Debeka – Versuch macht klug?

31. Januar 2011 by RA Melchior

Bei einer Abrechnung nach Sachverständigengutachten mache ich auch die dort ausgewiesenen Umbaukosten von 50.- € geltend. Debeka schreibt dazu:

Die Umbaukosten laut Gutachten werden bei entsprechendem Nachweis von uns nachgezahlt.

Demgegenüber weise ich auf Rechtsprechung hin, wonach Umbaukosten auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig sind. Nun schreibt Debeka:

Da es in der Rechtsprechung verschiedene Urteile zur fiktiven Abrechnung der Umbaukosten gibt, zahlen wir Ihnen den Betrag von 50.- € ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

Ob mit oder ohne – Hauptsache gezahlt. Aber warum nicht gleich so?

Uestra Hannover und die 130%-Grenze

23. Dezember 2010 by RA Kasulke

Wenn es nicht so traurig ist, dass die Mandantin auf das Geld wartet, könnte man über diese Rechtsansicht des Stabsbereich Rechts- und Grundsatzangelegenheiten Team Schadenregulierung der Uestra-Hannover nur noch lachen ! Aber WBW und WBA sind schon schwer zu unterscheiden !

Sehr geehrter Herr Kasulke,

die 130% Grenze ist uns durchaus geläufig!

Wiederbeschaffungswert 4.800,00 Euro
Abzgl. Restwert 1.020,00 Euro
= 100% 3.780,00 Euro
130% 4.914,00 Euro
Reparaturkosten < 164% 6.205,04 Euro

Mit freundlichen Grüßen
A... T.....
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Stabsbereich Rechts- und Grundsatzangelegenheiten Team Schadenregulierung Am Hohen Ufer 6
30159 Hannover
Germany
Tel. +49 (0)511 1668-2388
Fax +49 (0)511 1668-2487

Mecklenburgische – trödelt teuer

09. Dezember 2010 by RA Melchior

Am 13.o9.2010 fährt der Gegner auf den PKW meiner Mandantin auf – eigentliche eine klare Sache, vor Ort ist auch alles klar. Die Mandantin versucht daher zunächst, ihre Schadensersatzansprüche selbst bei der Mecklenburgischen geltend zu machen – leider ohne Ergebnis.

Also fordere ich die Mecklenburgische mit Telefax vom 21.10.2010 nochmals auf, den Schaden von immerhin 5.273,36 € nunmehr bis zum 29.10.2010 zu regulieren. Erst mit Schreiben vom o2.11.2010 meldet sich die Mecklenburgische, fordert unsinnigerweise meine Vollmacht an und meint, es seien noch weitere Informationen vom VN erforderlich. Sobald ihre Ermittlungen abgeschlossen seien, werde man sich wieder melden.

HUK Coburg – Lobenswert

20. Oktober 2010 by RA Melchior

холна секцияDoch, das kommt auch vor ;-) : Nachdem immer mehr Versicherungen die „normalen” Telefon- bzw. Faxnummern abschaffen und auf mehr oder weniger teure 0180*-Nummern umsteigen, ist die HUK Coburg den umgekehrten Weg gegangen:

Kostenfreie Faxnummer mit 0800-Vorwahl. Bravo!

Kravag und die Gutachtenprüfung

15. Oktober 2010 by RA Deneke

die Kravag hat eine interessante Rechtsansicht zu Möglichkeit von Gutachtenprüfungen:

ein Unfall ereignete sich am 16. 09. 2010. Ein Gutachten wird erstellt und kommt zu dem Ergebnis, dass Reparaturkosten brutto in Höhe von 11.528,10 € zu zahlen sind, der Wiederbeschaffungswert liegt bei 16.950,00 €, der Restwert bei 8.300,00 €.

Am 28. September wird somit auf Basis des wirtschaftlichen Totalschadens abgerechnet und der Wiederbeschaffungsaufwand mit 8.650,00 € geltend gemacht. Wenig später informiert mich der Mandant darüber, dass er sein Fahrzeug bereits veräußert hatte. Er legt mir dazu den Kaufvertrag vom 28. 09. 2010 vor. Die Kravag wird umgehend von der Veräußerung informiert.

Garanta beliebt zu scherzen

07. Oktober 2010 by RA Melchior

Der Gegner ist bei Garanta versichert. Heute erreicht mich ein Schreiben der Nürnberger mit der Einleitung:

Zur schnelleren Abwicklung wird der Schadensfall durch die Nürnberger SofortService AG bearbeitet.

„Zur schnelleren Abwicklung” Ja, Nee, is klar!

Fast keine Forderung, an der nicht erst einmal herumgemäkelt wird, eine Forderungsaufstellung aus nur drei Positionen wird in zwei Beträgen gezahlt: Einmal 5.- € für eine Feinstaubplakette (ungekürzt !), dazu wird extra ein erklärender Brief verfasst, die beiden anderen Positionen werden in einem weiteren Schreiben gewürdigt – und natürlich beide gekürzt. Hocheffektive Schadensbearbeitung, fürwahr!

Garanta – Unglaublich

30. September 2010 by RA Melchior

Das letzte Abenteuer hat die Garanta – neben den gekürzten 5.- € – gerade durchaus vermeidbare 58,94 € extra gekostet. Und schon startet sie das nächste Abenteuer: Gefordert habe ich Nutzungsausfallentschädigung für eine Wiederbeschaffungsdauer von 20 Tagen (Unfall am 25.08., Sachverständigengutachten am 27.08., Geldeingang am 10.09., Zulassung Ersatzfahrzeug am 14.09.)

Die Garanta kürzt wacker auf 14 Tage und begründet dies mit dem denkwürdigen Satz:

„Gemäß Rechtsprechung ist der Nutzungsausfallanspruch im Totalschadensfall auf 14 Tage begrenzt.”

Garanta – Dummdreist

10. September 2010 by RA Melchior

Nun weise ich schon bei der Einforderung der Allgemeinen Kostenpauschale von 25.- € standardmäßig auf die ständige Rechtsprechung des hiesige Amtsgerichts (nebst Fundstellen) hin – und was macht Garanta? Zahlt ungerührt und ohne jegliche Begründung nur 20.- €.

Sicher, nur „Peanuts”, natürlich, man könnte noch einmal nachmahnen – aber wozu? Antrag auf Mahnbescheid und fertig. Anstatt gesparter 5.- € kostet das dann mindestens 58,70 € extra, wenn noch eine gerichtliche Entscheidung gewünscht wird, auch deutlich mehr. Aber vielleicht lässt sich so ein Lerneffekt erzielen. ;-)