VHV-Versicherung zahlt erst nach Kontenpfändung !

Die VHV Allgemeine Versicherung AG in Hannover regulierte den Unfallschaden eines Mandanten außergerichtlich trotz eindeutiger Haftung nur zum Teil. Mehrere Zahlungsaufforderungen meinerseits mit Frist- und Nachfristsetzungen blieben erfolglos. Unter dem 26.05.2008 reichte ich daher bezüglich des Restschadens des Mandanten Zahlungsklage gegen die VHV ein. Im Verhandlungstermin am 11.08.2008 ließ die VHV zu meiner Überraschung Versäumnisurteil gegen sich ergehen, nachdem sie zuvor ihre Verteidigungsabsicht gegenüber dem Gericht angezeigt hatte, auf die Klage aber nicht erwiderte. Das Versäumnisurteil wurde rechtskräftig, da die VHV keinen Einspruch einlegte. Mit Schreiben vom 21.08.2008 forderte ich die VHV unter Fristsetzung zum 02.09.2008 zur Zahlung der ausgeurteilten Beträge auf und kündigte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für den Fall der Nichtzahlung an. Die VHV reagierte auch auf dieses Schreiben nicht, eine Zahlung erfolgte nicht. Mit Datum vom 08.09.2008 beantragte ich den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, um das Konto der Versicherung zu pfänden. Der Pfändungsbeschluss wurde offensichtlich gestern der VHV und deren Bank zugestellt, denn mit Schreiben vom 13.10.2008 teilt die VHV nun mit, sie habe die Urteilssumme zuzüglich Zinsen und Kosten des Verfahrens (gemäß dem mir noch gar nicht vorliegenden Kostenfestsetzungsbeschluss!) an uns gezahlt. In dem Schreiben heißt es zum Schluss:

Bitte geben Sie das Konto nun frei…

Noch am selben Tag ging das Geld auf unserem Kanzleikonto ein, offensichtlich per Blitzüberweisung. Dazu muss man wissen, dass die VHV normalerweise, d.h. wenn sie es nicht eilig hat, Entschädigungsleistungen per Scheck zahlt. Diese Verfahrensweise schien ihr aber im vorliegenden Fall offenbar nicht ratsam zu sein. - Na also, liebe VHV. Geht doch, warum nicht gleich so !?

14 Antworten zu “VHV-Versicherung zahlt erst nach Kontenpfändung !”

  1. RA Melchior Sagt:

    … und die Bitte um Freigabe des Kontos war wegen erfolgter Zahlung des gepfändeten Betrages schlicht überflüssig. ;-)

  2. BV Sagt:

    Kann ja sein, dass das Geld von einem anderen Konto überwiesen wurde und die “gepfändete” Bank nichts von dem Forderungsausgleich wusste.

  3. RAF Sagt:

    Waahnsinn!!! Klasse Geschichte!

  4. RA Peter Schmorleitz Sagt:

    @ RAF
    …aber leider wahr.

  5. RA Hellweg Sagt:

    Kein Einzelfall. Ich habe letzte Woche bei der DEVK eine Kontenpfändung beantragt. Auch dort scheint man es nicht für notwendig zu erachten, nach einem Urteil zu zahlen. Angesichts des vorherigen Verhaltens der DEVK habe ich auf eine nochmalige Aufforderung zur Zahlung verzichtet. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.

  6. T. Benny Sagt:

    Genau richtig gehandelt. Ich wünschte, mehr Rechtsanwälte hätten solch einen Ar… in der Hose. Die Versicherungen sind nur so mächtig, wie die kleinen Leute sich unterdrücken lassen. Sie stehen nicht über dem Gesetz.

    Prima, Gruß von T. Benny

  7. RA Hellweg Sagt:

    Die DEVK hat auch die festgesetzten Kosten nicht gezahlt. Auf ein Neues.

