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	<title>Kommentare zu: Sparkassen-Direkt-Versicherung und das „absolute Vorfahrtsrecht&#8221;</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 05:56:52 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-253</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 May 2007 22:29:02 +0000</pubDate>
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		<description>Zitat: "...wenn es sich so kurzfristig in die Fahrstrecke begeben hat, da&#223; der Kl&#228;ger nicht mehr reagieren konnte."

Ja, aber genau das hatte der SV ja ausgeschlossen: Die Zeit und der Weg zwischen dem ersten Erkennen des Hindernisses und der Kollision h&#228;tte f&#252;r den Kl&#228;ger laut SV ausgereicht, um anzuhalten. Damit war der Unfall f&#252;r ihn vermeidbar.

M.E. reicht schon diese Feststellung, um die Klage abzuweisen, da ja nur noch die 25% aus der Betriebsgefahr eingeklagt sind.

Stellt sich die (theoretische) Frage, ob wir mit 75% bereits &#252;berzahlt haben, wenn im Gegensatz dazu der Unfall f&#252;r den VN eben doch nicht mehr vermeidbar war.

Fragen Sie mich bitte nicht nach technischen Details, denn so genau habe ich das Gutachten gerade nicht im Kopf. Aber - grob gesagt - kann der SV aus den Besch&#228;digungsbildern beider Fahrzeuge, der Verz&#246;gerungswerte und den Stra&#223;enverh&#228;ltnissen wohl die Ausgangsgeschwindigkeit errechnen. Wunder der Technik...

Mit diesen Werten kann dann eben auch die r&#228;umliche und zeitliche Vermeidbarkeit ermittelt werden.

Diese wurde - bislang jedenfalls - vom Kl&#228;ger auch nicht angegriffen.

Kommt vielleicht im Termin noch?

Ich werde gerne berichten, wenn es Neues gibt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat: &#8220;&#8230;wenn es sich so kurzfristig in die Fahrstrecke begeben hat, da&#223; der Kl&#228;ger nicht mehr reagieren konnte.&#8221;</p>
<p>Ja, aber genau das hatte der SV ja ausgeschlossen: Die Zeit und der Weg zwischen dem ersten Erkennen des Hindernisses und der Kollision h&#228;tte f&#252;r den Kl&#228;ger laut SV ausgereicht, um anzuhalten. Damit war der Unfall f&#252;r ihn vermeidbar.</p>
<p>M.E. reicht schon diese Feststellung, um die Klage abzuweisen, da ja nur noch die 25% aus der Betriebsgefahr eingeklagt sind.</p>
<p>Stellt sich die (theoretische) Frage, ob wir mit 75% bereits &#252;berzahlt haben, wenn im Gegensatz dazu der Unfall f&#252;r den VN eben doch nicht mehr vermeidbar war.</p>
<p>Fragen Sie mich bitte nicht nach technischen Details, denn so genau habe ich das Gutachten gerade nicht im Kopf. Aber - grob gesagt - kann der SV aus den Besch&#228;digungsbildern beider Fahrzeuge, der Verz&#246;gerungswerte und den Stra&#223;enverh&#228;ltnissen wohl die Ausgangsgeschwindigkeit errechnen. Wunder der Technik&#8230;</p>
<p>Mit diesen Werten kann dann eben auch die r&#228;umliche und zeitliche Vermeidbarkeit ermittelt werden.</p>
<p>Diese wurde - bislang jedenfalls - vom Kl&#228;ger auch nicht angegriffen.</p>
<p>Kommt vielleicht im Termin noch?</p>
<p>Ich werde gerne berichten, wenn es Neues gibt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: schepers</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-250</link>
		<dc:creator>schepers</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 May 2007 12:56:29 +0000</pubDate>
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		<description>@ Versicherungsfuzzi

Verstehe ich nicht, 

wie kann ich aus der Kollisionsgeschwindigkeit auf die Ausgangsgeschwindigkeit und auf die Vermeidbarkeit schlie&#223;en?

