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	<title>Kommentare zu: Rechtswidrige K&#252;rzungswelle bei fiktiver Abrechnung</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 09:40:08 +0000</pubDate>
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		<title>Von: e46-driver</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/rechtswidrige-kuerzungswelle-bei-fiktiver-abrechnung/#comment-886</link>
		<dc:creator>e46-driver</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Jun 2008 18:16:37 +0000</pubDate>
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		<description>Guten tag...das selbe ist mir auch passiert...die versicherung hat bei mir 544€ gek&#252;rzt...rep.kosten netto betr&#228;gt 2846€...

mein anwalt hat der versicherung schon angeschrieben,und das er mit der k&#252;rzung nicht einverstanden ist,und auch auf das "porsche urteil" angedeutet... mal sehen ob sie bezahlen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten tag&#8230;das selbe ist mir auch passiert&#8230;die versicherung hat bei mir 544€ gek&#252;rzt&#8230;rep.kosten netto betr&#228;gt 2846€&#8230;</p>
<p>mein anwalt hat der versicherung schon angeschrieben,und das er mit der k&#252;rzung nicht einverstanden ist,und auch auf das &#8220;porsche urteil&#8221; angedeutet&#8230; mal sehen ob sie bezahlen</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Dr. Fadi Al-Deb'i</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/rechtswidrige-kuerzungswelle-bei-fiktiver-abrechnung/#comment-712</link>
		<dc:creator>Dr. Fadi Al-Deb'i</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Feb 2008 18:19:14 +0000</pubDate>
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		<description>Der BGH ist meines Erachtens in seinem Urteil dahingehend zu verstehen, dass sich der Gesch&#228;digte nur dann auf eine g&#252;nstigere und gleichwertige Reparaturm&#246;glichkeit verweisen lassen muss, wenn eine Reparaturm&#246;glichkeit in einer markengebundenen Vertragswerkstatt zu g&#252;nstigeren als in dem betreffenden Gutachten ausgewiesenen Tarifen m&#246;glich ist. Wird dem Gesch&#228;digten dagegen eine Freie Werkstatt als g&#252;nstigere Ersatzwerkstatt aufgezeigt, ist dies nicht mit der BGH-Entscheidung in Sachen Porsche vereinbar. In diesem Sinne entscheiden die Gerichte in der Praxis auch h&#228;ufig. So zum Beispiel das AG Aachen, Urteil vom 09.11.2005, Az.: 8 C 318/05, DAR 2006, 332-333. Allen betroffenen ist daher dringend zu empfehlen nicht klein beizugeben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH ist meines Erachtens in seinem Urteil dahingehend zu verstehen, dass sich der Gesch&#228;digte nur dann auf eine g&#252;nstigere und gleichwertige Reparaturm&#246;glichkeit verweisen lassen muss, wenn eine Reparaturm&#246;glichkeit in einer markengebundenen Vertragswerkstatt zu g&#252;nstigeren als in dem betreffenden Gutachten ausgewiesenen Tarifen m&#246;glich ist. Wird dem Gesch&#228;digten dagegen eine Freie Werkstatt als g&#252;nstigere Ersatzwerkstatt aufgezeigt, ist dies nicht mit der BGH-Entscheidung in Sachen Porsche vereinbar. In diesem Sinne entscheiden die Gerichte in der Praxis auch h&#228;ufig. So zum Beispiel das AG Aachen, Urteil vom 09.11.2005, Az.: 8 C 318/05, DAR 2006, 332-333. Allen betroffenen ist daher dringend zu empfehlen nicht klein beizugeben.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Peter Schmorleitz</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/rechtswidrige-kuerzungswelle-bei-fiktiver-abrechnung/#comment-331</link>
		<dc:creator>RA Peter Schmorleitz</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 May 2007 16:34:59 +0000</pubDate>
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		<description>@Passender TV Beitrag:

