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	<title>Kommentare zu: VHV - Es kann wohl nicht teurer genug sein</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Mon, 13 Oct 2008 20:03:41 +0000</pubDate>
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		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-es-kann-wohl-nicht-teurer-genug-sein/#comment-419</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Jun 2007 15:00:55 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p&gt;@ Anonymous: &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;F&#228;nde es nach wie vor nett, wenn Sie sich einen Namen zulegen w&#252;rden; wenn es denn schon nicht der echte ist, notfalls auch ein Pseudonym. Wie w&#228;re es mit "Der Zweifler" o.&#228;.? "Anonymous hei&#223; sonst jeder hier, der Beitr&#228;ge ohne Namen schreibt - kann leicht zu Verwechselungen f&#252;hren. &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;I.&#220;. keine Sorge, die Sache ist dem Gericht gleich in angemessener Form unterbreitet worden. Zudem ging es mir hier nicht um jede noch so kleine Nuance dieses nun auch wieder nicht so spannenden Falls, sonden - wie schon gesagt (!)  um die Art der Handhabung des Falles durch die VHV, die eine Kage geradezu herausfordert sowie um den wirklich unsinnigen Vortrag dann im Prozess.&lt;/p&gt;
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Anonymous: </p>
<p>F&#228;nde es nach wie vor nett, wenn Sie sich einen Namen zulegen w&#252;rden; wenn es denn schon nicht der echte ist, notfalls auch ein Pseudonym. Wie w&#228;re es mit &#8220;Der Zweifler&#8221; o.&#228;.? &#8220;Anonymous hei&#223; sonst jeder hier, der Beitr&#228;ge ohne Namen schreibt - kann leicht zu Verwechselungen f&#252;hren. </p>
<p>I.&#220;. keine Sorge, die Sache ist dem Gericht gleich in angemessener Form unterbreitet worden. Zudem ging es mir hier nicht um jede noch so kleine Nuance dieses nun auch wieder nicht so spannenden Falls, sonden - wie schon gesagt (!)  um die Art der Handhabung des Falles durch die VHV, die eine Kage geradezu herausfordert sowie um den wirklich unsinnigen Vortrag dann im Prozess.</p>
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		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-es-kann-wohl-nicht-teurer-genug-sein/#comment-418</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Jun 2007 14:47:59 +0000</pubDate>
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		<description>Zum Sachverhalt kann ich wenig sagen, da ihn nicht kenne. Nur, warum erl&#228;utern Sie nicht gleich mit der Klage den Sachverhalt so wie sp&#228;ter geschehen, ggf. verbunden mit entsprechendem Beweisangebot / Beweisantritts mittels entsprechender Urkunde etc.?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Sachverhalt kann ich wenig sagen, da ihn nicht kenne. Nur, warum erl&#228;utern Sie nicht gleich mit der Klage den Sachverhalt so wie sp&#228;ter geschehen, ggf. verbunden mit entsprechendem Beweisangebot / Beweisantritts mittels entsprechender Urkunde etc.?</p>
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		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-es-kann-wohl-nicht-teurer-genug-sein/#comment-377</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Jun 2007 07:50:23 +0000</pubDate>
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		<description>@Anonymous: 
Der Sachverhalt ist in Wirklichkeit noch etwas l&#228;nger. Es ging hier aber weniger um juristischen Feinheiten, sondern um die Art und Weise der Sachbearbeitung: 

Zun&#228;chst wird auf au&#223;ergerichtliche Anspruchsschreiben &#252;berhaupt nicht (!) reagiert und so erst die Klage provoziert. Dann wird im Verfahren mehr oder weniger unerheblicher Sachvortrag produziert, der das Gericht zu dem Hinweis an die Beklagte = VHV (nicht etwa an den Kl&#228;ger !) veranlasste, nun doch endlich anzuerkennen und dann wird der oben wiedergegebene juristische D&#252;nnsinn produziert, wodurch die - von vornherein vermeidbaren - Kosten noch deutlich weiter erh&#246;ht werden. 

