Regulierung à la R+V
Mdt hat einen VU. Die Haftung ist eigentlich unstreitig, was die R+V Wiesbaden nicht daran hindert, auf die ermittlungsakte zu pochen und auch sonst die Regulierung zu verzögern.
Es wird Klage eingereicht. Nachdemdies der R+V mitgeteilt worden ist, kommt das Regulierungsschreiben, nach dem der größte Teil reguliert wird. Komischerweise kommt es nach 1 Tag nach dieser Mitteilung in der Kanzlei an und trägt ein um 12 Tage früheres Datum.
Obwohl bereits Prozessauftrag erteilt war, will die R+V die Verfahrensgebühr nicht zahlen.
Man fällt also in alte Denkstrukturen zurück: Verzögerung, wo es nur geht und dann ignorieren, wenn geklagt wird.
Dabei sollte mit dieser Gebühr, die bereits nach Klageauftrag entsteht, den sog. Klagepoker verhindern.