Ein Urteil besteht nicht nur aus einem (klaren) Leitsatz, sondern auch aus einer - h&#228;ufig sehr ausf&#252;hrlichen - Begr&#252;ndung. Und genau da liegen oft die Feinheiten bzw. Interpretationsm&#246;glichkeiten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Passender TV Beitrag:</p>
<p>Ein Urteil besteht nicht nur aus einem (klaren) Leitsatz, sondern auch aus einer - h&#228;ufig sehr ausf&#252;hrlichen - Begr&#252;ndung. Und genau da liegen oft die Feinheiten bzw. Interpretationsm&#246;glichkeiten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Passender TV Beitrag</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/rechtswidrige-kuerzungswelle-bei-fiktiver-abrechnung/#comment-330</link>
		<dc:creator>Passender TV Beitrag</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 May 2007 16:23:42 +0000</pubDate>
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		<description>Ich als "Nichtjurist" frage mich wie bei einem Urteil dessen Leitsatz:

"BGB § 249 Hb
Der Gesch&#228;digte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungss&#228;tze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungss&#228;tze aller repr&#228;sentativen
Marken- und freien Fachwerkst&#228;tten einer Region repr&#228;sentiert als statistisch ermittelte Rechengr&#246;&#223;e nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag."

Warum man annehmen kann , da&#223; hier freie Werkst&#228;&#228;ten gleichzusetzen sind. Dieser Nebensatz "gleichwertig" steht m. E. eindeutig f&#252;r die markengebundene und ortsans&#228;ssige Fachwerkstatt.

Auch die Presse fasst das Urteil derartig auf:

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,du2vqbccq8vyeysb~cm.asp

Zitat: "Die Rechtslage ist eindeutig"

"... und die HUK-Coburg streicht dann mit Hilfe der DEKRA am gr&#252;nen Tisch, ohne Betrachtung des Fahrzeugs, die Summe ordentlich zusammen."

Gibt es eigentlich noch Versicherungen die nicht unberechtigt K&#252;rzen?


MFG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich als &#8220;Nichtjurist&#8221; frage mich wie bei einem Urteil dessen Leitsatz:</p>
<p>&#8220;BGB § 249 Hb<br />
Der Gesch&#228;digte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungss&#228;tze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungss&#228;tze aller repr&#228;sentativen<br />
Marken- und freien Fachwerkst&#228;tten einer Region repr&#228;sentiert als statistisch ermittelte Rechengr&#246;&#223;e nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.&#8221;</p>
<p>Warum man annehmen kann , da&#223; hier freie Werkst&#228;&#228;ten gleichzusetzen sind. Dieser Nebensatz &#8220;gleichwertig&#8221; steht m. E. eindeutig f&#252;r die markengebundene und ortsans&#228;ssige Fachwerkstatt.</p>
<p>Auch die Presse fasst das Urteil derartig auf:</p>
<p><a href="http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,du2vqbccq8vyeysb~cm.asp" rel="nofollow"></a><a href='http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,du2vqbccq8vyeysb~cm.asp'>http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,du2vqbccq8vyeysb~cm.asp</a></p>
<p>Zitat: &#8220;Die Rechtslage ist eindeutig&#8221;</p>
<p>&#8220;&#8230; und die HUK-Coburg streicht dann mit Hilfe der DEKRA am gr&#252;nen Tisch, ohne Betrachtung des Fahrzeugs, die Summe ordentlich zusammen.&#8221;</p>
<p>Gibt es eigentlich noch Versicherungen die nicht unberechtigt K&#252;rzen?</p>
<p>MFG</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Handschumacher</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/rechtswidrige-kuerzungswelle-bei-fiktiver-abrechnung/#comment-329</link>
		<dc:creator>RA Handschumacher</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 May 2007 16:11:57 +0000</pubDate>
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		<description>Dies sieht das LG Mainz in einer aktuellen Entscheidung Gott sei Dank anders:

„LG Mainz: Auch bei Abrechnung auf Gutachterbasis ist Stundensatz einer Vertrags-werkstatt zu Grunde zu legen BGB § 249 Der Gesch&#228;digte hat – wie nach durchgef&#252;hrter Reparatur – bei der Abrechnung auf Gut-achterbasis Anspruch auf Ersatz der Kosten f&#252;r die Reparatur in einer markengebundenen Vertragswerkstatt, selbst wenn der Sch&#228;diger oder dessen Haftpflichtversicherer konkret auf eine g&#252;nstigere sonstige Fachwerkstatt hingewiesen hat. Dies hat das Landgericht Mainz entschieden.
Unabh&#228;ngig hiervon muss sich der Gesch&#228;digte auf keinen Fall auf eine ko-steng&#252;nstigere sonstige Fachwerkstatt verweisen lassen. 
LG Mainz, Urteil vom 14.02.2007 - 3 S 133/06; BeckRS 2007, 03157“ 

Dem ist auch zuzustimmen.