Diese Geldverschwendung zu Lasten der Versichertengemeinde ist m.E. das Problem, nicht die Feinheiten eines Anspruchs&#252;bergangs gem. § 67 VVG und/oder die gewillk&#252;rte Prozessstandschaft. H&#228;tte man seitens der VHV diese Problematik thematisieren wollen, h&#228;tte dazu vorgerichtlich hinreichend Gelegenheit bestanden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Anonymous:<br />
Der Sachverhalt ist in Wirklichkeit noch etwas l&#228;nger. Es ging hier aber weniger um juristischen Feinheiten, sondern um die Art und Weise der Sachbearbeitung: </p>
<p>Zun&#228;chst wird auf au&#223;ergerichtliche Anspruchsschreiben &#252;berhaupt nicht (!) reagiert und so erst die Klage provoziert. Dann wird im Verfahren mehr oder weniger unerheblicher Sachvortrag produziert, der das Gericht zu dem Hinweis an die Beklagte = VHV (nicht etwa an den Kl&#228;ger !) veranlasste, nun doch endlich anzuerkennen und dann wird der oben wiedergegebene juristische D&#252;nnsinn produziert, wodurch die - von vornherein vermeidbaren - Kosten noch deutlich weiter erh&#246;ht werden. </p>
<p>Diese Geldverschwendung zu Lasten der Versichertengemeinde ist m.E. das Problem, nicht die Feinheiten eines Anspruchs&#252;bergangs gem. § 67 VVG und/oder die gewillk&#252;rte Prozessstandschaft. H&#228;tte man seitens der VHV diese Problematik thematisieren wollen, h&#228;tte dazu vorgerichtlich hinreichend Gelegenheit bestanden.</p>
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		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-es-kann-wohl-nicht-teurer-genug-sein/#comment-370</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Jun 2007 15:04:23 +0000</pubDate>
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		<description>Jetzt habe selbst ich es verstanden.

Mir geht es schon um die Einzelheiten der Prozessgeschichte und dem Gericht vermutlich auch. Sie schreiben selbst, dass Sie einen Anspruch im Namen des Kl&#228;gers geltend gemacht haben, der nicht ihm zustand, sondern bereits nach § 67 VVG auf dessen Rechtsschutzversicherung &#252;bergegangen war. 

Nun ja, mich wundert es da nicht, dass ein Beklagter in einem solchen Fall die Aktivlegitimation und sei es als gewillk&#252;rte Prozessstandschaft nachgewiesen und festgestellt haben m&#246;chte! Meine eigenen Klagen enthalten den entsprechenden Nachweis immer von vorneherein, den gerichtlichen Hinweis kann ich mir auch ersparen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt habe selbst ich es verstanden.</p>
<p>Mir geht es schon um die Einzelheiten der Prozessgeschichte und dem Gericht vermutlich auch. Sie schreiben selbst, dass Sie einen Anspruch im Namen des Kl&#228;gers geltend gemacht haben, der nicht ihm zustand, sondern bereits nach § 67 VVG auf dessen Rechtsschutzversicherung &#252;bergegangen war. </p>
<p>Nun ja, mich wundert es da nicht, dass ein Beklagter in einem solchen Fall die Aktivlegitimation und sei es als gewillk&#252;rte Prozessstandschaft nachgewiesen und festgestellt haben m&#246;chte! Meine eigenen Klagen enthalten den entsprechenden Nachweis immer von vorneherein, den gerichtlichen Hinweis kann ich mir auch ersparen.</p>
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		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-es-kann-wohl-nicht-teurer-genug-sein/#comment-367</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jun 2007 16:40:32 +0000</pubDate>
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		<description>Wieso widerspr&#252;chlich? Notfalls erst die &lt;a ref="http://www.unfall-recht.info/vhv-moechte-es-schon-wieder-gern-etwas-teurer" target="_blank"&gt; Vorgeschichte&lt;/a&gt; lesen, die allerdings auch oben noch kurz referiert worden ist. M.E. relativ einfach zu erkennen: 

Einerseits vorgerichtliches Schweigen bis zur - gerade dadurch bedingten - Klagerhebung, dann andererseits munteres (wenn auch erfolgloses) schrifts&#228;tzliches Streiten vor Gericht. Beides kann nicht nur stimmen, sondern tut es auch. 

