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	<title>Kommentare zu: VHV-Versicherung zahlt erst nach Kontenpf&#228;ndung !</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
	<lastBuildDate>Mon, 06 Feb 2012 07:29:26 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Ich</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-versicherung-zahlt-erst-nach-kontenpfaendung/comment-page-1/#comment-8124</link>
		<dc:creator>Ich</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 17:05:42 +0000</pubDate>
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		<description>Zu guter letzt....
zahlte die VHV in meinem Falle nun endlich auch das ausgeurteilte Schmerzensgeld (siehe oben).

Allerdings erst nachdem meine Rechtschutzversicherung die &#220;bernahme der Vollstreckungsma&#223;nahmen abnickte und mein Anwalt entsprechend vorging. Da kam dann Bewegung in die VHV und die Zahlung erfolgte. 

Im dazugeh&#246;rigen Schreiben aber kein Wort des Bedauerns das es so lange gedauert hat oder sonst irgendwelche Gem&#252;tsregungen. Ein schlichter Dreizeiler das man die Zahlung nun anweisen werde. Fertig.

Nun, ein an sich kleiner Blech- und Personenschaden wird kosten- und zeitintensiv in die L&#228;nge gezogen. Die Schuldfrage ist klar und auch was passiert ist. Da m&#246;chte ich nicht in der Haut eines Unfallopfers stecken wo mal die Sachlage nicht ganz eindeutig oder so &quot;einfach&quot; gestrickt ist, wie in meinem Fall. Immerhin durfte sich das Gericht gute 2 Jahre mit meinem Fall rumschlagen.

@Achim
Drohen? Das wird kaum was bringen. Da helfen LEIDER nur rechtliche Schritte die eingeleitet werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zu guter letzt&#8230;.<br />
zahlte die VHV in meinem Falle nun endlich auch das ausgeurteilte Schmerzensgeld (siehe oben).</p>
<p>Allerdings erst nachdem meine Rechtschutzversicherung die &#220;bernahme der Vollstreckungsma&#223;nahmen abnickte und mein Anwalt entsprechend vorging. Da kam dann Bewegung in die VHV und die Zahlung erfolgte. </p>
<p>Im dazugeh&#246;rigen Schreiben aber kein Wort des Bedauerns das es so lange gedauert hat oder sonst irgendwelche Gem&#252;tsregungen. Ein schlichter Dreizeiler das man die Zahlung nun anweisen werde. Fertig.</p>
<p>Nun, ein an sich kleiner Blech- und Personenschaden wird kosten- und zeitintensiv in die L&#228;nge gezogen. Die Schuldfrage ist klar und auch was passiert ist. Da m&#246;chte ich nicht in der Haut eines Unfallopfers stecken wo mal die Sachlage nicht ganz eindeutig oder so &#8220;einfach&#8221; gestrickt ist, wie in meinem Fall. Immerhin durfte sich das Gericht gute 2 Jahre mit meinem Fall rumschlagen.</p>
<p>@Achim<br />
Drohen? Das wird kaum was bringen. Da helfen LEIDER nur rechtliche Schritte die eingeleitet werden.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Achim Trefies</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-versicherung-zahlt-erst-nach-kontenpfaendung/comment-page-1/#comment-7838</link>
		<dc:creator>Achim Trefies</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 21:06:59 +0000</pubDate>
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		<description>Ich k&#228;mpfe auch gerade mit der VHV. Einer ihrer Versicherungsnehmer ist mir im Sommer in die Sto&#223;stange. Die Reparatur wurde bezahlt. Von einem merkantilen Minderwert wollen die nichts wissen, die reagieren auf kein Schreiben.
Als n&#228;chstes werde ich mit rechtlichen Schritten drohen, dann wirds zum Anwalt gehen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich k&#228;mpfe auch gerade mit der VHV. Einer ihrer Versicherungsnehmer ist mir im Sommer in die Sto&#223;stange. Die Reparatur wurde bezahlt. Von einem merkantilen Minderwert wollen die nichts wissen, die reagieren auf kein Schreiben.<br />
Als n&#228;chstes werde ich mit rechtlichen Schritten drohen, dann wirds zum Anwalt gehen&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Peter Schmorleitz</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-versicherung-zahlt-erst-nach-kontenpfaendung/comment-page-1/#comment-7749</link>
		<dc:creator>RA Peter Schmorleitz</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 07:59:58 +0000</pubDate>
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		<description>Das sind offenbar tats&#228;chlich keine Einzelf&#228;lle bei der VHV, sondern das hat Methode. Erst gestern hat die VHV auch wieder in einem Fall in unserer Kanzlei trotz Vorliegens eines rechtskr&#228;ftigen Urteils erst nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung, zuletzt mit Androhung der Zwangsvollstreckung, gezahlt. Zahlung erfolgte gerade noch rechtzeitig innerhalb der gesetzten Frist. Die n&#228;chste Ma&#223;nahme w&#228;re wieder eine Kontenpf&#228;ndung gewesen. 

