Volksfürsorge - zu feige?

Seit einiger Zeit versuche ich, immer wieder auftauschende Streitfragen der Rechtsprechung der hiesigen Zivilrichter zuzuführen, so z.B. die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung, die Wertminderung bei Karosserieschäden usw. Beide wollte die Volksfürsorge nicht zahlen. Sie behauptete, Verbringungskosten seien bei fiktiver Abrechnung nicht erstattungsfähig, eine Wertminderung sei „ihrer Meinung nach” nicht angefallen, obwohl der Sachverständige eine solche in seinem Gutachten ausgewiesen hatte.

Also entsprechend Klage erhoben - und was passiert? Die Volksfürsorge teilt mit, die Klagforderung (natürlich ohne Präjudiz) in voller Höhe ausgeglichen zu haben und bittet um Klagrücknahme sowie Übersendung meiner Gebührennote.

Letztere können sie haben, Klagrücknahme gibt es erst nach Zahlung - wahrscheinlich eine Gelegenheit, dann die streitige Frage zu diskutieren, ob eine einvernehmliche Klagrücknahme eine Erledigungsgebühr auslöst. ;-)

Im Übrigen wieder ein Beleg für die alte These: Zügiges Klagen sichert Erfolge.

3 Antworten zu “Volksfürsorge - zu feige?”

  1. RASchepers Sagt:

    Klage nicht zurücknehmen, sondern für erledigt erklären in Höhe der Zahlung. Zinsen nicht vergessen und zunächst mit den Zinsen verreichnen. Dann verbleibt meißt noch ein Restbetrag, so daß die Klageforderung nicht vollständig erfüllt.

    So oder so muß das Gericht dann über die Kosten entscheiden und im Ergebnis über den Anspruch. Schon gibts ein Präjudiz.

    Noch schöner. Wenn Zinsen nicht mitgezahlt wurden, Zahlung als unzulässige Teilleistung zurückweisen. Dann steht noch die gesamte Klageforderung aus.

  2. TAPA Sagt:

    ich kenne mich zwar nkcht aus aber ich finde gut dass jeamden wie du ein blog über solche themen hat, damit klarheit ans licht kommt. ich lerne bei dir eine menge :-)

  3. Unfall - Blog » Blog Archiv » Volksfürsorge - auch noch dreist Sagt:

    [...] Rechtsstreit wegen angeblich nicht erstattungsfähiger Positionen riskierte die Volksfürsorge nicht, zahlte (fast) den eingeklagten Betrag nebst Zinsen und bat um [...]

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