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	<title>Kommentare zu: Victoria - Kopf runter und durch?</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 29 Aug 2008 02:58:04 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-92</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Mar 2007 20:44:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-92</guid>
		<description>@RA Kasulke:
Nat&#252;rlich ist § 10 AKB eine wundervolle Vorschrift. Wenn sie sich nur nicht erheblichen "Sachzw&#228;ngen" ausgesetzt s&#228;he, die vom Versicherer als Dienstleister, Interessenvertreter des Kunden und eben auch als Mitbewerber neben vielen anderen Versicherern, die im Oktober die Werbetrommel r&#252;hren,  zu beachten sind.
§ 10 AKB erfordert vom Versicherer, dass er nach pflichtgem&#228;&#223;em Ermessen entscheidet, ob er reguliert. Ich werde mich h&#252;ten, in die Regulierung einzutreten, wenn der VN die Haftung oder die Schadenh&#246;he bestreitet, wenn ich die pflichtgem&#228;&#223;e Ermessensbet&#228;tigung nicht "wasserdicht" nachweisen kann, auch wenn ich pers&#246;nlich der Meinung bin, dass der Schaden regulierungsreif ist.

Insoweit kann ich Anonymus nur zustimmen.

Der oben von RA Melchior geschilderte Fall ist ein geradezu lehrbuchartiges Beispiel, wie Kleinsch&#228;den unn&#246;tig verz&#246;gert werden. Ich m&#246;chte wetten, dass die Bearbeitung bei der Viktoria wie folgt ablief:

Schadenmeldung von RA Melchior.
VN, eventuell vorhandene Zeugen und die Polizei werden angeschrieben.
2 Wochen reagiert keiner. Alle werden erinnert.

Mit etwas Gl&#252;ck meldet sich der Zeuge und teilt mit, dass er keine Lust habe, Formulare auszuf&#252;llen. Wir sollen doch die Polizei anschreiben.

Meistens meldet er sich gar nicht oder hat sein Ged&#228;chtnis verloren.

Weitere zwei Wochen vergehen. 
Bei einfachen Sachverhalten teilt die Polizei nun mit, dass die Sache an die StA abgegeben wurde. 

Ist es kompliziert, dauert die Abgabe nochmal vier Wochen.

RA wird mit Akteneinsicht bei der StA beauftragt.

VN wird auf die Obliegenheit zur Schadenmeldung hingewiesen.

Eine Woche sp&#228;ter meldet sich RA-VN, teilt mit dass sein Mandant am Unfalltag nicht am Unfallort gewesen sei und nicht wisse, wer den Wagen -wenn &#252;berhaupt- gefahren hat. Ferner, dass am VN-Fzg. kein Schaden ist 
und daher, falls es wider Erwarten doch zu einer Ber&#252;hrung gekommen sein solte, diese nat&#252;rlich weder akustisch noch taktil wahrnehmbar waren.

Gleiches hat er im Strafverfahren vorgetragen.

Termin zur Hauptverhandlung: in zwei Monaten.

Wegen der drohenden Kostenfolge erteilt er kein Regulierungsverbot, k&#252;ndigt aber bereits jetzt an, klageweise die Freistellung des Vertrages durchzusetzen, wenn reguliert wird.

Das ist kein b&#246;ser Versicherungstraum, sondern Alltag!   

