VHV – hat es gern etwas teurer
Dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung einen Prozess verliert und zur Zahlung verurteilt wird, ist nichts Ungewöhnliches. Dass sie dann aber auf eine entsprechende Zahlungsaufforderung nicht reagiert und es zu einem vorläufigen Zahlungsverbot kommen lässt, kommt eher selten vor. Mal sehen, ob auch noch ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erforderlich wird …
28. November 2006 at 13:26
Nachtrag:
Heute kam ein Schreiben von der VHV:
„… die Abrechnung des Schadens nehmen wir wie folgt vor … Die Zahlung erfolgt per Scheck. Unterrichten Sie unverzüglich die NORD/LB über diese Zahlung und geben Sie as Konto wieder frei.” (fehlendes „d” ist Originaltext).
Man beachte diesen Befehlston! Über Sinn und Unsinn von Scheckzahlungen ist hier und im RSV-Blog schon viel geschrieben worden Was die VHV gehindert hat, den geschuldeten Betrag von ihrem Konto bei der Nord/LB kurzfristig zu überweisen und so das Zahlungsverbot sofort gegenstandslos werden zu lassen, bleibt unklar.
Und unverzüglich? Bekanntlich erfolgt eine Scheckzahlung erfüllungshalber, die Erfüllungswirkung tritt erst dann ein, wenn der Scheck eingelöst worden ist – und das kann sicherlich einige Tage dauern …