OLG D’df. watscht Versicherer ab

31. März 2008

Der Kollege Hoenig weist in seinem Motorradrecht auf eine in der Tat lesenswerte Entscheidung des OLG Düsseldorf (I-1 U 52/07 vom 15.10.2007) hin: Es ging um einen Unfall vom o9. März 2006, der Versicherer hatte sich - trotz mehrerer Aufforderungen - bis zum o9. Mai 2006 überhaupt nicht zu seiner Regulierungsbereitschaft geäußert. Das OLG sprach der Klägerin Nutzungsausfallentschädigung für insgesamt 92 Tage zu, immerhin einen Gesamtbetrag von 6.072 €.

Die Entscheidung beschäftigt sich nicht nur mit der Frage längerer Nutzungsausfallentschädigung, sondern auch mit sonstigen Folgen einer Regulierungsverzögerung durch einen Kfz-Versicherer und haut bei dieser Gelegenheit dem berufungsführenden Versicherer auch diverse andere immer wieder gern genommene Standardthesen um die Ohren:

HUK - Wer zu spät kommt …

27. März 2008

Wenn eine Allgemeine Kostenpauschale bereits mit Schreiben vom 19.o7.2007 geltend gemacht und trotz Erinnerung vom 21.o1.2008 stur nicht gezahlt wird, muss man diese eben gerichtlich geltend machen. Ein Mahnbescheid als Warnung reicht leider nicht aus. HUK legt - auch für die VN - im Februar 2008 ungerührt Widerspruch ein. Also wird entsprechend Klage erhoben. Nun schreibt mir HUK:

Die Kostenpauschale zuzüglich der angefallenen Gerichtskosten von 23.- € haben wir angewiesen. Wir bitten, das Mahnverfahren nicht weiter zu betreiben.

VHV- Nutzungsausfall und Reparaturwürdigkeit

19. März 2008

Guten Tag,

Ich habe ich hier ein Ereignis mit der VHV - Versicherung zu berichten, mit der ich üblicherweise eigentlich keine Schwierigkeit in der Regulierung von Verkehrsunfällen habe. Aus diesem Grunde finde ich die Entwicklung, die sich in diesem Schreiben aufzeigt, umso bemerkenswerter.

Ich habe für einen Mandanten bei der VHV-Versicherung Nutzungsausfall geltend gemacht. Da sich der Unfall in der Zeit vor Weihnachten ereignete, sind insgesamt 24 Tage Nutzungsausfall zu errechnen gewesen.

Die VV schreibt dazu folgendes:

den Nutzungsausfall berücksichtigen wir mit 38 €/Tag. Die Werte in der Ausfalltabelle gelten nicht für ältere Fahrzeuge. ( das Fahrzeug ist 9 Jahre alt)

Itzehoer - konfus

18. März 2008

Es geht um Ansprüche einer Arbeitgeberin auf Erstattung von Lohnfortzahlung für einen Arbeitnehmer nach einem Verkehrsunfall. Auf mein entsprechendes Anspruchsschreiben teilt mir die Itzehoer u.a. Folgendes mit:
<blockquote>
„Als nur mittelbar Geschädigte hat die Arbeitgeberin Ihres Mandanten keinen eigenen Ersatzanspruch.”
</blockquote>
Ach, wirklich? Anders das Gesetz, und zwar § 6 Abs. I EFZG:
<blockquote>
Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat. </blockquote>
Auf nochmaligen entsprechenden Hinweis meinerseits sieht die Itzehoer es zwar ein, zieht aber trotzig 20.- € von der Forderung ab. Begründung:
<blockquote>
Der Erwerbsschaden des Arbeitnehmers verringert sich um die nicht angefallenen Fahrtkosten zur Arbeit, hier geschätzt auf 20.- €
</blockquote>
Inwiefern einer Arbeitgeberin (!) - und nur um deren Ansprüche geht es - Fahrtkosten des Arbeitnehmers zur Arbeit entstehen sollten, dürfte eher nicht nachvollziehbar sein. Also wieder entsprechendes Schreiben an Itze. Mal sehen, was für Überraschungen darauf folgen. ;-)