Unabh&#228;ngig davon durfte der Kl&#228;ger nat&#252;rlich auf ein rollendes oder stehendes Hindernis fahren, wenn es sich so kurzfristig in die Fahrstrecke begeben hat, da&#223; der Kl&#228;ger nicht mehr reagieren konnte.

Genau darum geht es doch bei der Frage der Vermeidbarkeit.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Versicherungsfuzzi</p>
<p>Verstehe ich nicht, </p>
<p>wie kann ich aus der Kollisionsgeschwindigkeit auf die Ausgangsgeschwindigkeit und auf die Vermeidbarkeit schlie&#223;en?</p>
<p>Unabh&#228;ngig davon durfte der Kl&#228;ger nat&#252;rlich auf ein rollendes oder stehendes Hindernis fahren, wenn es sich so kurzfristig in die Fahrstrecke begeben hat, da&#223; der Kl&#228;ger nicht mehr reagieren konnte.</p>
<p>Genau darum geht es doch bei der Frage der Vermeidbarkeit.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-235</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Apr 2007 20:46:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-235</guid>
		<description>Wusste er nicht. Muss er aber auch nicht wissen: Er konnte anhand der Besch&#228;digungen feststellen, dass unser VN stand und er konnte die Ausgangsgeschwindigkeit des Kl&#228;gers ungef&#228;hr eingrenzen.
Anhand des Stra&#223;enverlaufs und der Geschwindigkeit konnte er damit errechnen, wieviel Zeit zwischen dem ersten Erkennen des Hindernisses und dem Aufprall vergangen ist, und dass die Zeit f&#252;r das Anhalten ausgereicht h&#228;tte.

Ob unser VN beim ersten Erkennen des Hindernisses durch den Kl&#228;ger bereits stand oder noch rollte, ist f&#252;r die Frage der Vermeidbarkeit egal. Der Kl&#228;ger durfte weder gegen ein rollendes noch gegen ein stehendes Hindernis fahren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wusste er nicht. Muss er aber auch nicht wissen: Er konnte anhand der Besch&#228;digungen feststellen, dass unser VN stand und er konnte die Ausgangsgeschwindigkeit des Kl&#228;gers ungef&#228;hr eingrenzen.<br />
Anhand des Stra&#223;enverlaufs und der Geschwindigkeit konnte er damit errechnen, wieviel Zeit zwischen dem ersten Erkennen des Hindernisses und dem Aufprall vergangen ist, und dass die Zeit f&#252;r das Anhalten ausgereicht h&#228;tte.</p>
<p>Ob unser VN beim ersten Erkennen des Hindernisses durch den Kl&#228;ger bereits stand oder noch rollte, ist f&#252;r die Frage der Vermeidbarkeit egal. Der Kl&#228;ger durfte weder gegen ein rollendes noch gegen ein stehendes Hindernis fahren.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: schepers</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-230</link>
		<dc:creator>schepers</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Apr 2007 11:58:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-230</guid>
		<description>@ Versicherungsfuzzi

"Der Gerichts-SV kam zum Ergebis, dass der Unfall f&#252;r den auf der Vorfahrtsstra&#223;e fahrenden Kl&#228;ger durch rechtzeitiges Bremsen vermeidbar war. "

Woher wu&#223;te der Gutachter denn, wie lange der andere schon auf der Stra&#223;e stand?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Versicherungsfuzzi</p>
<p>&#8220;Der Gerichts-SV kam zum Ergebis, dass der Unfall f&#252;r den auf der Vorfahrtsstra&#223;e fahrenden Kl&#228;ger durch rechtzeitiges Bremsen vermeidbar war. &#8221;</p>
<p>Woher wu&#223;te der Gutachter denn, wie lange der andere schon auf der Stra&#223;e stand?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-227</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2007 22:26:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-227</guid>
		<description>@RA Schepers:
In meinem Fall waren au&#223;ergerichtlich bereits 75% reguliert worden.
Der Gerichts-SV kam zum Ergebis, dass der Unfall f&#252;r den auf der Vorfahrtsstra&#223;e fahrenden Kl&#228;ger durch rechtzeitiges Bremsen vermeidbar war. (Rechtsfrage: War er hierzu verpflichtet? M.E. ja, Stichwort Sichtfahrgebot und erzwungene Vorfahrt, siehe RA Melchior).