Der Gesch&#228;digte bekommt hiervon nichts mit.
Ist er anwaltlich beraten, k&#246;nnte er es aber wissen, denn sein Anwalt hat im Zweifel auch schon einen Unfallfl&#252;chtling vertreten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@RA Kasulke:<br />
Nat&#252;rlich ist § 10 AKB eine wundervolle Vorschrift. Wenn sie sich nur nicht erheblichen &#8220;Sachzw&#228;ngen&#8221; ausgesetzt s&#228;he, die vom Versicherer als Dienstleister, Interessenvertreter des Kunden und eben auch als Mitbewerber neben vielen anderen Versicherern, die im Oktober die Werbetrommel r&#252;hren,  zu beachten sind.<br />
§ 10 AKB erfordert vom Versicherer, dass er nach pflichtgem&#228;&#223;em Ermessen entscheidet, ob er reguliert. Ich werde mich h&#252;ten, in die Regulierung einzutreten, wenn der VN die Haftung oder die Schadenh&#246;he bestreitet, wenn ich die pflichtgem&#228;&#223;e Ermessensbet&#228;tigung nicht &#8220;wasserdicht&#8221; nachweisen kann, auch wenn ich pers&#246;nlich der Meinung bin, dass der Schaden regulierungsreif ist.</p>
<p>Insoweit kann ich Anonymus nur zustimmen.</p>
<p>Der oben von RA Melchior geschilderte Fall ist ein geradezu lehrbuchartiges Beispiel, wie Kleinsch&#228;den unn&#246;tig verz&#246;gert werden. Ich m&#246;chte wetten, dass die Bearbeitung bei der Viktoria wie folgt ablief:</p>
<p>Schadenmeldung von RA Melchior.<br />
VN, eventuell vorhandene Zeugen und die Polizei werden angeschrieben.<br />
2 Wochen reagiert keiner. Alle werden erinnert.</p>
<p>Mit etwas Gl&#252;ck meldet sich der Zeuge und teilt mit, dass er keine Lust habe, Formulare auszuf&#252;llen. Wir sollen doch die Polizei anschreiben.</p>
<p>Meistens meldet er sich gar nicht oder hat sein Ged&#228;chtnis verloren.</p>
<p>Weitere zwei Wochen vergehen.<br />
Bei einfachen Sachverhalten teilt die Polizei nun mit, dass die Sache an die StA abgegeben wurde. </p>
<p>Ist es kompliziert, dauert die Abgabe nochmal vier Wochen.</p>
<p>RA wird mit Akteneinsicht bei der StA beauftragt.</p>
<p>VN wird auf die Obliegenheit zur Schadenmeldung hingewiesen.</p>
<p>Eine Woche sp&#228;ter meldet sich RA-VN, teilt mit dass sein Mandant am Unfalltag nicht am Unfallort gewesen sei und nicht wisse, wer den Wagen -wenn &#252;berhaupt- gefahren hat. Ferner, dass am VN-Fzg. kein Schaden ist<br />
und daher, falls es wider Erwarten doch zu einer Ber&#252;hrung gekommen sein solte, diese nat&#252;rlich weder akustisch noch taktil wahrnehmbar waren.</p>
<p>Gleiches hat er im Strafverfahren vorgetragen.</p>
<p>Termin zur Hauptverhandlung: in zwei Monaten.</p>
<p>Wegen der drohenden Kostenfolge erteilt er kein Regulierungsverbot, k&#252;ndigt aber bereits jetzt an, klageweise die Freistellung des Vertrages durchzusetzen, wenn reguliert wird.</p>
<p>Das ist kein b&#246;ser Versicherungstraum, sondern Alltag!   </p>
<p>Der Gesch&#228;digte bekommt hiervon nichts mit.<br />
Ist er anwaltlich beraten, k&#246;nnte er es aber wissen, denn sein Anwalt hat im Zweifel auch schon einen Unfallfl&#252;chtling vertreten.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-91</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Mar 2007 16:55:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-91</guid>
		<description>Ich erlaube mir nochmals den Hinweis oder die Frage: Was soll die Versicherung machen?

Sie hat Ihren Kunden, der einen Sachverhalt liefert, hier ggf. jeden Unfall, Schaden, Ortsanwesenheit usw. bestreitet. Da hier nach der Sachverhaltsschilderung Flucht im Raume steht, droht dem Kunden ja auch der entsprechende Regress!

Auf der anderen Seite steht der Unfallgegner, der wahrscheinlich einen v&#246;llig anderen Sachverhalt erz&#228;hlt. 

Die Variante mit Zeugen, welche mehrere weitere Sachverhalte berichten, soll hier mal au&#223;en vor bleiben.

