VHV - möchte es schon wieder gern etwas teurer
Das Amtsgericht Mitte hatte einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz vollumfänglich stattgegeben, diese aber hinsichtlich der nicht anrechenbaren hälftigen vorgerichtlichen Geschäftsgebühr abgewiesen, da der Kläger diese zuvor nicht an den Unterzeichner gezahlt hatte. Ob dieses tatsächlich erforderlich ist, ist umstritten (a.A. z.B. AG Wismar st. Rspr.).
Sei es wie es sei, nach Zahlung dieser Gebühr durch die Rechtsschutzversicherung des Mandanten ist diese Forderung jedenfalls auf die Versicherung übergegangen und auch nach Auffassung des AG Mitte erstattungsfähig. Also entsprechende Mitteilung und Zahlungsaufforderung an die VHV. Eine Reaktion erfolgte bisher nicht.
Daher wurde auch diesbezüglich Klage gegen die VHV erhoben. Und wie reagiert man dort? Man erkennt nicht etwa an, sondern kündigt trotzig Verteidigungsbereitschaft und anwaltliche Vertretung an. Der Ausgang dieses Prozesses - und wer dessen Kosten zu tragen hat - ist vorhersehbar, nämlich letztlich die Versichertengemeinschaft.
to be continued …
29. Januar 2007 at 19:34
Hallo,
Du verkennst die Arbeitsweise in großen Unternehmen. Die Klage wird vom Postboten zugestellt. Der Empfänger leitet sie sofort an eine Stelle weiter, die die Verteidigungsanzeige schreibt und erst dann geht sie an den SB/Prozeß-SB. Sprich auf eine Klage vor dem AG gegen eine Versicherung muss eigentlich immer eine Verteidigungsanzeige kommen.
Viele Grüße
29. Januar 2007 at 19:38
Naja, denn schaun mer mal - wird sich zeigen, ob die VHV noch anerkennt. Für ein sofortiges Anerkenntnis nebst Kostenantrag ist es so oder so zu spät.
29. Januar 2007 at 19:48
Kommt nach der BGH-Rechtsprechung darauf an. Aber es dürfte wohl in der Tat zu spät sein! Wer vertritt die VHV?
29. Januar 2007 at 20:15
Eine Verteidigungsanzeige steht dem sofortigen Anerkenntnis mit entsprechender Kostenfolge zwar nicht grundsätzlich entgegen. Wenn zuvor aber Zahlungsaufforderungen + Mahnungen ohne Reaktion blieben., ist und bleibt es zu spät.
Welche Kollegen ggf. das (zweifelhafte) Vergnügen haben, weiß ich noch nicht (würde es aber hier auch nicht publizieren).