Provinzial und Itzehoer sprechen sich offenbar ab

Die Provinzial und die Itzehoer sprechen sich bezüglich der Kürzung der Unfallnebenkostenpauschale auf 20,00 € offenbar ab, und zwar sogar mit identischer Begründung. Die Provinzial hat die von mir geforderte Nachzahlung von 5,00 € nun abgelehnt. In dem Schreiben heißt es: ” Wir bleiben bei der Regulierung der Kostenpauschale von 20,00 €. Sofern Ihrem Mandanten darüber hinaus gehende Kosten entstanden sind, bitten wir diese konkret nachzuweisen…” Offenbar hat die Provinzial den Sinn einer Pauschale überhaupt nicht verstanden. Die anstehende Klage dürfte sie dafür nun um einiges teurer zu stehen kommen.

3 Antworten zu “Provinzial und Itzehoer sprechen sich offenbar ab”

  1. RASchepers sagt:

    Sie wollen doch nicht etwa die Provinzial verklagen, Herr Kollege!

    Verklagen Sie stattdessen den Halter oder Fahrer. Mahnbescheid geht schnell. Bei Widerspruch Gütetermin mit persönlichem Erscheinen. Da freut sich der VN. Bei Vollstreckungsbescheid Kontenpfändung oder GV zum VN schicken. Da freut sich VN noch mehr.

  2. RA Peter Schmorleitz sagt:

    Gute Idee, Herr Kollege ! Danke für den Hinweis.

  3. Versicherungsfuzzi sagt:

    § 10 AKB.
    Wird von schlecht informierten Anwälten leider gerne übersehen.
    Dem Beklagten kann also die alberne Prozesspolemik völlig egal sein und über die Motivation des gegnerischen Anwalts wird der Versicherer ihn sicherlich aufklären. Da freut sich der VN dann zurecht und scheidet als künftiger Mandant wohl aus…

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