Hinweise auf vertragliche Vereinbarungen und nicht etwa gesetzliche Vorschriften wie § 10 V AKB helfen im geschilderten Fall nicht wirklich weiter, der Sachverhalt d&#252;rfte streitig sein. Im &#252;brigen kennen viele Anw&#228;lte § 10 V AKB nicht oder bestreiten dessen Wirksamkeit. Falls ein Kunde einer Versicherung an einen solchen Anwalt ger&#228;t, kann sich die Versicherung fast aussuchen, welchen Prozess sie f&#252;hrt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich erlaube mir nochmals den Hinweis oder die Frage: Was soll die Versicherung machen?</p>
<p>Sie hat Ihren Kunden, der einen Sachverhalt liefert, hier ggf. jeden Unfall, Schaden, Ortsanwesenheit usw. bestreitet. Da hier nach der Sachverhaltsschilderung Flucht im Raume steht, droht dem Kunden ja auch der entsprechende Regress!</p>
<p>Auf der anderen Seite steht der Unfallgegner, der wahrscheinlich einen v&#246;llig anderen Sachverhalt erz&#228;hlt. </p>
<p>Die Variante mit Zeugen, welche mehrere weitere Sachverhalte berichten, soll hier mal au&#223;en vor bleiben.</p>
<p>Hinweise auf vertragliche Vereinbarungen und nicht etwa gesetzliche Vorschriften wie § 10 V AKB helfen im geschilderten Fall nicht wirklich weiter, der Sachverhalt d&#252;rfte streitig sein. Im &#252;brigen kennen viele Anw&#228;lte § 10 V AKB nicht oder bestreiten dessen Wirksamkeit. Falls ein Kunde einer Versicherung an einen solchen Anwalt ger&#228;t, kann sich die Versicherung fast aussuchen, welchen Prozess sie f&#252;hrt.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: schepers</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-90</link>
		<dc:creator>schepers</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Mar 2007 10:29:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-90</guid>
		<description>Der Einwand der Versicherung, "unser Versicherungsnehmer bringt Haftungseinwendungen entgegen", hilft nicht weiter.

Ich rufe in diesen F&#228;llen bei der Versicherung an und frage, WELCHE Haftungseinwendungen der Versicherungsnehmer erhebt. Ich kann dann immer wieder den Sachbearbeiter der Versicherung davon &#252;berzeugen, da&#223; die Haftungseinwendungen des VN rechtlich irrelevant sind.

Oft genug hilft die Ermittlungsakte der Polizei nicht weiter. Meist enth&#228;lt sie nur die Angaben der Beteiligten. Diese sind aber schon bekannt. Wenn die Haftungseinwendung des VN dazu f&#252;hrt, da&#223; die Versicherung zun&#228;chst die E-Akte anfordert, bleibt es meist nach Akteneinsicht bei der Zahlungsverweigerung. Dann kann man auch sofort Klage einreichen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Einwand der Versicherung, &#8220;unser Versicherungsnehmer bringt Haftungseinwendungen entgegen&#8221;, hilft nicht weiter.</p>
<p>Ich rufe in diesen F&#228;llen bei der Versicherung an und frage, WELCHE Haftungseinwendungen der Versicherungsnehmer erhebt. Ich kann dann immer wieder den Sachbearbeiter der Versicherung davon &#252;berzeugen, da&#223; die Haftungseinwendungen des VN rechtlich irrelevant sind.</p>
<p>Oft genug hilft die Ermittlungsakte der Polizei nicht weiter. Meist enth&#228;lt sie nur die Angaben der Beteiligten. Diese sind aber schon bekannt. Wenn die Haftungseinwendung des VN dazu f&#252;hrt, da&#223; die Versicherung zun&#228;chst die E-Akte anfordert, bleibt es meist nach Akteneinsicht bei der Zahlungsverweigerung. Dann kann man auch sofort Klage einreichen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Kasulke</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-89</link>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Mar 2007 09:01:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-89</guid>
		<description>@ Versicherungsfuzzi

Der KH-Vertrag sieht nicht umsonst den § 10 Abs. 1 und Abs. 5 vor. Es ist einfach nicht verst&#228;ndlich, warum bei klarer Sach,- und Rechtslage die Regulierung verz&#246;gert wird. Insbesondere, wenn unabh&#228;ngige Zeugenaussagen und die polizeiliche Aufnahme des Unfalles vorliegen. Warum wird dort erst nach Rechtsh&#228;ngigkeit der Klage gezahlt ? Hier kann auch das Argument der Arbeits&#252;berlastung nicht z&#228;hlen, da ich im letzten g&#252;tlichen Versuch immer noch mal zum Telefon greife.

