Update - Sparkassenversicherung Sachsen und die Verrechnungssätze.

Ich hatte bereits hier von der Kürzung der Stundenverrechnungssätze berichtet. Mir liegt das Urteil des AG Uelzen nunmehr vor. Dort heißt es u.a.:

“Der Kläger hat den ihm durch den Unfall entstandenen Schaden durch Sachverständigengutachten nachgewiesen. Die Beklagten haben nicht dargelegt, dass der Sachverständige von falschen Stundenverrechnungssätzen ausgeht. Soweit die Beklagten hier vortragen, dass die Firma H in L. einen Stundenverrechnungssatz von 75,00 € resp. 77,00 € (Lack) ausweist, ist dies nicht ausreichend, um Zweifel an dem Gutachten zu begründen. Die Beklagte zu 1) als Versicherung wäre durchaus in der Lage gewesen, darzulegen, wie hoch die Stundenverrechnungssätze üblicherweise im Bereich des Wohnortes des Klägers sind …. Da die Beklagten zu 1) das Gutachten grundsätzlich bei ihrer Abrechnung anerkannt hat und nur den Stundenlohn beanstandet hat, kann sie nunmehr mit weiteren Einwänden nicht gehört werden.”

2 Antworten zu “Update - Sparkassenversicherung Sachsen und die Verrechnungssätze.”

  1. RA Melchior Sagt:

    So weit, so gut, obwohl die Formulierung „wie hoch die Stundenverrechnungssätze üblicherweise im Bereich des Wohnortes des Klägers sind” auch wieder Anlass zu Missverständnissen geben könnte, da letztlich ja gerade nicht unbedingt die üblichen Stundenverrechnungssätze maßgeblich sind - jedenfalls nicht um Sinne von „ortsüblich” oder Durchschnittssätzen.

  2. RASchepers Sagt:

    vgl. LG Köln 13 S 4/06, Urteil vom 31.5.06 (www.justiz.nrw.de)

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