VHV-Versicherung zahlt erst nach Kontenpfändung !
Die VHV Allgemeine Versicherung AG in Hannover regulierte den Unfallschaden eines Mandanten außergerichtlich trotz eindeutiger Haftung nur zum Teil. Mehrere Zahlungsaufforderungen meinerseits mit Frist- und Nachfristsetzungen blieben erfolglos. Unter dem 26.05.2008 reichte ich daher bezüglich des Restschadens des Mandanten Zahlungsklage gegen die VHV ein. Im Verhandlungstermin am 11.08.2008 ließ die VHV zu meiner Überraschung Versäumnisurteil gegen sich ergehen, nachdem sie zuvor ihre Verteidigungsabsicht gegenüber dem Gericht angezeigt hatte, auf die Klage aber nicht erwiderte. Das Versäumnisurteil wurde rechtskräftig, da die VHV keinen Einspruch einlegte. Mit Schreiben vom 21.08.2008 forderte ich die VHV unter Fristsetzung zum 02.09.2008 zur Zahlung der ausgeurteilten Beträge auf und kündigte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für den Fall der Nichtzahlung an. Die VHV reagierte auch auf dieses Schreiben nicht, eine Zahlung erfolgte nicht. Mit Datum vom 08.09.2008 beantragte ich den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, um das Konto der Versicherung zu pfänden. Der Pfändungsbeschluss wurde offensichtlich gestern der VHV und deren Bank zugestellt, denn mit Schreiben vom 13.10.2008 teilt die VHV nun mit, sie habe die Urteilssumme zuzüglich Zinsen und Kosten des Verfahrens (gemäß dem mir noch gar nicht vorliegenden Kostenfestsetzungsbeschluss!) an uns gezahlt. In dem Schreiben heißt es zum Schluss:
Bitte geben Sie das Konto nun frei…
Noch am selben Tag ging das Geld auf unserem Kanzleikonto ein, offensichtlich per Blitzüberweisung. Dazu muss man wissen, dass die VHV normalerweise, d.h. wenn sie es nicht eilig hat, Entschädigungsleistungen per Scheck zahlt. Diese Verfahrensweise schien ihr aber im vorliegenden Fall offenbar nicht ratsam zu sein. - Na also, liebe VHV. Geht doch, warum nicht gleich so !?
14. Oktober 2008 at 19:15
… und die Bitte um Freigabe des Kontos war wegen erfolgter Zahlung des gepfändeten Betrages schlicht überflüssig.
15. Oktober 2008 at 08:27
Kann ja sein, dass das Geld von einem anderen Konto überwiesen wurde und die “gepfändete” Bank nichts von dem Forderungsausgleich wusste.
16. Oktober 2008 at 13:03
Waahnsinn!!! Klasse Geschichte!
16. Oktober 2008 at 14:12
@ RAF
…aber leider wahr.
20. Oktober 2008 at 16:18
Kein Einzelfall. Ich habe letzte Woche bei der DEVK eine Kontenpfändung beantragt. Auch dort scheint man es nicht für notwendig zu erachten, nach einem Urteil zu zahlen. Angesichts des vorherigen Verhaltens der DEVK habe ich auf eine nochmalige Aufforderung zur Zahlung verzichtet. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
21. Oktober 2008 at 17:29
Genau richtig gehandelt. Ich wünschte, mehr Rechtsanwälte hätten solch einen Ar… in der Hose. Die Versicherungen sind nur so mächtig, wie die kleinen Leute sich unterdrücken lassen. Sie stehen nicht über dem Gesetz.
Prima, Gruß von T. Benny
09. Januar 2009 at 15:35
Die DEVK hat auch die festgesetzten Kosten nicht gezahlt. Auf ein Neues.
06. März 2010 at 14:18
VHV ist eine Rauswindeversicherung!
Bin bei denen Unfallversichert. Habe auch sonst alle Versicherungen bei denen. Am 9.Juni 2008 hatte ich einen Unfall. Bin beim Schlafwandeln abgestürzt und habe mir alle Gräten gebrochen. Habe dann den Unfall bei dieser Sch…versicherung gemeldet. LEIDER mussten sie von einerSchadensregulierung absehen, da es sich bei diesem Unfallhergang um eine Bewusstseinsstörung handelt. Aber hat nicht jeder Unfall eine Bewusstseinsstörung zu Folge????
Habe dann über meine Rechtsschutzversicherung (NRV) versucht Recht zu bekommen und hatte die Zusage der Kostenübernahme für das Aussergerichtliche Verfahren. Es kam zu keiner Entschädigung. Danach die Anfrage des Anwalts für die gerichtliche Kostenübernahme. Ablehnung der NRV. NRV(Neue Rechtsschutzvers.) ist mit VHV verbandelt!!!
Fazit: Gebrochene Knochen und eine Versicherung die im Schadensfall nicht zahlt oder durch Hintertürchen und Kleingedrucktes sich aus der Verantwortung stiehlt.
VHV will keine alte Sau!
Viele Grüße Willi