ONTOS-Versicherung wird verklagt – und spielt die beleidigte Leberwurst!

In einer Unfallsache vom 27.06.2008 wurden von mir am 18.07.2008 für die Geschädigte Schadensersatzansprüche gegenüber der ONTOS-Versicherung geltend gemacht und beziffert. Die Unfallgegnerin hatte bei der Einfahrt in einen Verkehrskreisel Zeichen 205 StVO mißachtet und dabei u.a. meiner im Kreisel fahrenden Mandantin die Vorfahrt genommen. Anschließend entfernte sie sich zu allem Überfluss unerlaubt vom Unfallort und verursachte noch einen weiteren Unfall, bevor sie gestellt werden konnte. Mit Schreiben vom 22.07.2008 teilte die  ONTOS-Versicherung mit, ihr VN bestreite, den Schaden verursacht bzw. verschuldet zu haben. Um die Sach- und Rechtslage beurteilen zu können, habe man die amtliche Ermittlungsakte angefordert. Akteneinsicht in die Unfallakte hatte ich ebenfalls bereits mit Schreiben vom 18.07.2008 bei der Polizeibehörde beantragt. Eine Zahlung erfolgte nicht, auch nicht teilweise. Mit Schreiben vom 28.07.2008 nahm ich zu dem Schreiben der Versicherung vom 22.07.2008 Stellung und verlangte im Hinblick auf die eindeutige Sach- und Rechtslage erneut vollen Schadensersatz. Nachdem sich nichts tat, setzte ich der ONTOS-Versicherung mit Schreiben vom 11.08.2008 eine Nachfrist zur Schadensregulierung bis zum 20.08.2008. Hierauf antwortete die ONTOS-Versicherung mit dem bereits bekannten Formschreiben: “um die Sach- und Rechtslage beurteilen zu können, haben wir…” usw. usf. Eine Zahlung erfolgte wiederum nicht, weder ganz noch teilweise noch in Form eines Vorschusses. Da die Geduld der Mandantin in der Folgezeit erschöpft war, reichte ich mit Datum vom 30.09.2008 Schadensersatzklage ein. Am 22.10.2008, also fast vier Monate nach dem Unfall, ging die Ermittlungsakte der Amtsanwaltschaft bei mir ein. Noch am selben Tag, d.h. am 22.10.2008 übersandte ich der ONTOS-Versicherung einen Aktenauszug. Am 28.10.2008 wurde die Klage der ONTOS-Versicherung zugestellt. Mit Datum vom 05.11.2008 erhielt ich ein Schreiben der ONTOS-Versicherung, in dem es u.a. heißt:

“…da wir zwischenzeitlich bereits eine von Ihnen erhobene Klage zugestellt erhielten, lassen wir nun das Gericht entscheiden und werden nicht regulieren…”

Ja, was ist das denn ? – Eine Versicherung spielt die beleidigte Leberwurst, weil man sie verklagt hat ?! Ein wenig mehr Unaufgeregtheit und Professionalität bei der Schadensregulierung wäre doch wünschenswert. Oder soll man das Schreiben der ONTOS-Versicherung etwa so verstehen, dass die dortigen Sachbearbeiter nicht in der Lage sind, ohne gerichtliche Nachhilfe selbst eine sachgerechte Regulierungsentscheidung zu treffen ? Soll denn der Geschädigte wirklich bis zum Sankt-Nimmerleinstag mit der Regulierung seiner Ansprüche warten ? Liebe Leute von der ONTOS-Versicherung: Hättet ihr gleich auf das erste Anspruchsschreiben mitgeteilt, dass eine Zahlung – auch nur eine teilweise, eine Vorschusszahlung oder eine solche unter Rückforderungsvorbehalt -nur nach einem entsprechenden Urteil des Gerichts erfolgen wird, so hättet ihr die Klage schon viel früher haben können. Oder glaubt ihr etwa im Ernst, dass ihr mit einer Null-Regulierung aus der Nummer herauskommt ?

3 Antworten zu “ONTOS-Versicherung wird verklagt – und spielt die beleidigte Leberwurst!”

  1. RA Schepers Sagt:

    Schon drei Monate nach dem Unfall klagen, das geht doch wirklich nicht. Warten Sie doch einfach, bis die Versicherung von sich aus bereit ist, zu zahlen. Es wäre doch vollkommen ausreichend gewesen, wenn Sie erst am 31.12.2011 fristwahrend Klage eingereicht hätten (wegen der Verjährung).

    Also wirklich, eine Versicherung so unter Druck zu setzen, da darf man sich nicht beschweren, wenn die Versicherung auf stur stellt.

    P.S.
    Einsicht in die Ermittlungsakte, bringt das was? Meine Mandanten bleiben immer bei ihrer Unfallschilderung, auch wenn es in der E-Akte als unklar dargestellt wird. Es soll dann trotzdem geklagt werden.

  2. RA JM Sagt:

    Die Ontos sei an OLG Saarbrücken 3 U 199/89 vom 16.11.1991 erinnert:

    Ein Zuwarten bis zur Akteneinsicht, die erfahrungsgemäß vielfach erst nach Monaten zu erhalten ist, würde den berechtigten Interessen des Geschädigten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen. Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig zu machen, ist grundsätzlich auch nicht geboten oder erforderlich.

  3. Klaus M Sagt:

    Bei Ontos so schnell wie möglich klagen !!!

    Die haben die KFZ Versicherung verkauft und entlassen die Mitarbeiter !
    Fälle bleiben da (absichtlich) liegen und wer nicht klagt, bekommt da
    irgendwann (2. Jahreshälfte 2009 ??) sein Geld.

    Evtl. machen die sogar bald ganz dicht und wer dann zahlt,
    das wird dann zu einer Rennerei. Also nicht vertrösten lassen.

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