Anschlie&#223;end die (fragw&#252;rdige) Aussage des SV, f&#252;r unseren VN sei der Unfall durch Zur&#252;cksetzen vermeidbar gewesen.

Bei dieser Sachlage w&#228;re mir nat&#252;rlich lieber, diese Aussage w&#252;rde bereits in der Beweisaufnahme revidiert. Denn dann stellen sich Ihre drei Fragen eigentlich nicht mehr, oder?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@RA Schepers:<br />
In meinem Fall waren au&#223;ergerichtlich bereits 75% reguliert worden.<br />
Der Gerichts-SV kam zum Ergebis, dass der Unfall f&#252;r den auf der Vorfahrtsstra&#223;e fahrenden Kl&#228;ger durch rechtzeitiges Bremsen vermeidbar war. (Rechtsfrage: War er hierzu verpflichtet? M.E. ja, Stichwort Sichtfahrgebot und erzwungene Vorfahrt, siehe RA Melchior).</p>
<p>Anschlie&#223;end die (fragw&#252;rdige) Aussage des SV, f&#252;r unseren VN sei der Unfall durch Zur&#252;cksetzen vermeidbar gewesen.</p>
<p>Bei dieser Sachlage w&#228;re mir nat&#252;rlich lieber, diese Aussage w&#252;rde bereits in der Beweisaufnahme revidiert. Denn dann stellen sich Ihre drei Fragen eigentlich nicht mehr, oder?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: astri</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-223</link>
		<dc:creator>astri</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2007 18:29:49 +0000</pubDate>
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		<description>Ja, ja, so isset halt, 
"Vor Gericht und auf hoher See ....."</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, ja, so isset halt,<br />
&#8220;Vor Gericht und auf hoher See &#8230;..&#8221;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Kasulke</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-221</link>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Apr 2007 18:17:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-221</guid>
		<description>@Anonymous

Den Anscheinsbeweis wollen aber leider nicht alle Gerichte akzeptieren. Ich habe vor dem LG Hildesheim gerade einen Prozess in der Berufung verloren. 

Gegner hat lediglich vorgetragen, er habe nur kurz vor einer Verkehrsinsel  (Verkehrsberuhigung) gehalten, um den nicht bewiesenen Gegenverkehr durchzulassen. Mein Mandant habe einfach &#252;berholt und deshalb sei er beim Anfahren gegen die T&#252;r meines Mandanten gefahren. Und schon hatte ich eine Quote von 50 zu 50.

Das AG und das LG sind noch nichteinmal den Beweisantr&#228;gen auf Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens nachgegangen, denn die Argumentation des Unfallgegners war einfach "nicht nachvollziebar". H&#228;tte es wirklich Gegenverkehr gegeben, so h&#228;tte mein Mandant gar nicht &#252;berholen k&#246;nnen, da er dann ja wohl mit dem Gegenverkehr frontal zusammengesto&#223;en w&#228;re. Dies habe ich noch durch Fotos von der Unfallstelle belegt, die ich extra angefertigt hatte. Auch von der doppelten R&#252;ckschau selbst beim kurzen Stopp am Fahrbahnrand wollte das AG und LG nichts wissen. Es hat einfach meinem Mandanten ein "&#252;berholen bei unklarer Verkehrslage" vorgeworfen.

