;digten, einen Sondermarkt f&#252;r Restwertaufk&#228;ufer im Internet in Anspruch zu nehmen (BGHZ 163,362-369)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Anzuf&#252;hren ist hierbei sicher auch das Urteil des</p>
<p>OLG Celle, Urteil vom 23.05.2006, Az.: 16 U 123/05</p>
<blockquote cite><p>Die Berufung ist begr&#252;ndet. Der Senat f&#252;hrt insoweit in den Entscheidungsgr&#252;nden wie folgt aus:</p>
<p>Die Kl&#228;gerin hat eine Pflichtverletzung der Beklagten, die diese zum Schadensersatz verpflichten w&#252;rde, nicht bewiesen. Die Klage ist daher unbegr&#252;ndet und war abzuweisen. 1. Dem Landgericht ist zuzustimmen, soweit es annimmt, der zwischen dem Unfallgesch&#228;digten und den Beklagten abgeschlossene Werkvertrag entfalte auch Schutzwirkungen zugunsten der Kl&#228;gerin als Haftpflichtversicherung (BGH NJW RR 2002, 1528; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 706). 2. Soweit die Beklagten aber Angebote der Online-B&#246;rse nicht mit einbezogen haben, begr&#252;ndet dies keine Pflichtverletzung.</p>
<p>Der vom Unfallbeteiligten beauftragte Sachverst&#228;ndige hat den Restwert des zerst&#246;rten Fahrzeuges zu ermitteln und dabei die dem Gesch&#228;digten obliegenden Pflichten zu beachten. Er muss dabei grunds&#228;tzlich nur Verkaufsm&#246;glichkeiten einbeziehen, die auch vom Fahrzeugeigent&#252;mer zumutbar h&#228;tten erreicht werden k&#246;nnen.</p>
<p>a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auf die besondere Lage des Gesch&#228;digten abzustellen (BGH NJW 1993, S. 1849 ff. sowie BGHZ 163, 263). Grunds&#228;tzlich kann dieser nicht auf einen h&#246;heren Restwerterl&#246;s verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufk&#228;ufer erzielt werden k&#246;nnte. Ausnahmen von diesem Grundsatz m&#252;ssen in engen Grenzen gehalten werden (BGHZ 143, 189 &#8211; 198). Grunds&#228;tzlich besteht keine Verpflichtung des Unfallgesch&#228;digten, einen Sondermarkt f&#252;r Restwertaufk&#228;ufer im Internet in Anspruch zu nehmen (BGHZ 163,362-369)</p></blockquote>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Nichtjurist</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vvd-und-der-restwert/comment-page-1/#comment-898</link>
		<dc:creator>Nichtjurist</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jun 2008 15:43:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=262#comment-898</guid>
		<description>@Jurist

Wohl eher eine objektive Sicht der Rechtslage - auf alle F&#228;lle ohne Versicherungsjuristenbrille!

@RA Deneke

Genau so ist es - viel Erfolg in der o.a. Schadensangelegenheit!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Jurist</p>
<p>Wohl eher eine objektive Sicht der Rechtslage &#8211; auf alle F&#228;lle ohne Versicherungsjuristenbrille!</p>
<p>@RA Deneke</p>
<p>Genau so ist es &#8211; viel Erfolg in der o.a. Schadensangelegenheit!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Deneke</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vvd-und-der-restwert/comment-page-1/#comment-897</link>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jun 2008 13:49:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=262#comment-897</guid>
		<description>P.s.
 Auch in der BGH- Entscheidung  VI ZR 119/04, aus der seitens der Versicherung gern die Verpflichtung abgeleitet wird, die Angebote der Restwertb&#246;rse zu ber&#252;cksichtigen, ist lediglich die Rede davon, das sich der Gesch&#228;digte  den tats&#228;chlich unter Nutzung einer solchen Verkaufsplattform erzielten Preis, bzw. das Angebot der Versicherung entgegenhalten lassen muss. Voraussetzung ist aber der tats&#228;chliche Verkauf des Fahrzeuges.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>P.s.<br />
 Auch in der BGH- Entscheidung  VI ZR 119/04, aus der seitens der Versicherung gern die Verpflichtung abgeleitet wird, die Angebote der Restwertb&#246;rse zu ber&#252;cksichtigen, ist lediglich die Rede davon, das sich der Gesch&#228;digte  den tats&#228;chlich unter Nutzung einer solchen Verkaufsplattform erzielten Preis, bzw. das Angebot der Versicherung entgegenhalten lassen muss. Voraussetzung ist aber der tats&#228;chliche Verkauf des Fahrzeuges.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Deneke</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vvd-und-der-restwert/comment-page-1/#comment-896</link>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jun 2008 13:26:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=262#comment-896</guid>
		<description>@ Versicherungsfuzzi


der BGH hat in seinem Urteil Vi Zr 217/06  zur Ber&#252;cksichtigung der Restwerte, die von Versicherungen mitgeteilt werden,aber auch noch folgendes festgestellt:

