Sparkassen-Direkt-Versicherung - will „Porsche” auch nicht verstehen

Es kann nur verwundern, mit welcher militanten Hartnäckigkeit manche Versicherungen sich immer noch weigern, die Kernaussage der sog. „Porsche-Entscheidung” des BGH VI ZR 398/02 vom 29.o4.2003 zur Kenntnis zu nehmen, nämlich dass der Geschädigte auch bei fiktiver Abrechnung seiner „Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen” darf.

Dies gilt offensichtlich insbesondere bei kollusivem Zusammenwirken von Versicherungen mit einer „Schadensminderungs-Organisation” namens ControlExpert. („Rechnungs-Kürzungs-Expert ” wäre wohl treffender).

Wie hier bereits berichtet, bestreitet die Sparkassen-Versicherung vorliegendem Fall bisher jegliche Haftung. Dennoch lässt sie mir jetzt schon eine sog. „Prüfung Kostenvoranschlag” zukommen, wo u.a. folgender Unsinn verzapft wird:

„Nachstehend benennen wir die Löhne regional ansässiger Fachbetriebe, die den Schaden vollständig und fachgerecht reparieren können und auf deren Grundlage die korrigierte Kalkulation erstellt wurde. Im Bereich Lohn Mechanik 59,50 € / Lohn Karosserie 67,50 € / Lohn Lack: 108,75 € incl. Lackmaterial”. (Der Mandant als MAZDA-Fahrer hatte einen Kostenvoranschlag der örtlichen MAZDA-Werkstatt vorgelegt)

Anders als in einem ähnlichen Fall werden diese „Fachbetriebe” hier aber noch nicht einmal namhaft gemacht.

Was bitte soll dieser Unfug? Wenn man schon grundsätzlich nicht zu zahlen gedenkt, bedarf es auch keiner „Prüfung Kostenvoranschlag”. Wenn doch, gilt „Porsche” und nicht der Stundenverrechnungssatz irgendwelcher ominösen „Fachbetriebe”.

So oder so ist hier also einmal wieder Geld der Versicherten für eine völlig überflüssige Rechnungsprüfung verschwendet worden. Hinzu kommen werden ggf. noch die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen der ungerechtfertigten Kürzungen.

Eine Antwort zu “Sparkassen-Direkt-Versicherung - will „Porsche” auch nicht verstehen”

  1. SV Stoll sagt:

    Sehr geehrter Herr RA Melchior,

    wahrscheinlich ist dieser “Prüfbericht” nicht einmal unterschrieben bzw. ist der betreffende Sachbearbeiter sowie dessen Qualifikation nicht ersichtlich. Wenn die Sparkassen-Versicherung (so wie bei anderen Versicherungen üblich) in ihrem Begleitschreiben angibt, das der Kostenvoranschlag von einem SV geprüft wurde, würde ich die namentliche Benennung dessen fordern.
    Meines Erachtens werden diese Prüfungen von nicht qualifizierten Kräften anhand von Versichererseite vorgegebenen Schemas durchgeführt. Sicherlich werden die KV`s und GA`s eingescannt, wobei ein Programm die Vorselektion übernimmt. Die dem Programm auffallenden Punkte werden an den SB gemeldet, der dann nach Vorgabe die Streichungen durchführt. Betroffen sind in der Hauptsache natürlich der Stundenlohn, Ersatzteilpreisaufschläge, Verbringungskosten, Lackangleichungen sowie Prüfpositionen. Es kann vielleicht sein, das für weitergehende Streichungen ein oder zwei abgerichtete “Fachmänner” vorhanden sind. Die Mehrzahl der Prüfungen wird, auch aus Kostengründen, sicherlich durch Nicht-Fachleute nach Vorgabe durchgeführt werden. Daher würde ich jetzt umschwenken und, auch wenn es ein Bagatellschaden sein sollte, ein Gutachten erstellen lassen. Dieses benötigen Sie ja als “technisch unbedarfter” ja, um Gewissheit zu erlangen, das der KV richtig ist. Oder nicht?(LOL)

    Mfg. SV Stoll

    P.S.: Wenn ich mir erlauben darf darauf hinzuweißen http://www.captain-huk.de/allgemein/unberechtigte-kuerzung-verhaengnisvolle-darstellung-in-der-fachpresse/ (falls nicht erwünscht, bitte löschen)

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