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	<title>Kommentare zu: VHV- Nutzungsausfall und Reparaturw&#252;rdigkeit</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 06:16:41 +0000</pubDate>
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		<title>Von: borsti</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-nutzungsausfall-und-reparaturwuerdigkeit/#comment-798</link>
		<dc:creator>borsti</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Mar 2008 18:03:28 +0000</pubDate>
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		<description>Ja ja.  - das kommt immer wieder v&#246;llig &#252;berraschend, - das Weihnachtsfest und diese Feiertage !! 

Warum sagt einem das denn niemand ?? Aber Spa&#223; beiseite. 

Wie vielleicht schon einigen bekannt ist, hat die VHV k&#252;rzlich eine "Partnerschaft" in Sachen Schadenmanagement mit der HUK-Coburg vereinbart.

Wom&#246;glich sind das die "Ausl&#228;ufer" jener Synergiewelle die sich die VHV offenbar davon verspricht. Vielleicht aber auch nur ein Sachbearbeiter der nicht bis 24 z&#228;hlen will.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja ja.  - das kommt immer wieder v&#246;llig &#252;berraschend, - das Weihnachtsfest und diese Feiertage !! </p>
<p>Warum sagt einem das denn niemand ?? Aber Spa&#223; beiseite. </p>
<p>Wie vielleicht schon einigen bekannt ist, hat die VHV k&#252;rzlich eine &#8220;Partnerschaft&#8221; in Sachen Schadenmanagement mit der HUK-Coburg vereinbart.</p>
<p>Wom&#246;glich sind das die &#8220;Ausl&#228;ufer&#8221; jener Synergiewelle die sich die VHV offenbar davon verspricht. Vielleicht aber auch nur ein Sachbearbeiter der nicht bis 24 z&#228;hlen will.</p>
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		<title>Von: RA Deneke</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-nutzungsausfall-und-reparaturwuerdigkeit/#comment-797</link>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Mar 2008 13:36:10 +0000</pubDate>
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		<description>Zur Erg&#228;nzung:

die VHV  beharrt auf ihrer Rechtsansicht, sie will weiterhin nur eine reduzierte Anzahl von Nutzungsausfalltagen zahlen.  Da werden wir wohl klagen m&#252;ssen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Erg&#228;nzung:</p>
<p>die VHV  beharrt auf ihrer Rechtsansicht, sie will weiterhin nur eine reduzierte Anzahl von Nutzungsausfalltagen zahlen.  Da werden wir wohl klagen m&#252;ssen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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		<title>Von: HiloPe</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-nutzungsausfall-und-reparaturwuerdigkeit/#comment-796</link>
		<dc:creator>HiloPe</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Mar 2008 18:36:49 +0000</pubDate>
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		<description>Kann es sein, dass Ihr Blog gehackt wurde, oder haben Sie neuerdings ein Werbedeal mit Gl&#252;cksspielanbietern. Mein RSS Feed zeigt mir einen Link auf Pacific Poker... Falls Sie nur ein Affiliate-programm betreiben, dann beachten Sie meinen Post bitte als gegenstandslos.  MfG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kann es sein, dass Ihr Blog gehackt wurde, oder haben Sie neuerdings ein Werbedeal mit Gl&#252;cksspielanbietern. Mein RSS Feed zeigt mir einen Link auf Pacific Poker&#8230; Falls Sie nur ein Affiliate-programm betreiben, dann beachten Sie meinen Post bitte als gegenstandslos.  MfG</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: SV Stoll</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-nutzungsausfall-und-reparaturwuerdigkeit/#comment-795</link>
		<dc:creator>SV Stoll</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Mar 2008 12:26:38 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Deneke,

somit ist jetzt einiges klarerer.

Mfg.