..
Doch m&#252;ssen derartige Ausnahmen, deren Voraussetzungen zur Beweislast des Sch&#228;digers stehen, in engen Grenzen gehalten werden, weil andernfalls die dem Gesch&#228;digten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen w&#252;rde, wonach es Sache des Gesch&#228;digten ist, in welcher Weise er mit dem besch&#228;digten Fahrzeug verf&#228;hrt. Insbesondere d&#252;rfen dem Gesch&#228;digten bei der Schadensbehebung nicht die vom Haftpflichtversicherer des Sch&#228;digers gew&#252;nschten Verwertungsmodalit&#228;ten aufgezwungen werden....
(so viel zum Thema: Vollst&#228;ndig zitieren ;-) )

 Damit ist nach Darstellung des BGH eigentlich eindeutig, dass die Ber&#252;cksichtigung von Restwertangeboten der Versicherung als absolute Ausnahme angesehen werden muss,  der Gesch&#228;digte  Herr des Restitutionsverfahren ist ist und ihm  nicht aufgezwungen werden kann, wie er mit dem Fahrzeug verfahren will.

ich finde, es spricht viel daf&#252;r, das lediglich in Fall des tats&#228;chlichen Verkaufs ihm  die Restwertangebote der Aufk&#228;ufer entgegengehalten werden k&#246;nnen, sofern er das Fahrzeug bei Erhalt dieser Angebote noch nicht ver&#228;u&#223;ert hat. Dies gilt umso mehr, als der BGH in verschiedenen anderen Bereichen vom Restwert als lediglich hypothetischer Rechengrundlage spricht, die tats&#228;chlich gar nicht erzielt wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Versicherungsfuzzi</p>
<p>der BGH hat in seinem Urteil Vi Zr 217/06  zur Ber&#252;cksichtigung der Restwerte, die von Versicherungen mitgeteilt werden,aber auch noch folgendes festgestellt:</p>
<p>..<br />
Doch m&#252;ssen derartige Ausnahmen, deren Voraussetzungen zur Beweislast des Sch&#228;digers stehen, in engen Grenzen gehalten werden, weil andernfalls die dem Gesch&#228;digten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen w&#252;rde, wonach es Sache des Gesch&#228;digten ist, in welcher Weise er mit dem besch&#228;digten Fahrzeug verf&#228;hrt. Insbesondere d&#252;rfen dem Gesch&#228;digten bei der Schadensbehebung nicht die vom Haftpflichtversicherer des Sch&#228;digers gew&#252;nschten Verwertungsmodalit&#228;ten aufgezwungen werden&#8230;.<br />
(so viel zum Thema: Vollst&#228;ndig zitieren <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  )</p>
<p> Damit ist nach Darstellung des BGH eigentlich eindeutig, dass die Ber&#252;cksichtigung von Restwertangeboten der Versicherung als absolute Ausnahme angesehen werden muss,  der Gesch&#228;digte  Herr des Restitutionsverfahren ist ist und ihm  nicht aufgezwungen werden kann, wie er mit dem Fahrzeug verfahren will.</p>
<p>ich finde, es spricht viel daf&#252;r, das lediglich in Fall des tats&#228;chlichen Verkaufs ihm  die Restwertangebote der Aufk&#228;ufer entgegengehalten werden k&#246;nnen, sofern er das Fahrzeug bei Erhalt dieser Angebote noch nicht ver&#228;u&#223;ert hat. Dies gilt umso mehr, als der BGH in verschiedenen anderen Bereichen vom Restwert als lediglich hypothetischer Rechengrundlage spricht, die tats&#228;chlich gar nicht erzielt wird.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jurist</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vvd-und-der-restwert/comment-page-1/#comment-895</link>
		<dc:creator>Jurist</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jun 2008 12:33:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=262#comment-895</guid>
		<description>Zimlich einseitige Sicht der Dinge. Die Dispositionsfreiheit gilt nicht uneingeschr&#228;nkt, jedenfalls nicht im Hinblick darauf, in welcher H&#246;he Schadensersatz zu leisten ist. Das Schadensrecht wird von mehreren Grunds&#228;tzen gepr&#228;gt, die miteinander in Ausgleich gebracht werden m&#252;ssen: Totalreparation und Dispositionsfreiheit auf der einen Seite, Wirtschaftlichkeitsgebot und Bereicherungsverbot auf der anderen.

