Sparkassen-Versicherung – Schlicht doof
Die Parteien beschuldigen sich gegenseitig, bei „rot” in die Kreuzung eingefahren zu sein. Wahrscheinlich wird keine von beiden ihre Version beweisen können. Also mache ich auf der Basis gleichartiger Betriebsgefahr die Hälfte des Schadens der Mandantin bei der Sparkassen-Versicherung geltend.
Diese zahlt dennoch nicht und meint, zuvor die Ermittlungsakte einsehen zu müssen, Auf meinen Hinweis, dass die Schadensregulierung deshalb nicht verzögert werden darf und eine hälftige Haftung allemal gegeben ist, schreibt mir die SV:
Unser Kunde schildert den Unfall so, dass wir momentan davon ausgehen können, dass er kein Verschulden an dem Unfall hat. Deshalb ist es ja wichtig, Einsicht in die polizeiliche Unfallakte nehmen zu können.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, wer den Unterschied zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung kennt, noch mehr!
04. Dezember 2009 at 17:11
Hallo Herr Kollege,
da kommt dann bestimmt plötzlich noch der ominöse Zeuge ….
Oder eine ganz andere Darstellung, so wie es meiner Mandantin passiert ist. Sie stand hinter einem LKW, der mitten auf der Fahrbahn anhielt. Sie wartete, es geschah nichts – also setzte sie den Blinker, um dann zu schauen, ob sie an dem LKW vorbeikommt. Als Sie zum überholen ansetzte legt der LKW-Fahrer den Rückwärtsgang ein und fuhr in das Auto der MDtin. Schuldfrage war eigentlich klar. Plötzlich bestreitet die Haftpflicht jedoch eine Eintrittspflicht mit der Begründung, Mdtin habe in der Parklücke gestanden und sei losgefahren, als der LKW schon rückwärts fuhr. Ein Anruf beim Fahrer des LKW, was denn dies plötzlich für eine Schilderung sei, erbrachte folgendes Ergebnis: Mein Chef hat gesagt, ich soll das so schildern. Was würden wir bloß ohne Abwechslung im Alltag machen !