Volksfürsorge - auch noch dreist

Einen Rechtsstreit wegen angeblich nicht erstattungsfähiger Positionen riskierte die Volksfürsorge nicht, zahlte (fast) den eingeklagten Betrag nebst Zinsen und bat um meine Gebührennote. Selbige also übersandt, selbstverständlich inklusive der bereits bei Gericht eingezahlten 3,0 Gerichtskosten. Diesbezüglich teile ich ausdrücklich mit, diese nach Erstattung durch die Landeskasse zurückzuzahlen.

Und was macht Volksfürsorge? Zahlt stur nur 1,0 Gerichtskosten, übersendet ein entsprechendes Abrechnungsschreiben erst auf Aufforderung und teilt dort Folgendes mit:

Die Gerichtskasse erstattet Ihnen zwei Gebühren. Um Buchungsaufwand für Sie und uns zu sparen, zahlen wir eine Gerichtsgebühr.

Ja, nee, is klar. Der Kläger hat 3,0 Gebühren eingezahlt, kann der Volksfürsorge doch egal sein, wann die Landeskasse nach Klagrücknahme 2,0 Gebühren erstattet (kann erfahrungsgemäß länger dauern).

Dumm nur, dass die Zahlung der VoFü die Klagforderung zwar fast, aber nicht ganz ausgleicht. Berechnet bis zum Zahlungseingang ergibt sich ein kleiner Restbetrag. Also keine Klagrücknahme, sondern Erledigungserklärung in dieser Höhe. Das könnte dann sehr schnell doch 3.0 Gebühren kosten (näheres s. Nr. 1211 Nr. 4 KV GKG).

4 Antworten zu “Volksfürsorge - auch noch dreist”

  1. BSchl Sagt:

    Ich erkläre in solchen Fällen den Streit in der Hauptsache für erledigt, Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, vollstreckbarer KFB.

  2. Francois Sagt:

    Na das ist ja der Hammer, ich hab das nicht gewußt, Dnke für den Tipp!

  3. suchmaschinenmarketing Sagt:

    Da rennen einem die Versicherungsvertreter die Türen ein und bombardieren uns mit Telefonaten von morgens in der Früh bis spät in die Nacht um eine Versicherung abzuschließen. Und was geschieht wenn man diese Versicherung in Anspruch nimmt? Es wird nur Hälfte, weniger und wenn überhaupt gezhalt!

  4. Unfall - Blog» Blogarchiv » Volksfürsorge - Lässt VN im Regen stehen Sagt:

    [...] schon berichtete Dreistigkeit der VoFü hatte noch ein [...]

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