Wenn der Gesch&#228;digte sein Fahrzeug verschenkt, was von seiner Dispositionsfreiheit mit Sicherheit gedeckt w&#228;re, dann d&#252;rfte Ihrer Argumentation folgend im Rahmend einer konkreten Abrechnung &#252;berhaupt kein Restwert abgezogen werden. Denn er hat ja keinen erl&#246;st.

Wenn der Gesch&#228;digte sein Fahrzeug ausschlachtet und danach verschrottet, dann beh&#228;lt er es gerade nicht (jedenfalls nicht in seiner Funktion als Fahrzeug, sondern allenfalls als Pflanzk&#252;bel oder Kunstobjekt). Er hat also bereits &quot;disponiert&quot; und ist sodann gehalten, die Sache so wirtschaftlich wie m&#246;glich zu verwerten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zimlich einseitige Sicht der Dinge. Die Dispositionsfreiheit gilt nicht uneingeschr&#228;nkt, jedenfalls nicht im Hinblick darauf, in welcher H&#246;he Schadensersatz zu leisten ist. Das Schadensrecht wird von mehreren Grunds&#228;tzen gepr&#228;gt, die miteinander in Ausgleich gebracht werden m&#252;ssen: Totalreparation und Dispositionsfreiheit auf der einen Seite, Wirtschaftlichkeitsgebot und Bereicherungsverbot auf der anderen.</p>
<p>Wenn der Gesch&#228;digte sein Fahrzeug verschenkt, was von seiner Dispositionsfreiheit mit Sicherheit gedeckt w&#228;re, dann d&#252;rfte Ihrer Argumentation folgend im Rahmend einer konkreten Abrechnung &#252;berhaupt kein Restwert abgezogen werden. Denn er hat ja keinen erl&#246;st.</p>
<p>Wenn der Gesch&#228;digte sein Fahrzeug ausschlachtet und danach verschrottet, dann beh&#228;lt er es gerade nicht (jedenfalls nicht in seiner Funktion als Fahrzeug, sondern allenfalls als Pflanzk&#252;bel oder Kunstobjekt). Er hat also bereits &#8220;disponiert&#8221; und ist sodann gehalten, die Sache so wirtschaftlich wie m&#246;glich zu verwerten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Nichtjurist</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vvd-und-der-restwert/comment-page-1/#comment-894</link>
		<dc:creator>Nichtjurist</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jun 2008 10:05:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=262#comment-894</guid>
		<description>Eines fehlt beim sch&#246;nen Versicherungskartenhaus.

Die Dispositionsfreiheit des Gesch&#228;digten!

Der Gesch&#228;digte muss sein Fahrzeug n&#228;mlich nicht verkaufen!

Er muss sich auch keinen h&#246;heren Restwerterl&#246;s aus irgend einer omin&#246;sen Restwertb&#246;rse des Sondermarktes anrechnen lassen, wenn er sein Fahrzeug beh&#228;lt.

Er muss sich lediglich dann einen h&#246;heren Wert anrechnen lassen, wenn er das Fahrzeug tats&#228;chlich verkauft, sofern die Ver&#228;u&#223;erungsm&#246;glichkeit der Restwertb&#246;rse real und es f&#252;r ihn m&#252;helos ist.

Ist in diesem Falle also unbedeutend, da er das Fahrzeug ja behalten will.

Wie er es im weiteren nutzt (ob in Teilen, vollst&#228;ndig oder als Blumentopf), ist ausschlie&#223;lich seine Sache und geht den Sch&#228;diger bzw. dessen Versicherer &#252;berhaupt nichts an.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eines fehlt beim sch&#246;nen Versicherungskartenhaus.</p>
<p>Die Dispositionsfreiheit des Gesch&#228;digten!</p>
<p>Der Gesch&#228;digte muss sein Fahrzeug n&#228;mlich nicht verkaufen!</p>
<p>Er muss sich auch keinen h&#246;heren Restwerterl&#246;s aus irgend einer omin&#246;sen Restwertb&#246;rse des Sondermarktes anrechnen lassen, wenn er sein Fahrzeug beh&#228;lt.</p>
<p>Er muss sich lediglich dann einen h&#246;heren Wert anrechnen lassen, wenn er das Fahrzeug tats&#228;chlich verkauft, sofern die Ver&#228;u&#223;erungsm&#246;glichkeit der Restwertb&#246;rse real und es f&#252;r ihn m&#252;helos ist.</p>
<p>Ist in diesem Falle also unbedeutend, da er das Fahrzeug ja behalten will.</p>
<p>Wie er es im weiteren nutzt (ob in Teilen, vollst&#228;ndig oder als Blumentopf), ist ausschlie&#223;lich seine Sache und geht den Sch&#228;diger bzw. dessen Versicherer &#252;berhaupt nichts an.</p>
]]></content:encoded>
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