VGH – Kürzung der Verrechnungssätze entgegen der BGH-Rechtsprechung

Oft wurde in diesem Blog bereits darüber berichtet, dass die Versicherungswirtschaft der Ansicht ist, die Stundenverrechnungssätze könnten bei fiktiver Abrechnung gekürzt werden. Nun scheint es auch die Geschädigten zu treffen, die Ihre Ansprüche gegen die VGH geltend machen. Dem Unterzeichner liegt ein Prüfbericht von “Check-it” vor. Bei wem und was es sich bei “Check-it” handelt ist aus dem Prüfbericht leider nicht ersichtlich. Das Ergebnis aber um so eindeutiger: Der Geschädigte soll sein Fahrzeug in eine 22,35 km entfernte Werkstatt bringen, bei dem es sich um einen Reifenhändler mit Karosseriewerkstatt handelt.

Eine Antwort zu “VGH – Kürzung der Verrechnungssätze entgegen der BGH-Rechtsprechung”

  1. MParbel Sagt:

    Mit der VGH streite ich mich gerade in einem ähnlichen Fall. Auch ich als Unfallgeschädigter hatte ein unabhängiges Gutachten eines BVSK-Gutachters eingereicht. In dem “Check-it”-Prüfbericht der VGH wurden u.a. Abzüge für die erfoderlichen Lackierarbeiten vorgenommen. Verwiesen wurde ich auf eine in Hannover ansässige Daimler-Werkstatt, die angeblich billiger sein sollte. Auf meine telefonische Nachfrage bei dieser Werkstatt wurden mir dann jedoch viel höhere Stundensätze genannt als in dem sogenannten Prüfbericht der VGH. Außerdem hieß es auch, dass sie als Daimler-Werkstatt eigentlich keine Fremdfabrikate wie meinen Renault reparieren würden. Darüber hinaus hat die VGH auch die Verbringungskosten gekürzt und einen Abzug für Ersatz-Kleinteile vorgenommen, obwohl im Gutachten lediglich der hintere Stoßfänger als Ersatzteil aufgeführt ist.
    Wie gesagt, noch streite ich mich mit der VGH – bisher jedoch noch ohne Anwalt.

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