Volksfürsorge und die Textbausteine
Auch die Volksfürsorge hat einen schönen - und in dieser Form unsinnigen - Textbastein:
„Nach der Rechtsprechung sind Positionen abzuziehen, die nicht immer anfallen, wenn das Fahrzeug repariert wird. Dazu gehören Kosten für die Überführung (Verbringung) zum Lackierer.”
Wie schon früher geschrieben - wenn Versicherungen sich auf „die Rechtsprechung” berufen, kommt meistens Unsinn heraus. Ohne hier wieder die Frage aufwerfen zu wollen, ob man mit der wohl überwiegenden Rechtsprechung die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung für erstattungsfähig hält oder anderer Ansicht ist - dieser Textbaustein ist schlicht unzutreffend. Was soll das also?