Gem&#228;&#223; § 249 II 1 BGB hat der Gesch&#228;digte nach der Entscheidung der Mainzer Richter Anspruch auf Ersatz der objektiv erforderlichen Kosten, auch wenn er das Fahrzeug nicht repariert. Aus dem Sachverst&#228;ndigengutachten m&#252;sse sich ergeben, da&#223; das Bem&#252;hen erkennbar ist, den konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 398/02, NJW 2003, 2086). Da das Gutachten in dieser Hinsicht keinen Bedenken begegne, w&#228;ren die Stundenverrechnungss&#228;tze in Mainz wie dargelegt angefallen. 
Der Gesch&#228;digte habe dann grunds&#228;tzlich Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten, und zwar, wenn er fiktiv abrechne, unabh&#228;ngig davon, ob der Wagen tats&#228;chlich voll, minderwertig oder &#252;berhaupt nicht repariert werde. Die abstrakte M&#246;glichkeit, technisch ordnungsgem&#228;&#223;e Reparaturen in irgendeiner kosteng&#252;nstigeren Fremdwerkstatt durchf&#252;hren zu lassen, gen&#252;ge nicht, um diesen Anspruch entfallen zu lassen. 
Nach Meinung des Gerichts kann man dem Gesch&#228;digten nicht deshalb nur «billigere» Kosten zusprechen, weil er auf eine «sonstige Fachwerkstatt» verwiesen wurde. Es liege auf der Hand, da&#223; das Einbeziehen solcher Kriterien vielfach zu Streit und Ungewissheit dar&#252;ber f&#252;hren k&#246;nne, ob der Gesch&#228;digte sich im konkreten Fall auf eine ihm vom Unfallgegner benannte g&#252;nstigere Werkstatt verweisen lassen muss. Dies sei mit dem Bed&#252;rfnis nach klaren Kriterien bei der Abwicklung von Schadensf&#228;llen im Stra&#223;enverkehr als Massenph&#228;nomen unvereinbar. Wie der Gesch&#228;digte – auch fiktiv – verfahre, liege bei ihm, denn unter Umst&#228;nden nehme er auch den Verlust der Herstellergarantie in Kauf.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dies sieht das LG Mainz in einer aktuellen Entscheidung Gott sei Dank anders:</p>
<p>„LG Mainz: Auch bei Abrechnung auf Gutachterbasis ist Stundensatz einer Vertrags-werkstatt zu Grunde zu legen BGB § 249 Der Gesch&#228;digte hat – wie nach durchgef&#252;hrter Reparatur – bei der Abrechnung auf Gut-achterbasis Anspruch auf Ersatz der Kosten f&#252;r die Reparatur in einer markengebundenen Vertragswerkstatt, selbst wenn der Sch&#228;diger oder dessen Haftpflichtversicherer konkret auf eine g&#252;nstigere sonstige Fachwerkstatt hingewiesen hat. Dies hat das Landgericht Mainz entschieden.<br />
Unabh&#228;ngig hiervon muss sich der Gesch&#228;digte auf keinen Fall auf eine ko-steng&#252;nstigere sonstige Fachwerkstatt verweisen lassen.<br />
LG Mainz, Urteil vom 14.02.2007 - 3 S 133/06; BeckRS 2007, 03157“ </p>
<p>Dem ist auch zuzustimmen.</p>
<p>Gem&#228;&#223; § 249 II 1 BGB hat der Gesch&#228;digte nach der Entscheidung der Mainzer Richter Anspruch auf Ersatz der objektiv erforderlichen Kosten, auch wenn er das Fahrzeug nicht repariert. Aus dem Sachverst&#228;ndigengutachten m&#252;sse sich ergeben, da&#223; das Bem&#252;hen erkennbar ist, den konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 398/02, NJW 2003, 2086). Da das Gutachten in dieser Hinsicht keinen Bedenken begegne, w&#228;ren die Stundenverrechnungss&#228;tze in Mainz wie dargelegt angefallen.<br />
Der Gesch&#228;digte habe dann grunds&#228;tzlich Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten, und zwar, wenn er fiktiv abrechne, unabh&#228;ngig davon, ob der Wagen tats&#228;chlich voll, minderwertig oder &#252;berhaupt nicht repariert werde. Die abstrakte M&#246;glichkeit, technisch ordnungsgem&#228;&#223;e Reparaturen in irgendeiner kosteng&#252;nstigeren Fremdwerkstatt durchf&#252;hren zu lassen, gen&#252;ge nicht, um diesen Anspruch entfallen zu lassen.<br />
Nach Meinung des Gerichts kann man dem Gesch&#228;digten nicht deshalb nur «billigere» Kosten zusprechen, weil er auf eine «sonstige Fachwerkstatt» verwiesen wurde. Es liege auf der Hand, da&#223; das Einbeziehen solcher Kriterien vielfach zu Streit und Ungewissheit dar&#252;ber f&#252;hren k&#246;nne, ob der Gesch&#228;digte sich im konkreten Fall auf eine ihm vom Unfallgegner benannte g&#252;nstigere Werkstatt verweisen lassen muss. Dies sei mit dem Bed&#252;rfnis nach klaren Kriterien bei der Abwicklung von Schadensf&#228;llen im Stra&#223;enverkehr als Massenph&#228;nomen unvereinbar. Wie der Gesch&#228;digte – auch fiktiv – verfahre, liege bei ihm, denn unter Umst&#228;nden nehme er auch den Verlust der Herstellergarantie in Kauf.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Peter Schmorleitz</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/rechtswidrige-kuerzungswelle-bei-fiktiver-abrechnung/#comment-328</link>
		<dc:creator>RA Peter Schmorleitz</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 May 2007 15:53:16 +0000</pubDate>
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		<description>Grunds&#228;tzlich stimme ich dem Verfasser des Beitrags ja zu. Dass die Versicherungen das sog. "Porsche-Urteil" des BGH kennen, d&#252;rfte nicht zu bestreiten sein. Am allerbesten kennen die Versicherer aber folgenden Satz dieses Urteils: "... Zwar kann dem Berufungsgericht vom Ansatz her in der Auffassung beigetreten werden, dass der Gesch&#228;digte, der m&#252;helos eine ohne weiteres zug&#228;ngliche g&#252;nstigere und gleichwertige Reparaturm&#246;glichkeit hat, sich auf diese verweisen lassen muss... "