Interessanterweise wurde bei der Zahlung beim Verwendungszweck: &quot;Vergleich vom...&quot; angegeben. Die haben noch nicht einmal verstanden, dass sie durch rechtskr&#228;ftiges Urteil eines deutschen Gerichts verurteilt worden sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das sind offenbar tats&#228;chlich keine Einzelf&#228;lle bei der VHV, sondern das hat Methode. Erst gestern hat die VHV auch wieder in einem Fall in unserer Kanzlei trotz Vorliegens eines rechtskr&#228;ftigen Urteils erst nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung, zuletzt mit Androhung der Zwangsvollstreckung, gezahlt. Zahlung erfolgte gerade noch rechtzeitig innerhalb der gesetzten Frist. Die n&#228;chste Ma&#223;nahme w&#228;re wieder eine Kontenpf&#228;ndung gewesen. </p>
<p>Interessanterweise wurde bei der Zahlung beim Verwendungszweck: &#8220;Vergleich vom&#8230;&#8221; angegeben. Die haben noch nicht einmal verstanden, dass sie durch rechtskr&#228;ftiges Urteil eines deutschen Gerichts verurteilt worden sind.</p>
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	<item>
		<title>Von: Ich</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-versicherung-zahlt-erst-nach-kontenpfaendung/comment-page-1/#comment-7745</link>
		<dc:creator>Ich</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 17:44:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=298#comment-7745</guid>
		<description>Leider scheint die VHV wohl wirklich gerne mal einen langen, teuren Weg zu gehen. 

Vor nun rund 3 Jahren fuhr mir ein Versicherter von der VHV an der roten Ampel hinten ins Auto. Ich stand sch&#246;n l&#228;nger, er hatte einfach nicht aufgepasst. Verursacher war also klar. Der Schaden an meinem Wagen wurde verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig schnell reguliert, wobei ein Anwalt schon Druck machen musste.  Dann ging es um das Thema Schmerzengeld da ich glatte 5-6 Wochen Krankenstand hatte. Ungl&#252;ckliche Verrenkung im Hals und Brustwirbelbereich. Aber alles wieder gut nach einer ganzen Weile. Die VHV zog alles erst erheblich in die L&#228;nge, versuchte einen Zusammenhang in Sachen &quot;Vorsch&#228;digung&quot; zu bringen da ich vor 8 Jahren mal an der Lendenwirbels&#228;ule operiert wurde, stritt alles ab und dann als es zur Klage kam, ging es genau in dieser Art weiter. 

Selbst jedes Zureden seitens des Richters brachte nichts. 

Unsere Forderung war echt im Rahmen um das ganze nicht unn&#246;tig aufzubauschen. Trotzdem gings &#252;bers Gutachten (nix mit Vorsch&#228;digung, alles plausibel und klar) usw. Am Ende dann gab es diesen Sommer ein Urteil, wie zu erwarten und seitens des Richters mehrfach angek&#252;ndigt in Hinblick auf fruchtlose Vergleichsversuche, zu unseren Gunsten. Seit dem rechtkr&#228;ftigen Urteil regt sich seitens der VHV gar nichts in Sachen Zahlung des ausgeurteilten Betrages.

Selbst deren Anwalt zuckt mit den Achseln und schreibt seine Mandantschaft dauernd an mit der Aufforderung zu zahlen. 