Ich gebe Ihnen insoweit recht, dass jeder Unfallbeteiligte meisten behauptet, der andere sei schuld. Als Anwalt weise ich im Erstgespr&#228;ch den Mandanten aber auf Haftungsrisiken hin und erkl&#228;re ihm gleich das Regulierungsermessen der eigenen Haftpflichtversicherung und die damit zusammenh&#228;ngenden Folgen. Meines Erachtens liegt hier der Fehler bei den Versicherern, dass diese den Versicherungsnehmer &#252;ber diese weitreichende M&#246;glichkeit des § 10 AKB nicht aufkl&#228;ren. Auch findet keine Aufkl&#228;rung hinsichtlich des verschuldensunabh&#228;nigen Schmerzengeldes statt und der VN wundert sich &#252;ber die H&#246;herstufung.

Auch f&#252;r einen Anwalt gibt es nichts sch&#246;neres als eine schnelle, unb&#252;rokratische Regulierung bei klarer Haftung. Eines Legitimationsschreibens  bed&#252;rfte es dann eigentlich nicht, sondern nach Abschlu&#223; der Reparatur einer kurzen, nachvollziehbaren Aufstellung der Schadenspositionen mit Kostennote. Wenn jedoch ein Anwalt so verf&#228;hrt versuchen leider manche Versicherer &#252;ber das Schadensmanagement den Gesch&#228;digten zu beinflussen bzw. streitet man sich hinterher &#252;ber den Grund der Beauftragung, da doch bereits ein Schreiben an den Gesch&#228;digten verfasst wurde, in dem "alles geregelt wurde". Also bedarf es eine Legitimationsschreibens. Dadurch wird die Akte einmalmehr als n&#246;tig angefasst und bearbeitet.

&lt;em&gt;edit: Audrucksschw&#228;che beseitigt - bei den AKB handelt es sich um vertragliche und nicht gesetzliche Vereinbarungen ! &lt;/em&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Versicherungsfuzzi</p>
<p>Der KH-Vertrag sieht nicht umsonst den § 10 Abs. 1 und Abs. 5 vor. Es ist einfach nicht verst&#228;ndlich, warum bei klarer Sach,- und Rechtslage die Regulierung verz&#246;gert wird. Insbesondere, wenn unabh&#228;ngige Zeugenaussagen und die polizeiliche Aufnahme des Unfalles vorliegen. Warum wird dort erst nach Rechtsh&#228;ngigkeit der Klage gezahlt ? Hier kann auch das Argument der Arbeits&#252;berlastung nicht z&#228;hlen, da ich im letzten g&#252;tlichen Versuch immer noch mal zum Telefon greife.</p>
<p>Ich gebe Ihnen insoweit recht, dass jeder Unfallbeteiligte meisten behauptet, der andere sei schuld. Als Anwalt weise ich im Erstgespr&#228;ch den Mandanten aber auf Haftungsrisiken hin und erkl&#228;re ihm gleich das Regulierungsermessen der eigenen Haftpflichtversicherung und die damit zusammenh&#228;ngenden Folgen. Meines Erachtens liegt hier der Fehler bei den Versicherern, dass diese den Versicherungsnehmer &#252;ber diese weitreichende M&#246;glichkeit des § 10 AKB nicht aufkl&#228;ren. Auch findet keine Aufkl&#228;rung hinsichtlich des verschuldensunabh&#228;nigen Schmerzengeldes statt und der VN wundert sich &#252;ber die H&#246;herstufung.</p>
<p>Auch f&#252;r einen Anwalt gibt es nichts sch&#246;neres als eine schnelle, unb&#252;rokratische Regulierung bei klarer Haftung. Eines Legitimationsschreibens  bed&#252;rfte es dann eigentlich nicht, sondern nach Abschlu&#223; der Reparatur einer kurzen, nachvollziehbaren Aufstellung der Schadenspositionen mit Kostennote. Wenn jedoch ein Anwalt so verf&#228;hrt versuchen leider manche Versicherer &#252;ber das Schadensmanagement den Gesch&#228;digten zu beinflussen bzw. streitet man sich hinterher &#252;ber den Grund der Beauftragung, da doch bereits ein Schreiben an den Gesch&#228;digten verfasst wurde, in dem &#8220;alles geregelt wurde&#8221;. Also bedarf es eine Legitimationsschreibens. Dadurch wird die Akte einmalmehr als n&#246;tig angefasst und bearbeitet.</p>
<p><em>edit: Audrucksschw&#228;che beseitigt - bei den AKB handelt es sich um vertragliche und nicht gesetzliche Vereinbarungen ! </em></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-86</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Mar 2007 23:57:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-86</guid>
		<description>Da ist sie wieder, die nicht auszurottende M&#228;r vom Versicherer, der nichts besseres zu tun hat, als Aktenstapel von rechts nach links zu schieben, um die Regulierung zu verz&#246;gern und den Gesch&#228;digten zu &#228;rgern.