Der Vorlage einer Vollmacht bedurfte es nicht, da diese der VHV ohnehin aus dem Vorprozess - und diverser parallel gef&#252;hrter Korrespondenz - bekannt war. Die von der Beklagten angef&#252;hrte „Inkassovollmacht" betraf tats&#228;chlich die Frage, ob mein Mandant - vertreten durch mich - die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten fordern konnte, ggf. auch nach einem Forderungs&#252;bergang gem. § 67 VVG.

Und schlie&#223;lich ging es bei diesem Beitrag konkret weniger um die Einzelheiten der Prozessgeschichte, sondern darum, dass dieser nicht nur laienhaft gef&#252;hrt wird (vgl. insbesondere die &#228;u&#223;erst interessanten Rechtsansichten der VHV), sondern dar&#252;ber hinaus wegen restlicher 8,37 € Kosten verbraten werden, die ein Vielfaches dessen betragen. 

Jetzt verstanden, anonymer Anonymous?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wieso widerspr&#252;chlich? Notfalls erst die <a ref="http://www.unfall-recht.info/vhv-moechte-es-schon-wieder-gern-etwas-teurer" target="_blank"> Vorgeschichte</a> lesen, die allerdings auch oben noch kurz referiert worden ist. M.E. relativ einfach zu erkennen: </p>
<p>Einerseits vorgerichtliches Schweigen bis zur - gerade dadurch bedingten - Klagerhebung, dann andererseits munteres (wenn auch erfolgloses) schrifts&#228;tzliches Streiten vor Gericht. Beides kann nicht nur stimmen, sondern tut es auch. </p>
<p>Der Vorlage einer Vollmacht bedurfte es nicht, da diese der VHV ohnehin aus dem Vorprozess - und diverser parallel gef&#252;hrter Korrespondenz - bekannt war. Die von der Beklagten angef&#252;hrte „Inkassovollmacht&#8221; betraf tats&#228;chlich die Frage, ob mein Mandant - vertreten durch mich - die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten fordern konnte, ggf. auch nach einem Forderungs&#252;bergang gem. § 67 VVG.</p>
<p>Und schlie&#223;lich ging es bei diesem Beitrag konkret weniger um die Einzelheiten der Prozessgeschichte, sondern darum, dass dieser nicht nur laienhaft gef&#252;hrt wird (vgl. insbesondere die &#228;u&#223;erst interessanten Rechtsansichten der VHV), sondern dar&#252;ber hinaus wegen restlicher 8,37 € Kosten verbraten werden, die ein Vielfaches dessen betragen. </p>
<p>Jetzt verstanden, anonymer Anonymous?</p>
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		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-es-kann-wohl-nicht-teurer-genug-sein/#comment-366</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jun 2007 16:16:06 +0000</pubDate>
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		<description>Ich steige durch den widerspr&#252;chlich geschilderten Sachverhalt nicht ganz durch. Zun&#228;chst f&#252;hren Sie aus, dass die VHV nicht auf Ihre Schreiben reagiert h&#228;tte und sp&#228;ter k&#246;nnen wir lesen, dass monatelang gestritten wurde, was denn nun? Nur eins kann stimmen.

Im &#220;brigen kann ich den Sachverhalt auch sonst nicht nachvollziehen. Haben Sie au&#223;ergerichtlich keine Inkassovollmachtsurkunde vorgelegt? Nat&#252;rlich kann ohne entsprechende Vorlage einer Inkassovollmachtsurkunde durch Sie auch keine Zahlung an Sie erfolgen! Vielleicht schildern Sie den Sachverhalt nochmal so, dass auch ich ihn verstehen kann.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich steige durch den widerspr&#252;chlich geschilderten Sachverhalt nicht ganz durch. Zun&#228;chst f&#252;hren Sie aus, dass die VHV nicht auf Ihre Schreiben reagiert h&#228;tte und sp&#228;ter k&#246;nnen wir lesen, dass monatelang gestritten wurde, was denn nun? Nur eins kann stimmen.</p>
<p>Im &#220;brigen kann ich den Sachverhalt auch sonst nicht nachvollziehen. Haben Sie au&#223;ergerichtlich keine Inkassovollmachtsurkunde vorgelegt? Nat&#252;rlich kann ohne entsprechende Vorlage einer Inkassovollmachtsurkunde durch Sie auch keine Zahlung an Sie erfolgen! Vielleicht schildern Sie den Sachverhalt nochmal so, dass auch ich ihn verstehen kann.</p>
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