Auch wenn es sich bei dieser Formulierung auf den ersten Blick scheinbar eher um einen Nebensatz handelt, so haben die Versicherer diesen jedoch f&#252;r ihre (Spar-) Zwecke geradezu verinnerlicht, stellt er doch das Einfallstor f&#252;r die nunmehr fl&#228;chendeckend vorgenommenen Spar-Regulierungen der Versicherungen dar, indem diese einfach dazu &#252;bergehen, dem Gesch&#228;digten "ohne weiteres zug&#228;ngliche g&#252;nstigere und gleichwertige Reparaturm&#246;glichkeit" nachzuweisen. Dies geht so weit, dass Versicherer dem Gesch&#228;digten sogar anbieten, sein unfallbesch&#228;digtes Fahrzeug bei ihm abzuholen, zu der mit ihnen zusammenarbeitenden  Reparaturwerkstatt zu bringen, welche die g&#252;nstigen Stunden-Verrechnungss&#228;tze berechnet, und das Fahrzeug nach erfolgter Instandsetzung wieder an den Gesch&#228;digten zur&#252;ckzubringen, selbstverst&#228;ndlich f&#252;r ihn kostenlos. Und dies alles unter dem Deckmantel des "Porsche-Urteils" des BGH !?

Letztlich hat also der BGH durch seine einschr&#228;nkende Formulierung seine vom Grundsatz her absolut begr&#252;&#223;enswerte Entscheidung selbst wieder relativiert. Ob eine Reparatur in einer freien Werkstatt in dem oben genannten Sinne "gleichwertig" ist oder ob dies nur f&#252;r eine markengebunde Fachwerkstatt gilt, sagt der BGH n&#228;mlich nicht. Auch was 
"m&#252;helos" ist, hat der BGH leider nicht konkretisiert. Es stellt sich also die Frage, ob die nunmehr bei vielen Versicherern zu beobachtende K&#252;rzungenswelle bei fiktiver Schadensabrechnung tats&#228;chlich, wie der Verfasser des o.g. Beitrags klagt, "rechtswidrig" ist oder ob hier nicht nur einfach eine Unklarheit in der Begr&#252;ndung der h&#246;chstrichterlichen Entscheidung ausgenutzt wird.

Um es noch einmal klar zu stellen: Es liegt mir fern, die oben geklagte Abrechnungspraxis der Versicherer zu verteidigen, zumal ich selbst mich in meiner Praxis h&#228;ufig damit herumplagen muss. Vielleicht liegt der Grund f&#252;r das Vorgehen der Versicherer aber einfach nur an der - zumindest in diesem Punkt - nicht eindeutigen Entscheidung des BGH. 

Es bleibt jedenfalls zu hoffen, dass der BGH baldm&#246;glichst noch einmal Gelegenheit h&#228;tte, zu der aufgezeigten Problematik klarstellend Stellung zu nehmen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Grunds&#228;tzlich stimme ich dem Verfasser des Beitrags ja zu. Dass die Versicherungen das sog. &#8220;Porsche-Urteil&#8221; des BGH kennen, d&#252;rfte nicht zu bestreiten sein. Am allerbesten kennen die Versicherer aber folgenden Satz dieses Urteils: &#8220;&#8230; Zwar kann dem Berufungsgericht vom Ansatz her in der Auffassung beigetreten werden, dass der Gesch&#228;digte, der m&#252;helos eine ohne weiteres zug&#228;ngliche g&#252;nstigere und gleichwertige Reparaturm&#246;glichkeit hat, sich auf diese verweisen lassen muss&#8230; &#8221;</p>