Heute schrieb mein Anwalt mir das es nun in die Zwangsvollstreckung gegen die VHV geht. Wegen einem 3 stelligen Betrag! 

Ohne Worte. Ich muss das nicht verstehen. Aus eine, laut Gericht mehr als fairen Schmerzensgeldforderung, sind nun richtig Kosten f&#252;r die VHV zusammengekommen und nun arbeiten sie auch noch an Vollstreckungskosten. 

Bin mal gespannt wie lange es nun noch dauert. Vielleicht klappt es ja dies Jahr noch.

Ich bin mittlerweile umgezogen und zwei mal d&#252;rft ihr raten wer 4 H&#228;user weiter wohnt? ... der gedankenversunkende im Kofferraumparker. 

Empfinde das Auftreten der Versicherung und der Umgang mit den Gesch&#228;digten pers. als ziemliche Frechheit. Klar hat keine Versicherung was zu verschenken, klar kann man sinnige Vergleichsvorschl&#228;ge ausschlagen aber nach einem rechtskr&#228;ftigen Urteil... das ist nicht mehr normal.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Leider scheint die VHV wohl wirklich gerne mal einen langen, teuren Weg zu gehen. </p>
<p>Vor nun rund 3 Jahren fuhr mir ein Versicherter von der VHV an der roten Ampel hinten ins Auto. Ich stand sch&#246;n l&#228;nger, er hatte einfach nicht aufgepasst. Verursacher war also klar. Der Schaden an meinem Wagen wurde verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig schnell reguliert, wobei ein Anwalt schon Druck machen musste.  Dann ging es um das Thema Schmerzengeld da ich glatte 5-6 Wochen Krankenstand hatte. Ungl&#252;ckliche Verrenkung im Hals und Brustwirbelbereich. Aber alles wieder gut nach einer ganzen Weile. Die VHV zog alles erst erheblich in die L&#228;nge, versuchte einen Zusammenhang in Sachen &#8220;Vorsch&#228;digung&#8221; zu bringen da ich vor 8 Jahren mal an der Lendenwirbels&#228;ule operiert wurde, stritt alles ab und dann als es zur Klage kam, ging es genau in dieser Art weiter. </p>
<p>Selbst jedes Zureden seitens des Richters brachte nichts. </p>
<p>Unsere Forderung war echt im Rahmen um das ganze nicht unn&#246;tig aufzubauschen. Trotzdem gings &#252;bers Gutachten (nix mit Vorsch&#228;digung, alles plausibel und klar) usw. Am Ende dann gab es diesen Sommer ein Urteil, wie zu erwarten und seitens des Richters mehrfach angek&#252;ndigt in Hinblick auf fruchtlose Vergleichsversuche, zu unseren Gunsten. Seit dem rechtkr&#228;ftigen Urteil regt sich seitens der VHV gar nichts in Sachen Zahlung des ausgeurteilten Betrages.</p>
<p>Selbst deren Anwalt zuckt mit den Achseln und schreibt seine Mandantschaft dauernd an mit der Aufforderung zu zahlen. </p>
<p>Heute schrieb mein Anwalt mir das es nun in die Zwangsvollstreckung gegen die VHV geht. Wegen einem 3 stelligen Betrag! </p>
<p>Ohne Worte. Ich muss das nicht verstehen. Aus eine, laut Gericht mehr als fairen Schmerzensgeldforderung, sind nun richtig Kosten f&#252;r die VHV zusammengekommen und nun arbeiten sie auch noch an Vollstreckungskosten. </p>
<p>Bin mal gespannt wie lange es nun noch dauert. Vielleicht klappt es ja dies Jahr noch.</p>
<p>Ich bin mittlerweile umgezogen und zwei mal d&#252;rft ihr raten wer 4 H&#228;user weiter wohnt? &#8230; der gedankenversunkende im Kofferraumparker. </p>
<p>Empfinde das Auftreten der Versicherung und der Umgang mit den Gesch&#228;digten pers. als ziemliche Frechheit. Klar hat keine Versicherung was zu verschenken, klar kann man sinnige Vergleichsvorschl&#228;ge ausschlagen aber nach einem rechtskr&#228;ftigen Urteil&#8230; das ist nicht mehr normal.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: dr rer pol j b koeppl</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-versicherung-zahlt-erst-nach-kontenpfaendung/comment-page-1/#comment-7633</link>
		<dc:creator>dr rer pol j b koeppl</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 17:30:41 +0000</pubDate>
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		<description>Die VHV lieferte sich k&#252;rzlich ein MEISTERST&#220;CK der &quot;VERSICHERUNGSKUNST&quot;:

