Provinzial “kämpft” um 5,00 €
Zwar nicht um 2,50 €, wie in dem Beitrag des Kollegen Melchior vom 12.02.2007, aber doch immerhin um 5,00 € feilscht die Provinzial Brandkasse in einer z.Zt. von mir bearbeiteten Verkehrsunfallsache. Auch ich hatte die allgemein übliche Unfallnebenkostenpauschale von 25,00 € geltend gemacht, woraufhin die Provinzial meinem Mandanten unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) generös 20,00 € bewilligte. Da für eine streitige Auseinandersetzung um die Höhe der Nebenkostenpauschale im vorliegenden Fall aber leider nicht der BGH, sondern das hiesige Amtsgericht Usingen zuständig wäre, welches bereits seit längerem in ständiger Rechtsprechung dem Geschädigten eine Kostenpauschale von 25,00 € zuspricht, habe ich der Versicherung Gelegenheit gegeben, ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken und die abgezogenen 5,00 € nachzuzahlen. Es bleibt abzuwarten, ob die Provinzial hier einlenkt. Anders als der Kollege Melchior scheue ich mich allerdings - schon aus prinzipiellen Gründen - nicht, die 5,00 € notfalls auch einzuklagen. Man muss den Anfängen wehren.
28. Februar 2007 um 20:01
Naja, “gescheut” habe ich mich auch nicht, nur wollte ich den ohnehin eher ziemlich kleinen Fall einfach vom Tisch haben, genau genommen sogar zu Lasten der eigenen Honorarkasse … (und hat ja auch geklappt)
Ansonsten bin ich durchaus ebenso der Meinung, dass man diese kleinliche Feilscherei - schon und gerade aus prinzipiellen Gründen - notfalls auch gerichtlich bekämpfen muss, und nicht zuletzt auch, um diese dümmlichen Hinweisen von Versicherern auf irgendwelche im konkreten Fall völlig irrelevante Rechtsprechung passend zu kontern.
01. März 2007 um 18:52
Die 20,00 € scheinen wieder in Mode gekommen zu sein. DA direct, LVM, neuerdings auch Allianz und HDI zahlen trotz Anforderung von 25,00 € nur 20,00 €. Bis jetzt haben diese Versicherer aber immer die 5,00 € nachgezahlt.