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	<title>Kommentare zu: OLG D&#8217;df. watscht Versicherer ab</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 05:44:15 +0000</pubDate>
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		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-809</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Apr 2008 09:27:14 +0000</pubDate>
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		<description>Eher nichts, au&#223;er dass die Sache jetzt vom BGH wohl &lt;a href= "http://www.unfall-recht.info/die-sog-sechsmonatsfrist-es-bleibt-spannend/" target ="_blank"&gt; endg&#252;ltig gekl&#228;rt &lt;/a&gt;werden muss.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eher nichts, au&#223;er dass die Sache jetzt vom BGH wohl <a href= "http://www.unfall-recht.info/die-sog-sechsmonatsfrist-es-bleibt-spannend/" target ="_blank"> endg&#252;ltig gekl&#228;rt </a>werden muss.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Rebhan</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-808</link>
		<dc:creator>RA Rebhan</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2008 21:36:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-808</guid>
		<description>Weil wir gerade beim OLG D&#252;sseldorf sind: Kennt jemand den Beschluss vom 03.03.2008, Az. I-1 W 6/08?

Zu finden &#252;ber www.nrw-e.de.

Was halten die Kollegen Dr. Burkard und Melchior davon?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Weil wir gerade beim OLG D&#252;sseldorf sind: Kennt jemand den Beschluss vom 03.03.2008, Az. I-1 W 6/08?</p>
<p>Zu finden &#252;ber <a href="http://www.nrw-e.de" rel="nofollow"></a><a href='http://www.nrw-e.de'>http://www.nrw-e.de</a>.</p>
<p>Was halten die Kollegen Dr. Burkard und Melchior davon?</p>
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	<item>
		<title>Von: Statistiker</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-807</link>
		<dc:creator>Statistiker</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2008 15:29:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-807</guid>
		<description>Mehrkosten an Nutzungsausfall    €  5.412,00
1. Instanz                                  €  2.466,70
2.Instanz                                   €  2.844,03
Gesamtmehrkosten                    € 10.722,73   beachtlich!

Betrachtet man da die Kampftarife an Jahresversicherungspr&#228;mien der KFZ.-Versicherung bei der Fa.HUK-Coburg welche teilweise mit  € 49, 95 angeboten werden, hat man hier bei einem einzigen Vorgang durch Willk&#252;r u. Beratungsresistenz die Jahrespr&#228;mien von 214,67!! VN verbraten.

Die Ver&#246;ffentlichungen des  GDV, dass Versicherungen j&#228;hrlich &#252;ber ca.
4 € Milliarden von Versicherungsbetr&#252;gern (fingierte Unf&#228;lle usw.) gesch&#228;digt werden, kann ab sofort in einem anderen Lichte gesehen werden.
Meines Erachtens beruht diese vorgenannte Hochrechnung einer Schadensumme nur auf einer Annahme und ist in Wirklichkeit 
alleine dem Fehlverhalten und der Kostenverschwendung der eigenen Gesch&#228;ftspolitik anzulasten. 
Da meine ich aber dass die Dunkelziffer der Beitrags-Verschwendungen noch wesentlich h&#246;her als € 4.000.000.000  liegt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mehrkosten an Nutzungsausfall    €  5.412,00<br />
1. Instanz                                  €  2.466,70<br />
2.Instanz                                   €  2.844,03<br />
Gesamtmehrkosten                    € 10.722,73   beachtlich!</p>
<p>Betrachtet man da die Kampftarife an Jahresversicherungspr&#228;mien der KFZ.-Versicherung bei der Fa.HUK-Coburg welche teilweise mit  € 49, 95 angeboten werden, hat man hier bei einem einzigen Vorgang durch Willk&#252;r u. Beratungsresistenz die Jahrespr&#228;mien von 214,67!! VN verbraten.</p>
<p>Die Ver&#246;ffentlichungen des  GDV, dass Versicherungen j&#228;hrlich &#252;ber ca.<br />
4 € Milliarden von Versicherungsbetr&#252;gern (fingierte Unf&#228;lle usw.) gesch&#228;digt werden, kann ab sofort in einem anderen Lichte gesehen werden.<br />
Meines Erachtens beruht diese vorgenannte Hochrechnung einer Schadensumme nur auf einer Annahme und ist in Wirklichkeit<br />
alleine dem Fehlverhalten und der Kostenverschwendung der eigenen Gesch&#228;ftspolitik anzulasten.<br />
Da meine ich aber dass die Dunkelziffer der Beitrags-Verschwendungen noch wesentlich h&#246;her als € 4.000.000.000  liegt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-806</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2008 13:52:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-806</guid>
		<description>&lt;u&gt;Streitwert: 5.412,00 €&lt;/u&gt;