Ein von mir besch&#228;digtes Ger&#228;t ging an 6 &quot;Gutachter&quot;, so da&#223; kein objektiver Mensch mehr feststellen konnte, wer und was das Ger&#228;t  besch&#228;digte. Entweder:

eine von mir beauftragte Fachwerkst&#228;tte. VHV lehnte aber deren Gutachten ab
ein von VHV beauftragter GA, indes ein Sachunkundiger
ein neuer GA nach der Beschwerde des Gesch&#228;digten und Sch&#228;digers, aber ebenso sachunkundig
ein beauftragte Firma, die das Ger&#228;t im Auftrag der VHV ausbaute und dem neuen GA, also Sachunkundigen &#252;bergab, der aber dann
an einen weiteren, von der VHV beauftragten GA das Ger&#228;t schickte -
der aber dann wie auch immer seri&#246;s feststellte, da&#223; der Sch&#228;diger das Ger&#228;t nicht besch&#228;digt haben kann.

Dies, obwohl inzwischen der Hersteller gegen&#252;ber dem Sch&#228;diger aussagte, da&#223; bei &quot;so vielen H&#228;nden&quot; der Verursacher des Schadens nicht mehr festgestellt werden kann.

Dennoch: 
Die VHV zahlt dem Gesch&#228;digten nun nichts. Sie zahlte daf&#252;r ihren Gutachtern Betr&#228;ge, die insgesamt um das Mehrfache h&#246;her liegen als der Schaden an sich.  
das nennt man SCHILDB&#220;RGERSTREICH. Zulasten des Versicherungsnehmers, sprich Sch&#228;digers und vor allem auch des Gesch&#228;digten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die VHV lieferte sich k&#252;rzlich ein MEISTERST&#220;CK der &#8220;VERSICHERUNGSKUNST&#8221;:</p>
<p>Ein von mir besch&#228;digtes Ger&#228;t ging an 6 &#8220;Gutachter&#8221;, so da&#223; kein objektiver Mensch mehr feststellen konnte, wer und was das Ger&#228;t  besch&#228;digte. Entweder:</p>
<p>eine von mir beauftragte Fachwerkst&#228;tte. VHV lehnte aber deren Gutachten ab<br />
ein von VHV beauftragter GA, indes ein Sachunkundiger<br />
ein neuer GA nach der Beschwerde des Gesch&#228;digten und Sch&#228;digers, aber ebenso sachunkundig<br />
ein beauftragte Firma, die das Ger&#228;t im Auftrag der VHV ausbaute und dem neuen GA, also Sachunkundigen &#252;bergab, der aber dann<br />
an einen weiteren, von der VHV beauftragten GA das Ger&#228;t schickte -<br />
der aber dann wie auch immer seri&#246;s feststellte, da&#223; der Sch&#228;diger das Ger&#228;t nicht besch&#228;digt haben kann.</p>
<p>Dies, obwohl inzwischen der Hersteller gegen&#252;ber dem Sch&#228;diger aussagte, da&#223; bei &#8220;so vielen H&#228;nden&#8221; der Verursacher des Schadens nicht mehr festgestellt werden kann.</p>
<p>Dennoch:<br />
Die VHV zahlt dem Gesch&#228;digten nun nichts. Sie zahlte daf&#252;r ihren Gutachtern Betr&#228;ge, die insgesamt um das Mehrfache h&#246;her liegen als der Schaden an sich.<br />
das nennt man SCHILDB&#220;RGERSTREICH. Zulasten des Versicherungsnehmers, sprich Sch&#228;digers und vor allem auch des Gesch&#228;digten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Guido</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-versicherung-zahlt-erst-nach-kontenpfaendung/comment-page-1/#comment-2502</link>
		<dc:creator>Guido</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 15:48:26 +0000</pubDate>
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		<description>Ihr habt schon Recht, das man sich nicht alles gefallen lassen sollte und ruhig den Versicherungen Kontra geben soll. Aber im Endeffekt sitzen sie am l&#228;ngeren Hebel. Wer hat den wirklich schon die Puste und kann sich einen Rechtsstreit mit einer Versicherung leisten? ich nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ihr habt schon Recht, das man sich nicht alles gefallen lassen sollte und ruhig den Versicherungen Kontra geben soll. Aber im Endeffekt sitzen sie am l&#228;ngeren Hebel. Wer hat den wirklich schon die Puste und kann sich einen Rechtsstreit mit einer Versicherung leisten? ich nicht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Rustler Wilfried</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-versicherung-zahlt-erst-nach-kontenpfaendung/comment-page-1/#comment-1566</link>
		<dc:creator>Rustler Wilfried</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Mar 2010 14:18:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=298#comment-1566</guid>
		<description>VHV ist eine Rauswindeversicherung!
Bin bei denen Unfallversichert. Habe auch sonst alle Versicherungen bei denen. Am 9.Juni 2008 hatte ich einen Unfall. Bin beim Schlafwandeln abgest&#252;rzt und habe mir alle Gr&#228;ten gebrochen. Habe dann den Unfall bei dieser Sch...versicherung gemeldet. LEIDER mussten sie von einerSchadensregulierung absehen, da es sich bei diesem Unfallhergang um eine Bewusstseinsst&#246;rung handelt. Aber hat nicht jeder Unfall eine Bewusstseinsst&#246;rung zu Folge????
Habe dann &#252;ber meine Rechtsschutzversicherung (NRV) versucht Recht zu bekommen und hatte die Zusage der Kosten&#252;bernahme f&#252;r das Aussergerichtliche Verfahren. Es kam zu keiner Entsch&#228;digung. Danach die Anfrage des Anwalts f&#252;r die gerichtliche Kosten&#252;bernahme. Ablehnung der NRV. NRV(Neue Rechtsschutzvers.) ist mit VHV verbandelt!!!
Fazit: Gebrochene Knochen und eine Versicherung die im Schadensfall nicht zahlt oder durch Hintert&#252;rchen und Kleingedrucktes sich aus der Verantwortung stiehlt.
VHV will keine alte Sau!