<p>Auch wenn es sich bei dieser Formulierung auf den ersten Blick scheinbar eher um einen Nebensatz handelt, so haben die Versicherer diesen jedoch f&#252;r ihre (Spar-) Zwecke geradezu verinnerlicht, stellt er doch das Einfallstor f&#252;r die nunmehr fl&#228;chendeckend vorgenommenen Spar-Regulierungen der Versicherungen dar, indem diese einfach dazu &#252;bergehen, dem Gesch&#228;digten &#8220;ohne weiteres zug&#228;ngliche g&#252;nstigere und gleichwertige Reparaturm&#246;glichkeit&#8221; nachzuweisen. Dies geht so weit, dass Versicherer dem Gesch&#228;digten sogar anbieten, sein unfallbesch&#228;digtes Fahrzeug bei ihm abzuholen, zu der mit ihnen zusammenarbeitenden  Reparaturwerkstatt zu bringen, welche die g&#252;nstigen Stunden-Verrechnungss&#228;tze berechnet, und das Fahrzeug nach erfolgter Instandsetzung wieder an den Gesch&#228;digten zur&#252;ckzubringen, selbstverst&#228;ndlich f&#252;r ihn kostenlos. Und dies alles unter dem Deckmantel des &#8220;Porsche-Urteils&#8221; des BGH !?</p>
<p>Letztlich hat also der BGH durch seine einschr&#228;nkende Formulierung seine vom Grundsatz her absolut begr&#252;&#223;enswerte Entscheidung selbst wieder relativiert. Ob eine Reparatur in einer freien Werkstatt in dem oben genannten Sinne &#8220;gleichwertig&#8221; ist oder ob dies nur f&#252;r eine markengebunde Fachwerkstatt gilt, sagt der BGH n&#228;mlich nicht. Auch was<br />
&#8220;m&#252;helos&#8221; ist, hat der BGH leider nicht konkretisiert. Es stellt sich also die Frage, ob die nunmehr bei vielen Versicherern zu beobachtende K&#252;rzungenswelle bei fiktiver Schadensabrechnung tats&#228;chlich, wie der Verfasser des o.g. Beitrags klagt, &#8220;rechtswidrig&#8221; ist oder ob hier nicht nur einfach eine Unklarheit in der Begr&#252;ndung der h&#246;chstrichterlichen Entscheidung ausgenutzt wird.</p>
<p>Um es noch einmal klar zu stellen: Es liegt mir fern, die oben geklagte Abrechnungspraxis der Versicherer zu verteidigen, zumal ich selbst mich in meiner Praxis h&#228;ufig damit herumplagen muss. Vielleicht liegt der Grund f&#252;r das Vorgehen der Versicherer aber einfach nur an der - zumindest in diesem Punkt - nicht eindeutigen Entscheidung des BGH. </p>
<p>Es bleibt jedenfalls zu hoffen, dass der BGH baldm&#246;glichst noch einmal Gelegenheit h&#228;tte, zu der aufgezeigten Problematik klarstellend Stellung zu nehmen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/rechtswidrige-kuerzungswelle-bei-fiktiver-abrechnung/#comment-327</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 May 2007 12:38:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/rechtswidrige-kuerzungswelle-bei-fiktiver-abrechnung/#comment-327</guid>
		<description>Zu dem Kreis der militanten Schadensminimierer geh&#246;rt auch die &lt;a href="http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-will-porsche-auch-nicht-verstehen" target ="_blank"&gt;Sparkassen-Direkt-Versicherung&lt;/a&gt;