  8. Rustler Wilfried Sagt:

    VHV ist eine Rauswindeversicherung!
    Bin bei denen Unfallversichert. Habe auch sonst alle Versicherungen bei denen. Am 9.Juni 2008 hatte ich einen Unfall. Bin beim Schlafwandeln abgestürzt und habe mir alle Gräten gebrochen. Habe dann den Unfall bei dieser Sch…versicherung gemeldet. LEIDER mussten sie von einerSchadensregulierung absehen, da es sich bei diesem Unfallhergang um eine Bewusstseinsstörung handelt. Aber hat nicht jeder Unfall eine Bewusstseinsstörung zu Folge????
    Habe dann über meine Rechtsschutzversicherung (NRV) versucht Recht zu bekommen und hatte die Zusage der Kostenübernahme für das Aussergerichtliche Verfahren. Es kam zu keiner Entschädigung. Danach die Anfrage des Anwalts für die gerichtliche Kostenübernahme. Ablehnung der NRV. NRV(Neue Rechtsschutzvers.) ist mit VHV verbandelt!!!
    Fazit: Gebrochene Knochen und eine Versicherung die im Schadensfall nicht zahlt oder durch Hintertürchen und Kleingedrucktes sich aus der Verantwortung stiehlt.
    VHV will keine alte Sau!

    Viele Grüße Willi

  9. Guido Sagt:

    Ihr habt schon Recht, das man sich nicht alles gefallen lassen sollte und ruhig den Versicherungen Kontra geben soll. Aber im Endeffekt sitzen sie am längeren Hebel. Wer hat den wirklich schon die Puste und kann sich einen Rechtsstreit mit einer Versicherung leisten? ich nicht.

  10. dr rer pol j b koeppl Sagt:

    Die VHV lieferte sich kürzlich ein MEISTERSTÜCK der “VERSICHERUNGSKUNST”:

    Ein von mir beschädigtes Gerät ging an 6 “Gutachter”, so daß kein objektiver Mensch mehr feststellen konnte, wer und was das Gerät beschädigte. Entweder:

    eine von mir beauftragte Fachwerkstätte. VHV lehnte aber deren Gutachten ab
    ein von VHV beauftragter GA, indes ein Sachunkundiger
    ein neuer GA nach der Beschwerde des Geschädigten und Schädigers, aber ebenso sachunkundig
    ein beauftragte Firma, die das Gerät im Auftrag der VHV ausbaute und dem neuen GA, also Sachunkundigen übergab, der aber dann
    an einen weiteren, von der VHV beauftragten GA das Gerät schickte -
    der aber dann wie auch immer seriös feststellte, daß der Schädiger das Gerät nicht beschädigt haben kann.

    Dies, obwohl inzwischen der Hersteller gegenüber dem Schädiger aussagte, daß bei “so vielen Händen” der Verursacher des Schadens nicht mehr festgestellt werden kann.

    Dennoch:
    Die VHV zahlt dem Geschädigten nun nichts. Sie zahlte dafür ihren Gutachtern Beträge, die insgesamt um das Mehrfache höher liegen als der Schaden an sich.
    das nennt man SCHILDBÜRGERSTREICH. Zulasten des Versicherungsnehmers, sprich Schädigers und vor allem auch des Geschädigten.

  11. Ich Sagt:

    Leider scheint die VHV wohl wirklich gerne mal einen langen, teuren Weg zu gehen.

    Vor nun rund 3 Jahren fuhr mir ein Versicherter von der VHV an der roten Ampel hinten ins Auto. Ich stand schön länger, er hatte einfach nicht aufgepasst. Verursacher war also klar. Der Schaden an meinem Wagen wurde verhältnismäßig schnell reguliert, wobei ein Anwalt schon Druck machen musste. Dann ging es um das Thema Schmerzengeld da ich glatte 5-6 Wochen Krankenstand hatte. Unglückliche Verrenkung im Hals und Brustwirbelbereich. Aber alles wieder gut nach einer ganzen Weile. Die VHV zog alles erst erheblich in die Länge, versuchte einen Zusammenhang in Sachen “Vorschädigung” zu bringen da ich vor 8 Jahren mal an der Lendenwirbelsäule operiert wurde, stritt alles ab und dann als es zur Klage kam, ging es genau in dieser Art weiter.

    Selbst jedes Zureden seitens des Richters brachte nichts.

