VGH – Stundenverrechnungssätze – mal positiv nach BGH-Entscheidung
Hier soll ja nicht nur Kritik geübt werden, sondern auch mal Positives berichtet werden. Nach der aktuellen BGH-Entscheidung zu den Stundenverrechnungssätzen, auf die bereits hier hingewiesen wurde, hatte ich die VGH angeschrieben und aufgefordert, die zunächst ein behaltene Kürzung zzgl. Zinsen auszugleichen, da das KFZ zum Unfallzeitpunkt lediglich 2 Jahre alt gewesen ist. Nach einer Woche kam nun schon die Überweisung der Versicherung inkl. Zinsen. Hoffen wir, dass dieses Beispiel Schule macht.
03. November 2009 at 10:39
wenigstens eine Versicherung
Bei der HUK gibt es noch keinerlei Anweisungen, wie mit dem neuen Urteil umgegangen werden soll. Eine heutige Nachfrage bei der Schadensaußenstelle in Hannover hat nur ein verbales Schulterzucken ausgelöst.
03. November 2009 at 12:02
Die Mitarbeiter der HUK an der Basis haben mein Mitleid – und das meine ich ernst. Die Schadenssachbearbeiter, teilweise mit 20jähriger Berufserfahrung, dürfen nur nach Arbeitsanweisungen regulieren. Und jetzt kommen die ganzen Anfragen / Beschwerden und die Controller im Vorstand der HUK haben es bis heute nicht geschafft eine neue Arbeitsanweisung zur Verfügung zustellen. Sicherlich rechnet man noch das Prozessrisiko aus.