Es fragt sich, welches Interesse ein Versicherer an einem solchen Verhalten haben sollte?

Wer jetzt mit einem angeblichen Zinsvorteil durch zur&#252;ckbehaltene Zahlungen argumentiert, verkennt v&#246;llig, dass ein Versicherer bereits bei der Schadenanlage die voraussichtlichen Ausgaben reservieren muss. Das eingeplante Geld ist damit bilanztechnisch ausgegeben. Es ist weg! Und f&#252;r den Versicherer beginnt der Kampf gegen die Uhr.

Alle, die es noch immer nicht glauben m&#246;gen, seien versichert: es gibt f&#252;r jeden Versicherer (und Sachbearbeiter) nichts sch&#246;neres, als einen Schaden mit klarer Haftung und vollst&#228;ndigen Unterlagen (inklusive Vollmacht und korrekter Kostennote).

Der Schaden kann sofort abgerechnet werden, verursacht keine langwierige Korrespondenz und macht den Schreibtisch frei!

Dass dies bei dem oben geschilderten Fall nicht geht, d&#252;rfte mehr als offensichtlich sein.

Und zahlt der Versicherer bei unklarer Sach- oder Rechtslage doch einmal, findet er sich sicher noch am gleichen Tag an einem Ort wie diesem wieder, weil der VN sich erregt dar&#252;ber, dass fahrl&#228;ssig sein Freiheitsrabatt verspielt wurde und er nun f&#252;r die schlampige Ermittlung der Versicherung b&#252;&#223;en muss...

Es darf daran erinnert werden, dass jeder Schadenfall in der Regel aus mindestens zwei Mandanten besteht, von denen einer mit Sicherheit unzufrieden ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da ist sie wieder, die nicht auszurottende M&#228;r vom Versicherer, der nichts besseres zu tun hat, als Aktenstapel von rechts nach links zu schieben, um die Regulierung zu verz&#246;gern und den Gesch&#228;digten zu &#228;rgern.</p>
<p>Es fragt sich, welches Interesse ein Versicherer an einem solchen Verhalten haben sollte?</p>
<p>Wer jetzt mit einem angeblichen Zinsvorteil durch zur&#252;ckbehaltene Zahlungen argumentiert, verkennt v&#246;llig, dass ein Versicherer bereits bei der Schadenanlage die voraussichtlichen Ausgaben reservieren muss. Das eingeplante Geld ist damit bilanztechnisch ausgegeben. Es ist weg! Und f&#252;r den Versicherer beginnt der Kampf gegen die Uhr.</p>
<p>Alle, die es noch immer nicht glauben m&#246;gen, seien versichert: es gibt f&#252;r jeden Versicherer (und Sachbearbeiter) nichts sch&#246;neres, als einen Schaden mit klarer Haftung und vollst&#228;ndigen Unterlagen (inklusive Vollmacht und korrekter Kostennote).</p>
<p>Der Schaden kann sofort abgerechnet werden, verursacht keine langwierige Korrespondenz und macht den Schreibtisch frei!</p>
<p>Dass dies bei dem oben geschilderten Fall nicht geht, d&#252;rfte mehr als offensichtlich sein.</p>
<p>Und zahlt der Versicherer bei unklarer Sach- oder Rechtslage doch einmal, findet er sich sicher noch am gleichen Tag an einem Ort wie diesem wieder, weil der VN sich erregt dar&#252;ber, dass fahrl&#228;ssig sein Freiheitsrabatt verspielt wurde und er nun f&#252;r die schlampige Ermittlung der Versicherung b&#252;&#223;en muss&#8230;</p>
<p>Es darf daran erinnert werden, dass jeder Schadenfall in der Regel aus mindestens zwei Mandanten besteht, von denen einer mit Sicherheit unzufrieden ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-85</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Mar 2007 19:52:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-85</guid>
		<description>Eine feste Frist gibt es nicht. Der Unfall war am o3.12.2006. Der Versicherungsnehmer ist versicherungsvertraglich verpflichtet, seine Versicherung unverz&#252;glich und vollst&#228;ndig zu informieren. Wenn die Victoria sich dennoch mehr als einen Monat sp&#228;ter nicht konkret zur Sache &#228;u&#223;ert, sondern nur hinhaltend reagiert und nicht einmal einen angemessenen Vorschuss leistet, ist eine Klage weitere 2 ½ Wochen sp&#228;ter sicherlich nicht verfr&#252;ht - auch und gerade unter dem Gesichtspunkt, dass die Sache im Interesse der Mandantin vorangebracht werden muss. 