Volksfürsorge - auch noch dreist

06. März 2008

Einen Rechtsstreit wegen angeblich nicht erstattungsfähiger Positionen riskierte die Volksfürsorge nicht, zahlte (fast) den eingeklagten Betrag nebst Zinsen und bat um meine Gebührennote. Selbige also übersandt, selbstverständlich inklusive der bereits bei Gericht eingezahlten 3,0 Gerichtskosten. Diesbezüglich teile ich ausdrücklich mit, diese nach Erstattung durch die Landeskasse zurückzuzahlen.

Und was macht Volksfürsorge? Zahlt stur nur 1,0 Gerichtskosten, übersendet ein entsprechendes Abrechnungsschreiben erst auf Aufforderung und teilt dort Folgendes mit:

Die Gerichtskasse erstattet Ihnen zwei Gebühren. Um Buchungsaufwand für Sie und uns zu sparen, zahlen wir eine Gerichtsgebühr.

HUK Coburg und ihre „Erwartungen”

03. März 2008

Die HUK trödelt mal wieder mit der Schadensregulierung. Auf telefonische Nachfrage, wann denn nun endlich mit einer Zahlung zu rechnen sei, wird sie auch noch frech:

„… uns werden hier unleserliche Kostenvoranschläge ohne Fotos eingereicht und eine Regulierung gefordert. Wir erwarten, dass der Schadensersatzanspruch ordentlich geführt wird.”

Sieh an, die HUK hat Erwartungen!

Liebe HUK, dass der Kostenvoranschlag keineswegs unleserlich ist, ergibt sich schon aus der diesem Schreiben beigefügten Kopie desselben. Obwohl eine Kopie eines Telefaxes, sind Text und Zahlen durchaus noch lesbar. Im Übrigen hatte ich bereits mitgeteilt, dass das Original des Kostenvoranschlages dem dortigen VN vorliegt. Was die HUK daran hindert, diesen dort anzufordern, erschließt sich nicht.

Allianz - Chaotisch

29. Februar 2008

Der Zustand, dass jedenfalls die Berliner Filiale der Allianz „abgesoffen” ist, scheint nach wie vor anzudauern: Eine zeitnahe Schadensregulierung ist zur Ausnahme geworden, die (früher eher selteneren) Klagen gegen Allianz häufen sich, eine telefonische Kontaktaufnahme mit den jeweils zuständigen Sachbearbeiter(inne)n ist kaum noch möglich.

In einem Fall (Unfalldatum 10.12.2007) habe ich es jetzt mit der vierten Sachbearbeiterin zu tun: Das erste Schreiben kam von Frau B, das zweite von Frau W., das dritte von Frau H., heute teilte mir Frau K mit (die ich immerhin unter der Telefonnummer der Frau B erreichte), Frau B. sei durchaus noch die zuständige Sachbearbeiterin, eine Stunde nach dem Telefonat erreichte mich allerdings ein Telefax von Frau K.

Volksfürsorge - zu feige?

29. Februar 2008

Seit einiger Zeit versuche ich, immer wieder auftauschende Streitfragen der Rechtsprechung der hiesigen Zivilrichter zuzuführen, so z.B. die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung, die Wertminderung bei Karosserieschäden usw. Beide wollte die Volksfürsorge nicht zahlen. Sie behauptete, Verbringungskosten seien bei fiktiver Abrechnung nicht erstattungsfähig, eine Wertminderung sei „ihrer Meinung nach” nicht angefallen, obwohl der Sachverständige eine solche in seinem Gutachten ausgewiesen hatte.

Also entsprechend Klage erhoben - und was passiert? Die Volksfürsorge teilt mit, die Klagforderung (natürlich ohne Präjudiz) in voller Höhe ausgeglichen zu haben und bittet um Klagrücknahme sowie Übersendung meiner Gebührennote.