Viele Gr&#252;&#223;e Willi</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>VHV ist eine Rauswindeversicherung!<br />
Bin bei denen Unfallversichert. Habe auch sonst alle Versicherungen bei denen. Am 9.Juni 2008 hatte ich einen Unfall. Bin beim Schlafwandeln abgest&#252;rzt und habe mir alle Gr&#228;ten gebrochen. Habe dann den Unfall bei dieser Sch&#8230;versicherung gemeldet. LEIDER mussten sie von einerSchadensregulierung absehen, da es sich bei diesem Unfallhergang um eine Bewusstseinsst&#246;rung handelt. Aber hat nicht jeder Unfall eine Bewusstseinsst&#246;rung zu Folge????<br />
Habe dann &#252;ber meine Rechtsschutzversicherung (NRV) versucht Recht zu bekommen und hatte die Zusage der Kosten&#252;bernahme f&#252;r das Aussergerichtliche Verfahren. Es kam zu keiner Entsch&#228;digung. Danach die Anfrage des Anwalts f&#252;r die gerichtliche Kosten&#252;bernahme. Ablehnung der NRV. NRV(Neue Rechtsschutzvers.) ist mit VHV verbandelt!!!<br />
Fazit: Gebrochene Knochen und eine Versicherung die im Schadensfall nicht zahlt oder durch Hintert&#252;rchen und Kleingedrucktes sich aus der Verantwortung stiehlt.<br />
VHV will keine alte Sau!</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e Willi</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Hellweg</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-versicherung-zahlt-erst-nach-kontenpfaendung/comment-page-1/#comment-1107</link>
		<dc:creator>RA Hellweg</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Jan 2009 14:35:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=298#comment-1107</guid>
		<description>Die DEVK hat auch die festgesetzten Kosten nicht gezahlt. Auf ein Neues.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die DEVK hat auch die festgesetzten Kosten nicht gezahlt. Auf ein Neues.</p>
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	</item>
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