SV Stoll</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Deneke,</p>
<p>somit ist jetzt einiges klarerer.</p>
<p>Mfg.</p>
<p>SV Stoll</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Deneke</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-nutzungsausfall-und-reparaturwuerdigkeit/#comment-790</link>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Mar 2008 08:08:47 +0000</pubDate>
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		<description>Sorry, der letzte Satz ging nicht durch die Korrektur:
 Der  Zeitraum zwischen Erstellung und Erhalt des Gutachtens  waren wenige Tage und fallen somit unterh&#228;lt es nicht ins Gewicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, der letzte Satz ging nicht durch die Korrektur:<br />
 Der  Zeitraum zwischen Erstellung und Erhalt des Gutachtens  waren wenige Tage und fallen somit unterh&#228;lt es nicht ins Gewicht.</p>
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	<item>
		<title>Von: RA Deneke</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-nutzungsausfall-und-reparaturwuerdigkeit/#comment-789</link>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Mar 2008 08:06:33 +0000</pubDate>
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		<description>unabh&#228;ngig davon, ob die Versicherung lediglich eine Herabstufung herbeigef&#252;hrt hat oder nicht, ist die Aussage, &#228;ltere Fahrzeuge k&#246;nnen nicht nach der Nutzungsausfalltabelle beurteilt werden, falsch. Wie Sie richtig schreiben, findet lediglich eine, wie auch immer geartete, R&#252;ckstufung statt.

Das Gutachten selbst wurde innerhalb einer Woche erstellt. Lediglich  durch die Weihnachts-und Silvesterfeiertage ergab sich ein Nutzungsausfall von 24 Tagen f&#252;r die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges.  der Zeitraum zwischen Ultra in und Erhalt des Gutachtens waren wenige Tage und f&#228;llt somit im Verh&#228;ltnis nicht ins Gewicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>unabh&#228;ngig davon, ob die Versicherung lediglich eine Herabstufung herbeigef&#252;hrt hat oder nicht, ist die Aussage, &#228;ltere Fahrzeuge k&#246;nnen nicht nach der Nutzungsausfalltabelle beurteilt werden, falsch. Wie Sie richtig schreiben, findet lediglich eine, wie auch immer geartete, R&#252;ckstufung statt.</p>
<p>Das Gutachten selbst wurde innerhalb einer Woche erstellt. Lediglich  durch die Weihnachts-und Silvesterfeiertage ergab sich ein Nutzungsausfall von 24 Tagen f&#252;r die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges.  der Zeitraum zwischen Ultra in und Erhalt des Gutachtens waren wenige Tage und f&#228;llt somit im Verh&#228;ltnis nicht ins Gewicht.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: SV Stoll</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-nutzungsausfall-und-reparaturwuerdigkeit/#comment-787</link>
		<dc:creator>SV Stoll</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 14:50:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/vhv-nutzungsausfall-und-reparaturwuerdigkeit/#comment-787</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Deneke,

hat die VHV hier nicht vielleicht nur eine Herabstufung durchgef&#252;hrt?

Ich zitiere mal aus der Schwacke-Liste Nutzungsausfall:

"Zuordnung &#228;lterer Pkw-Modelle 

Die Berechnung der Nutzungsentsch&#228;digung f&#252;r Fahrzeuge, die &#228;lter als 5 Jahre alt sind, bereitete der Schadenregulierungspraxis gewisse Schwierigkeiten. Die Autoren hatten sich schon immer f&#252;r eine niedrigere Bewertung, und zwar durch Herabstufung in der Tabelle ausgesprochen. Die Rechtsprechung tendierte ganz &#252;berwiegend auch in diese Richtung (a.A. allerdings u.A. : OLG Hamm DAR 00,265; OLG Naumburg ZfS 95,254; AG Dieburg SP 00.57; AG Bonn ZfS 98, 379; AG Kiel ZfS 97,252), sie war aber nicht einheitlich und un&#252;bersichtlich. Eine umfangreiche Zusammenstellung von Urteilen findet sich u. A. bei Balke, SVR 05,218. 
Die bereits erw&#228;hnten neuen Entscheidungen des BGH (vom 23.11.2004 - VersR 05,284 = r+s 05,86; vom 25.1.05 - r+s 05,263) sollten nun Klarheit geschaffen haben: Der BGH weist zu Recht darauf hin, dass es zwar Aufgabe des Tatrichters ist, im Rahmen des § 287 ZPO die H&#246;he des Nutzungsentgangs zu sch&#228;tzen, dass er aber aus Gr&#252;nden der Praktikabilit&#228;t und der gleichm&#228;&#223;igen Handhabung typischer F&#228;lle auch f&#252;r &#228;ltere Fahrzeuge unsere Tabelle heranziehen und dem Alter des Kfz durch Herabstufung in den Gruppen Rechnung tragen k&#246;nne. Die Entscheidung der jeweiligen Vorinstanz, ein 9 Jahre altes Kfz um eine Gruppe IBGH r+2 05,263), ein &#252;ber 15 Jahre altes Kfz um 2 Stufen niedriger [BGH r+s 05,86) zu bewerten, wird gebilligt. 
Wir schlagen auf dieser Basis folgende Abstufungen vor: 
Fahrzeuge, die &#228;lter als 5 Jahre alt sind, werden eine Gruppe herabgestuft [so auch z.B: OLG Hamm SP 93,387; OLG Karlsruhe VersR 89, 58 u. ZfS 93,304; OLG M&#252;nchen ZfS 88,312; LG Berlin SP 98,354; AG Berlin SP 97, 471; LG Stuttgart SP 98,17; 19; LG Gie&#223;en SP 97, 471; LG Memmingen VersR 90, 864; AG B&#246;blingen SP 99, 204; AG Brandenburg SP 01,353; AG Chemnitz SP 01,19; AG Hanau SP 99,96;]. 
&#220;ber 10 Jahre alte fahrzeuge werden 2 Gruppen niedriger eingestuft (ua. LG Mainz VersR 00,111;
AG Moers Zfs 02, 478; AG Gelsenkirchen SP 01, 315; AG Ludwigshafen SP 99, 2003)."

Ich vermute mal, dass das in Ihrem Falle durchgef&#252;hrt wurde. Um was f&#252;r ein Fahrzeug (Typ, Modell, kW, Baujahr, T&#252;ren) handelt es sich denn?

Abgesehen davon ist es bei den von Ihnen angegebenen Werten unabdingbar ein Gutachten zu erstellen. Insbesondere wenn die Instandsetzung unter Zuhilfenahme der 130% Regelung erw&#228;gt wird.
Je nach Fahrzeugtyp sowie dem optischen Schadensbild ist es gerade f&#252;r einen Laien unabsch&#228;tzbar, wie hoch sich die Reparaturkosten belaufen oder wieviel sein Fahrzeug noch wert ist. 

Zu hinterfragen ist hier aber die Dauer f&#252;r die Gutachtenerstellung sowie die M&#246;glichkeit, mit dem Sachverst&#228;ndigen vor (schriftlicher) Fertigstellung des Gutachtens Kontakt aufzunehmen, um evtl. eine Vorabinformation &#252;ber die etwaigen Endsummen sowie die Feststellung, Reparaturw&#252;rdig oder nicht, zu erlangen. 
Wann haben Sie bzw. Ihr Mandant das Gutachten denn erhalten?
24 Tage f&#252;r eine Gutachten-Erstellung w&#228;ren, selbst wenn es ein Exote w&#228;re, doch eine ziemlich lange Zeit.

Mfg.