1. Instanz  2.466,70 €, 
2. Instanz 2.844,03 €, 

Summa summarum &lt;b&gt;5.310,73 €&lt;/b&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><u>Streitwert: 5.412,00 €</u></p>
<p>1. Instanz  2.466,70 €,<br />
2. Instanz 2.844,03 €, </p>
<p>Summa summarum <b>5.310,73 €</b></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Nichtjurist</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-805</link>
		<dc:creator>Nichtjurist</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2008 13:15:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-805</guid>
		<description>Aus dem Urteil geht doch der Sachverhalt klar hervor.

Der zust&#228;ndige Haftpflichtversicherer hat hier wieder einmal ewig herum tacktiert und rumgezickt (vom 10.03.2006 - 12.06.2006 = 3 Monate!) und dar&#252;ber hinaus mit allen (juristischen) Mitteln sowie dem zur Verf&#252;gung stehenden Versicherungskapital versucht, die selbstverschuldete mangelhafte Schadensabwicklung dem Gesch&#228;digten anzulasten, von wegen Kredit aufnehmen, Reparaturrisiko tragen, Interimsfahrzeug aus eigenen Mitteln anschaffen usw.

Und diese uneinsichtige Strategie dannn noch bis zum OLG getrieben.

Der Senat hat die Tatsachen sowie die unterschiedliche Interessenslage als auch die vorliegenden Machtverh&#228;ltnisse mit klarem Blick erkannt.

Der Gesch&#228;digte ist nun mal der, der einen Schaden erlitten hat und der Sch&#228;diger hat diesen schnellstm&#246;glich und vollst&#228;ndig auszugleichen.
Wenn der Sch&#228;diger, respektive dessen Haftpflichtversicherer, das nicht will oder nur wiederwillig hierzu bereit ist, dann hat er eben auch s&#228;mtliche Kosten aufgrund der getroffenen Entscheidungen zu tragen.

Nachdem seitens der Versicherungswirtschaft stets mit der Last der Versichertengemeinschaft argumentiert wird, ist es sicher angebracht, die zus&#228;tzlichen Kosten der Regulierungsverz&#246;gerung einmal darzustellen.

Die Mehrkosten aufgrund der Regulierungsverz&#246;gerung belaufen sich f&#252;r den Nutzungsausfall gem&#228;&#223; Urteilsschrift auf EUR 5.412,00.

Hinzu kommen dann noch die Verfahrenskosten LG / OLG.

Vielleicht kann hier jemand die Verfahrenskosten noch erg&#228;nzen, damit die vielgepriesene Versichertengemeinschaft hier informiert wird, was aus deren Topf aufgrund der (verqueren) Rechtsmeinung dieses Versicherers wieder einmal mehr "entwendet" wurde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Aus dem Urteil geht doch der Sachverhalt klar hervor.</p>
<p>Der zust&#228;ndige Haftpflichtversicherer hat hier wieder einmal ewig herum tacktiert und rumgezickt (vom 10.03.2006 - 12.06.2006 = 3 Monate!) und dar&#252;ber hinaus mit allen (juristischen) Mitteln sowie dem zur Verf&#252;gung stehenden Versicherungskapital versucht, die selbstverschuldete mangelhafte Schadensabwicklung dem Gesch&#228;digten anzulasten, von wegen Kredit aufnehmen, Reparaturrisiko tragen, Interimsfahrzeug aus eigenen Mitteln anschaffen usw.</p>
<p>Und diese uneinsichtige Strategie dannn noch bis zum OLG getrieben.</p>
<p>Der Senat hat die Tatsachen sowie die unterschiedliche Interessenslage als auch die vorliegenden Machtverh&#228;ltnisse mit klarem Blick erkannt.</p>
<p>Der Gesch&#228;digte ist nun mal der, der einen Schaden erlitten hat und der Sch&#228;diger hat diesen schnellstm&#246;glich und vollst&#228;ndig auszugleichen.<br />
Wenn der Sch&#228;diger, respektive dessen Haftpflichtversicherer, das nicht will oder nur wiederwillig hierzu bereit ist, dann hat er eben auch s&#228;mtliche Kosten aufgrund der getroffenen Entscheidungen zu tragen.</p>
<p>Nachdem seitens der Versicherungswirtschaft stets mit der Last der Versichertengemeinschaft argumentiert wird, ist es sicher angebracht, die zus&#228;tzlichen Kosten der Regulierungsverz&#246;gerung einmal darzustellen.</p>
<p>Die Mehrkosten aufgrund der Regulierungsverz&#246;gerung belaufen sich f&#252;r den Nutzungsausfall gem&#228;&#223; Urteilsschrift auf EUR 5.412,00.</p>
<p>Hinzu kommen dann noch die Verfahrenskosten LG / OLG.</p>
<p>Vielleicht kann hier jemand die Verfahrenskosten noch erg&#228;nzen, damit die vielgepriesene Versichertengemeinschaft hier informiert wird, was aus deren Topf aufgrund der (verqueren) Rechtsmeinung dieses Versicherers wieder einmal mehr &#8220;entwendet&#8221; wurde.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-804</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2008 08:03:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-804</guid>
		<description>@ Versicherungsfuzzi: 