P.S. Achja und der ganze &#196;rger nur, weil die herbeigerufene Polizei meinte "den Unfall brauchen wir ja nicht aufzunehmen, die Sache ist doch eindeutig" - aber selbst den Beweisantrag auf die Vernehmung der Beamten wurde nat&#252;rlich nicht nachgegangen. Bitter f&#252;r das Rechtsempfinden....und einem Mandanten schwer zu erkl&#228;ren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Anonymous</p>
<p>Den Anscheinsbeweis wollen aber leider nicht alle Gerichte akzeptieren. Ich habe vor dem LG Hildesheim gerade einen Prozess in der Berufung verloren. </p>
<p>Gegner hat lediglich vorgetragen, er habe nur kurz vor einer Verkehrsinsel  (Verkehrsberuhigung) gehalten, um den nicht bewiesenen Gegenverkehr durchzulassen. Mein Mandant habe einfach &#252;berholt und deshalb sei er beim Anfahren gegen die T&#252;r meines Mandanten gefahren. Und schon hatte ich eine Quote von 50 zu 50.</p>
<p>Das AG und das LG sind noch nichteinmal den Beweisantr&#228;gen auf Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens nachgegangen, denn die Argumentation des Unfallgegners war einfach &#8220;nicht nachvollziebar&#8221;. H&#228;tte es wirklich Gegenverkehr gegeben, so h&#228;tte mein Mandant gar nicht &#252;berholen k&#246;nnen, da er dann ja wohl mit dem Gegenverkehr frontal zusammengesto&#223;en w&#228;re. Dies habe ich noch durch Fotos von der Unfallstelle belegt, die ich extra angefertigt hatte. Auch von der doppelten R&#252;ckschau selbst beim kurzen Stopp am Fahrbahnrand wollte das AG und LG nichts wissen. Es hat einfach meinem Mandanten ein &#8220;&#252;berholen bei unklarer Verkehrslage&#8221; vorgeworfen.</p>
<p>P.S. Achja und der ganze &#196;rger nur, weil die herbeigerufene Polizei meinte &#8220;den Unfall brauchen wir ja nicht aufzunehmen, die Sache ist doch eindeutig&#8221; - aber selbst den Beweisantrag auf die Vernehmung der Beamten wurde nat&#252;rlich nicht nachgegangen. Bitter f&#252;r das Rechtsempfinden&#8230;.und einem Mandanten schwer zu erkl&#228;ren.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-220</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Apr 2007 17:44:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-und-das-absolute-vorfahrtsrecht/#comment-220</guid>
		<description>@ RA Melchior

Dass Ihr Mandant nachweisbar stand ist das eine, aber wie lange stand er? Nur auf diese Frage kommt es an!

Vermutlich wird der andere Unfallbeteiligte behaupten, dass Ihr Mandant pl&#246;tzlich die Parkl&#252;cke verlie&#223;, sich in den flie&#223;enden Verkehr einordnen wollte und erst im letzten Moment angehalten hat. Ob dieser Sachverhalt der Wahrheit entspricht oder nicht, sei dahingestellt.

Nach § 10 StVO trifft Ihren Mandanten eine versch&#228;rfte Haftung, er muss &lt;b&gt;jegliche &lt;/b&gt; Gef&#228;hrdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Anfahren vom Fahrbahnrand vermeiden. Ganz offensichtlich hat er dies nicht getan, ansonsten gebe es den Unfall ja nicht? Wenn ich von der versch&#228;rften Haftung Ihres Mandanten ausgehe, w&#252;rde ich die volle Haftung Ihres Mandanten annehmen, f&#252;r die Betriebsgefahr w&#228;re hier kein Raum mehr. Die Argumentation der Versicherung w&#228;re damit vielleicht sprachlich nicht formvollendet korrekt, nur im Ergebnis v&#246;llig richtig. 

Es steht Ihnen/Ihrem Mandanten frei zu beweisen, dass sein Fahrzeug schon lange stand und der Unfallgegner trotzdem in das Fahrzeug gefahren ist. Diesen Beweis zu erbringen d&#252;rfte allerdings schwierig werden. Nur wenn es Ihnen gelingt, diesen Beweis zu erbringen, k&#246;nnte man anfangen, &#252;ber eine Quote nachzudenken. 