SV Stoll</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Deneke,</p>
<p>hat die VHV hier nicht vielleicht nur eine Herabstufung durchgef&#252;hrt?</p>
<p>Ich zitiere mal aus der Schwacke-Liste Nutzungsausfall:</p>
<p>&#8220;Zuordnung &#228;lterer Pkw-Modelle </p>
<p>Die Berechnung der Nutzungsentsch&#228;digung f&#252;r Fahrzeuge, die &#228;lter als 5 Jahre alt sind, bereitete der Schadenregulierungspraxis gewisse Schwierigkeiten. Die Autoren hatten sich schon immer f&#252;r eine niedrigere Bewertung, und zwar durch Herabstufung in der Tabelle ausgesprochen. Die Rechtsprechung tendierte ganz &#252;berwiegend auch in diese Richtung (a.A. allerdings u.A. : OLG Hamm DAR 00,265; OLG Naumburg ZfS 95,254; AG Dieburg SP 00.57; AG Bonn ZfS 98, 379; AG Kiel ZfS 97,252), sie war aber nicht einheitlich und un&#252;bersichtlich. Eine umfangreiche Zusammenstellung von Urteilen findet sich u. A. bei Balke, SVR 05,218.<br />
Die bereits erw&#228;hnten neuen Entscheidungen des BGH (vom 23.11.2004 - VersR 05,284 = r+s 05,86; vom 25.1.05 - r+s 05,263) sollten nun Klarheit geschaffen haben: Der BGH weist zu Recht darauf hin, dass es zwar Aufgabe des Tatrichters ist, im Rahmen des § 287 ZPO die H&#246;he des Nutzungsentgangs zu sch&#228;tzen, dass er aber aus Gr&#252;nden der Praktikabilit&#228;t und der gleichm&#228;&#223;igen Handhabung typischer F&#228;lle auch f&#252;r &#228;ltere Fahrzeuge unsere Tabelle heranziehen und dem Alter des Kfz durch Herabstufung in den Gruppen Rechnung tragen k&#246;nne. Die Entscheidung der jeweiligen Vorinstanz, ein 9 Jahre altes Kfz um eine Gruppe IBGH r+2 05,263), ein &#252;ber 15 Jahre altes Kfz um 2 Stufen niedriger [BGH r+s 05,86) zu bewerten, wird gebilligt.<br />
Wir schlagen auf dieser Basis folgende Abstufungen vor:<br />
Fahrzeuge, die &#228;lter als 5 Jahre alt sind, werden eine Gruppe herabgestuft [so auch z.B: OLG Hamm SP 93,387; OLG Karlsruhe VersR 89, 58 u. ZfS 93,304; OLG M&#252;nchen ZfS 88,312; LG Berlin SP 98,354; AG Berlin SP 97, 471; LG Stuttgart SP 98,17; 19; LG Gie&#223;en SP 97, 471; LG Memmingen VersR 90, 864; AG B&#246;blingen SP 99, 204; AG Brandenburg SP 01,353; AG Chemnitz SP 01,19; AG Hanau SP 99,96;].<br />
&#220;ber 10 Jahre alte fahrzeuge werden 2 Gruppen niedriger eingestuft (ua. LG Mainz VersR 00,111;<br />
AG Moers Zfs 02, 478; AG Gelsenkirchen SP 01, 315; AG Ludwigshafen SP 99, 2003).&#8221;</p>
<p>Ich vermute mal, dass das in Ihrem Falle durchgef&#252;hrt wurde. Um was f&#252;r ein Fahrzeug (Typ, Modell, kW, Baujahr, T&#252;ren) handelt es sich denn?</p>
<p>Abgesehen davon ist es bei den von Ihnen angegebenen Werten unabdingbar ein Gutachten zu erstellen. Insbesondere wenn die Instandsetzung unter Zuhilfenahme der 130% Regelung erw&#228;gt wird.<br />
Je nach Fahrzeugtyp sowie dem optischen Schadensbild ist es gerade f&#252;r einen Laien unabsch&#228;tzbar, wie hoch sich die Reparaturkosten belaufen oder wieviel sein Fahrzeug noch wert ist. </p>
<p>Zu hinterfragen ist hier aber die Dauer f&#252;r die Gutachtenerstellung sowie die M&#246;glichkeit, mit dem Sachverst&#228;ndigen vor (schriftlicher) Fertigstellung des Gutachtens Kontakt aufzunehmen, um evtl. eine Vorabinformation &#252;ber die etwaigen Endsummen sowie die Feststellung, Reparaturw&#252;rdig oder nicht, zu erlangen.<br />
Wann haben Sie bzw. Ihr Mandant das Gutachten denn erhalten?<br />
24 Tage f&#252;r eine Gutachten-Erstellung w&#228;ren, selbst wenn es ein Exote w&#228;re, doch eine ziemlich lange Zeit.</p>
<p>Mfg.</p>
<p>SV Stoll</p>
]]></content:encoded>
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