Versicherung postuliert Stundensätze der Fachwerkstatt

Um sich vor Zahlungen zu drücken, ist Versicherungen offensichtlich keine Argumentation zu schräg – und sie es auch ein direkter Widerspruch zu der sonstigen massiv vertretenen Argumentation, Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt stünden dem Geschädigten – jedenfalls bei fiktiver Abrechnung – eher nicht zu. Vor dem LG Köln (Urteil 11 S 410/07 vom 23.o9.2008) ging das jetzt schief:

Interessant an diesem Fall war, dass das von Versicherer in Auftrag gegebene Gutachten zur Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens führte, allerdings (nur) auf der Basis der Stundenverrechnungssätze eines markengebundenen Fachbetriebs. Daher wollte die Versicherung auch nur den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzen.

Der Geschädigte ließ seinen PKW hingegen in einer anderen Werkstatt instandsetzen und klagte auf Erstattung der Reparaturkosten gemäß Rechnung. Das LG Köln gab ihm Recht:

Ein Geschädigter muss sich nicht auf eine Abrechnung auf Totalschadenbasis einlassen, sondern kann den Reparaturkostenbetrag laut Rechnung ersetzt verlangen, wenn er sein Fahrzeug entsprechend dem Sachverständigengutachten fachgerecht und vollständig reparieren lässt und die Rechnung – entgegen der Schätzung des Sachverständigen – die 130-Prozent-Grenze nicht überschreitet.

5 Antworten zu “Versicherung postuliert Stundensätze der Fachwerkstatt”

  1. Ö. Buff Sagt:

    …wir machen uns die Welt, widewide wie sie uns gefällt…denen ist wirklich keine Argumentation zu blödsinnig…

  2. Andreas Sagt:

    Das Vorgehen entspricht doch den einschlägigen Arbeitsanweisungen:

    Wenn der SV einen Totalschaden herbeizaubern kann, dann soll er alle Nebenkosten und schön hohe Verrechnungssätze kalkulieren!

    Grüße

    Andreas

  3. Versicherungsfuzzi Sagt:

    Soso… “Die Versicherungen” machen das also so. Welche das war, wissen wir aber nicht.

    Kein Wunder, denn es scheint es sich hier ja auch nur um ein Netzfundstück zu handeln: “Der KFZ-Betrieb” zitiert aus einem LG Urteil von 2008.

    Sommerloch? Oder geben Ihre aktuellen Fälle gerade keinen Anlass zur Meuterei? Wäre doch auch mal einen Blog-Beitrag wert.

    Überschrift: “Ich habe gerade 20 offene Akten und alle werden korrekt reguliert.”

    Genügend Platz für die Kollegen Sachverständigen, die dann mitteilen, wie viele ihrer Gutachten nicht beanstandet und die Honorare anstandslos bezahlt wurden, wäre auch noch.

    Tja, ich bin wohl doch naiv…

    Versicherungsfuzzi

  4. Marcus Sagt:

    Hallo versicherungsfuzzi,

    na Sie haben echt Humor ;-)

    Wollte man ständig meutern wenn Grund dafür besteht, würde doch keiner mehr die Segel hissen oder sich um das Ruder kümmern.

    Beispiele gefällig von neuerlichen Stilblüten Ihrer Kollegen? Von vernünftigen Regulierungen natürlich mal abgesehen, die gibt es in der Tat auch.

    - keine Wertminderung bei einem Audi A3, Schaden von netto 4.207,88 EUR, angeblich eine Bagatelle (Heck gestaucht)
    - keine SV-Kosten, da bei einem Schaden von 3.212,87 EUR ein Kostenvoranschlag ausreichend sein soll. Stichwort Schadenminderungspflicht.
    - Verweis auf Stundensätze einer freien WK, Fahrzeug (B-Klasse) war zum Schadenzeitpunkt 5 Monate alt. Man meint, bei diesen Abzügen bleiben zu müssen. Nun dann. Spätestens nach Klage wird dann doch gezahlt.

    Hier höre ich jetzt auf, ich will ja schließlich nicht das Sommerloch gänzlich zuschütten ;-)

    Grüße in die imaginäre Runde

  5. DJ Sagt:

    Das widerspricht möglicherweise BGH VI ZR 70/04.

    Ist das Urteil rechtskräftig?

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