Verbringungskosten - Die unendliche Geschichte
… und wieder einmal ein schöner Textbaustein, diesmal vom Gerling:
„Die in dem Gutachten enthaltenen Verbringungskosten sind bei der hier geforderten fiktiven Abrechnung unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung nicht erstattungsfähig”
Ach, wirklich? Ohne wieder eine Diskussion darüber lostreten zu wollen, wer hier mehr Gerichtsurteile präsentieren kann - reativ unbestrittene Tatsache dürfte doch wohl sein, dass die überwiegende Rechtsprechung die Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung zuspricht. Insofern ist der „Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung” schlicht Unsinn.
Allerdings wird sich dieser ggf. in Kürze eine einschlägige Entschedidung des AG Wismar hinzugesellen. Entgegen anderer Auffassung ist es m.E. auch durchaus sinnvoll, diese hier zu publizieren, damit gerade wegen der divergierenden Rechtsprechung zu dieser Thematik absehbar wird, welche Gerichte wie entscheiden - was spätere Prozesse vermeiden kann.
Nachtrag:
Die Klage ist raus. Schaun’ ‘mer also mal! … Ergebnis s. hier.