Wie der Kollege Kasulke (s.o.) bereits ausgef&#252;hrt hat - erfahrungsgem&#228;&#223; helfen Klagen ungemein, wenn Versicherungen au&#223;ergerichtlich nicht „zu Potte kommen".</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine feste Frist gibt es nicht. Der Unfall war am o3.12.2006. Der Versicherungsnehmer ist versicherungsvertraglich verpflichtet, seine Versicherung unverz&#252;glich und vollst&#228;ndig zu informieren. Wenn die Victoria sich dennoch mehr als einen Monat sp&#228;ter nicht konkret zur Sache &#228;u&#223;ert, sondern nur hinhaltend reagiert und nicht einmal einen angemessenen Vorschuss leistet, ist eine Klage weitere 2 ½ Wochen sp&#228;ter sicherlich nicht verfr&#252;ht - auch und gerade unter dem Gesichtspunkt, dass die Sache im Interesse der Mandantin vorangebracht werden muss. </p>
<p>Wie der Kollege Kasulke (s.o.) bereits ausgef&#252;hrt hat - erfahrungsgem&#228;&#223; helfen Klagen ungemein, wenn Versicherungen au&#223;ergerichtlich nicht „zu Potte kommen&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: fragender</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-84</link>
		<dc:creator>fragender</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Mar 2007 18:33:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-84</guid>
		<description>Wie lang  ist eigentlich die Frist, die die Rechtsprechung einer Versicherung zur Kl&#228;rung der Eintrittspflicht einr&#228;umt? 1 Monat vom ersten Forderungsschreiben bis zur Klage finde ich eigentlich etwas kurz bemessen, vor Allem, wenn die Weihnachtsfeiertage sowie  der Jahreswechsel dazwischen liegen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie lang  ist eigentlich die Frist, die die Rechtsprechung einer Versicherung zur Kl&#228;rung der Eintrittspflicht einr&#228;umt? 1 Monat vom ersten Forderungsschreiben bis zur Klage finde ich eigentlich etwas kurz bemessen, vor Allem, wenn die Weihnachtsfeiertage sowie  der Jahreswechsel dazwischen liegen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-83</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Mar 2007 16:26:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/victoria-kopf-runter-und-durch/#comment-83</guid>
		<description>Was soll die Victoria machen? Offensichtlich erz&#228;hlt ihr Kunde ihr das eine und der Gesch&#228;digte etwas anderes. In der Situation kann ich schon nachvollziehen, dass sie erst die Ermittlungsakte einsehen wollen, um Klarheit zu haben. Ob eine Abschlagszahlung gerechtfertigt w&#228;re, ist eine andere Frage.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was soll die Victoria machen? Offensichtlich erz&#228;hlt ihr Kunde ihr das eine und der Gesch&#228;digte etwas anderes. In der Situation kann ich schon nachvollziehen, dass sie erst die Ermittlungsakte einsehen wollen, um Klarheit zu haben. Ob eine Abschlagszahlung gerechtfertigt w&#228;re, ist eine andere Frage.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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