Man kann sich in der Tat &#252;ber die sture Ignoranz mancher Versicherer nur wundern, die nicht m&#252;de werden, immer wieder den selben Unsinn von der „Basis der Preise regionaler Fachwerkst&#228;tten" abzusondern, was nach der BGH-Rechtsprechung schlicht falsch ist. 

Da auch die von diesen Versicherungen eingeholten „Rechnungsk&#252;rzungsgutachten" Geld kosten, scheint sich die Sache trotzdem zu lohnen. Wahrscheinlich l&#228;sst sich ein gro&#223;e Teil der - wahrscheinlich nicht anwaltlich vertretenen Gesch&#228;digten - mit dieser Methode abspeisen, so dass man einige Prozesse in den F&#228;llen anwaltlicher Vertretung per Saldo riskieren kann. 

P.S. Die Beschwerde bei der BaFin wird nach meinen Erfahrungen mit dieser Institution eher wenig bringen, au&#223;er einigen lauwarmen Worten vielleicht - aber lassen wir uns &#252;berraschen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zu dem Kreis der militanten Schadensminimierer geh&#246;rt auch die <a href="http://www.unfall-recht.info/sparkassen-direkt-versicherung-will-porsche-auch-nicht-verstehen" target ="_blank">Sparkassen-Direkt-Versicherung</a></p>
<p>Man kann sich in der Tat &#252;ber die sture Ignoranz mancher Versicherer nur wundern, die nicht m&#252;de werden, immer wieder den selben Unsinn von der „Basis der Preise regionaler Fachwerkst&#228;tten&#8221; abzusondern, was nach der BGH-Rechtsprechung schlicht falsch ist. </p>
<p>Da auch die von diesen Versicherungen eingeholten „Rechnungsk&#252;rzungsgutachten&#8221; Geld kosten, scheint sich die Sache trotzdem zu lohnen. Wahrscheinlich l&#228;sst sich ein gro&#223;e Teil der - wahrscheinlich nicht anwaltlich vertretenen Gesch&#228;digten - mit dieser Methode abspeisen, so dass man einige Prozesse in den F&#228;llen anwaltlicher Vertretung per Saldo riskieren kann. </p>
<p>P.S. Die Beschwerde bei der BaFin wird nach meinen Erfahrungen mit dieser Institution eher wenig bringen, au&#223;er einigen lauwarmen Worten vielleicht - aber lassen wir uns &#252;berraschen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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