    Unsere Forderung war echt im Rahmen um das ganze nicht unnötig aufzubauschen. Trotzdem gings übers Gutachten (nix mit Vorschädigung, alles plausibel und klar) usw. Am Ende dann gab es diesen Sommer ein Urteil, wie zu erwarten und seitens des Richters mehrfach angekündigt in Hinblick auf fruchtlose Vergleichsversuche, zu unseren Gunsten. Seit dem rechtkräftigen Urteil regt sich seitens der VHV gar nichts in Sachen Zahlung des ausgeurteilten Betrages.

    Selbst deren Anwalt zuckt mit den Achseln und schreibt seine Mandantschaft dauernd an mit der Aufforderung zu zahlen.

    Heute schrieb mein Anwalt mir das es nun in die Zwangsvollstreckung gegen die VHV geht. Wegen einem 3 stelligen Betrag!

    Ohne Worte. Ich muss das nicht verstehen. Aus eine, laut Gericht mehr als fairen Schmerzensgeldforderung, sind nun richtig Kosten für die VHV zusammengekommen und nun arbeiten sie auch noch an Vollstreckungskosten.

    Bin mal gespannt wie lange es nun noch dauert. Vielleicht klappt es ja dies Jahr noch.

    Ich bin mittlerweile umgezogen und zwei mal dürft ihr raten wer 4 Häuser weiter wohnt? … der gedankenversunkende im Kofferraumparker.

    Empfinde das Auftreten der Versicherung und der Umgang mit den Geschädigten pers. als ziemliche Frechheit. Klar hat keine Versicherung was zu verschenken, klar kann man sinnige Vergleichsvorschläge ausschlagen aber nach einem rechtskräftigen Urteil… das ist nicht mehr normal.

  12. RA Peter Schmorleitz Sagt:

    Das sind offenbar tatsächlich keine Einzelfälle bei der VHV, sondern das hat Methode. Erst gestern hat die VHV auch wieder in einem Fall in unserer Kanzlei trotz Vorliegens eines rechtskräftigen Urteils erst nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung, zuletzt mit Androhung der Zwangsvollstreckung, gezahlt. Zahlung erfolgte gerade noch rechtzeitig innerhalb der gesetzten Frist. Die nächste Maßnahme wäre wieder eine Kontenpfändung gewesen.

    Interessanterweise wurde bei der Zahlung beim Verwendungszweck: “Vergleich vom…” angegeben. Die haben noch nicht einmal verstanden, dass sie durch rechtskräftiges Urteil eines deutschen Gerichts verurteilt worden sind.

  13. Achim Trefies Sagt:

    Ich kämpfe auch gerade mit der VHV. Einer ihrer Versicherungsnehmer ist mir im Sommer in die Stoßstange. Die Reparatur wurde bezahlt. Von einem merkantilen Minderwert wollen die nichts wissen, die reagieren auf kein Schreiben.
    Als nächstes werde ich mit rechtlichen Schritten drohen, dann wirds zum Anwalt gehen…

  14. Ich Sagt:

    Zu guter letzt….
    zahlte die VHV in meinem Falle nun endlich auch das ausgeurteilte Schmerzensgeld (siehe oben).

    Allerdings erst nachdem meine Rechtschutzversicherung die Übernahme der Vollstreckungsmaßnahmen abnickte und mein Anwalt entsprechend vorging. Da kam dann Bewegung in die VHV und die Zahlung erfolgte.

    Im dazugehörigen Schreiben aber kein Wort des Bedauerns das es so lange gedauert hat oder sonst irgendwelche Gemütsregungen. Ein schlichter Dreizeiler das man die Zahlung nun anweisen werde. Fertig.

    Nun, ein an sich kleiner Blech- und Personenschaden wird kosten- und zeitintensiv in die Länge gezogen. Die Schuldfrage ist klar und auch was passiert ist. Da möchte ich nicht in der Haut eines Unfallopfers stecken wo mal die Sachlage nicht ganz eindeutig oder so “einfach” gestrickt ist, wie in meinem Fall. Immerhin durfte sich das Gericht gute 2 Jahre mit meinem Fall rumschlagen.

    @Achim
    Drohen? Das wird kaum was bringen. Da helfen LEIDER nur rechtliche Schritte die eingeleitet werden.

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