Ich w&#252;rde hier als Richter nach dem unstreitigen Sachverhalt schlicht und einfach dem aus § 10 StVO letztlich resultierenden Anscheinsbeweis folgen und Ihren Mandanten aufgrund seiner versch&#228;ften Haftung zur vollen Haftung verurteilen - der Gegenbeweis steht Ihnen frei! 

Es mag sein, dass hier einige Gerichte noch &#252;ber eine Quote nachdenken. Angesichts des Wortlauts des Gesetzes d&#252;rfte dies aber verfehlt sein. Zum Gl&#252;ck setzt sich die entsprechende Ansicht von dem Obergerichten kommend (KG!) langsam auch in den Instanzgerichten durch.

§ 10 StVO lautet: Einfahren und Anfahren 
Wer aus einem Grundst&#252;ck, aus einem Fu&#223;g&#228;ngerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Stra&#223;e oder von anderen Stra&#223;enteilen oder &#252;ber einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, da&#223; eine
Gef&#228;hrdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzuk&#252;ndigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig
ist, kann Zeichen 205 stehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ RA Melchior</p>
<p>Dass Ihr Mandant nachweisbar stand ist das eine, aber wie lange stand er? Nur auf diese Frage kommt es an!</p>
<p>Vermutlich wird der andere Unfallbeteiligte behaupten, dass Ihr Mandant pl&#246;tzlich die Parkl&#252;cke verlie&#223;, sich in den flie&#223;enden Verkehr einordnen wollte und erst im letzten Moment angehalten hat. Ob dieser Sachverhalt der Wahrheit entspricht oder nicht, sei dahingestellt.</p>
<p>Nach § 10 StVO trifft Ihren Mandanten eine versch&#228;rfte Haftung, er muss <b>jegliche </b> Gef&#228;hrdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Anfahren vom Fahrbahnrand vermeiden. Ganz offensichtlich hat er dies nicht getan, ansonsten gebe es den Unfall ja nicht? Wenn ich von der versch&#228;rften Haftung Ihres Mandanten ausgehe, w&#252;rde ich die volle Haftung Ihres Mandanten annehmen, f&#252;r die Betriebsgefahr w&#228;re hier kein Raum mehr. Die Argumentation der Versicherung w&#228;re damit vielleicht sprachlich nicht formvollendet korrekt, nur im Ergebnis v&#246;llig richtig. </p>
<p>Es steht Ihnen/Ihrem Mandanten frei zu beweisen, dass sein Fahrzeug schon lange stand und der Unfallgegner trotzdem in das Fahrzeug gefahren ist. Diesen Beweis zu erbringen d&#252;rfte allerdings schwierig werden. Nur wenn es Ihnen gelingt, diesen Beweis zu erbringen, k&#246;nnte man anfangen, &#252;ber eine Quote nachzudenken. </p>
<p>Ich w&#252;rde hier als Richter nach dem unstreitigen Sachverhalt schlicht und einfach dem aus § 10 StVO letztlich resultierenden Anscheinsbeweis folgen und Ihren Mandanten aufgrund seiner versch&#228;ften Haftung zur vollen Haftung verurteilen - der Gegenbeweis steht Ihnen frei! </p>
<p>Es mag sein, dass hier einige Gerichte noch &#252;ber eine Quote nachdenken. Angesichts des Wortlauts des Gesetzes d&#252;rfte dies aber verfehlt sein. Zum Gl&#252;ck setzt sich die entsprechende Ansicht von dem Obergerichten kommend (KG!) langsam auch in den Instanzgerichten durch.</p>
<p>§ 10 StVO lautet: Einfahren und Anfahren<br />
Wer aus einem Grundst&#252;ck, aus einem Fu&#223;g&#228;ngerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Stra&#223;e oder von anderen Stra&#223;enteilen oder &#252;ber einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, da&#223; eine<br />
Gef&#228;hrdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzuk&#252;ndigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig<br />
ist, kann Zeichen 205 stehen.</p>
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