Da ergeben sich f&#252;r mich zwei Antworten: 

1. Es spricht alles dagegen. Macht der Gesch&#228;digte seinen Anspruch selbst geltend, w&#252;rde er selbst und allein auf R&#252;ckzahlung haften. Weshalb soll sich hieran etwas &#228;ndern, wenn er sich anwaltlich vertreten l&#228;sst?
 
2. Ein SFR-Verlust w&#252;rde ja nur vor&#252;bergehend eintreten, da der Rabatt im Falle fehlerhafter oder vorschneller Regulierung wieder entlastet wird. Es verbliebe also nur der Zinsschaden. 

Im Ernst: Nat&#252;rlich gehen die Meinungen &#252;ber die Schuldfrage in aller Regel auseinander und auch kann eine Zahlung auf erste ANforderung nicht erwartet werden. Das &#228;ndert nichts an der Tatsache, dass manche Versicherer sich einfach zu viel Zeit lassen und mit im Ergebnis nicht relevanten Einwendungen die Schadensregulierung verz&#246;gern. Dem einmal mit aller Deutlichkeit Einhalt zu gebieten, hat m.E. mit "falsch verstandenem Verbraucherschutz" nichts zu tun. 

Und eine Abschlussfrage: Wie w&#228;re es denn damit, wenn Versicherer dem VN den Zinsschaden erstatten, den dieser dadurch erleidet, dass der SFR ab Schadensmeldung belastet wird und h&#228;ufig auch lange bleibt, bis der Versicherer offensichtlich unbegr&#252;ndete Schadensersatzanspr&#252;che endlich endg&#252;ltig zur&#252;ckweist?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Versicherungsfuzzi: </p>
<p>Da ergeben sich f&#252;r mich zwei Antworten: </p>
<p>1. Es spricht alles dagegen. Macht der Gesch&#228;digte seinen Anspruch selbst geltend, w&#252;rde er selbst und allein auf R&#252;ckzahlung haften. Weshalb soll sich hieran etwas &#228;ndern, wenn er sich anwaltlich vertreten l&#228;sst?</p>
<p>2. Ein SFR-Verlust w&#252;rde ja nur vor&#252;bergehend eintreten, da der Rabatt im Falle fehlerhafter oder vorschneller Regulierung wieder entlastet wird. Es verbliebe also nur der Zinsschaden. </p>
<p>Im Ernst: Nat&#252;rlich gehen die Meinungen &#252;ber die Schuldfrage in aller Regel auseinander und auch kann eine Zahlung auf erste ANforderung nicht erwartet werden. Das &#228;ndert nichts an der Tatsache, dass manche Versicherer sich einfach zu viel Zeit lassen und mit im Ergebnis nicht relevanten Einwendungen die Schadensregulierung verz&#246;gern. Dem einmal mit aller Deutlichkeit Einhalt zu gebieten, hat m.E. mit &#8220;falsch verstandenem Verbraucherschutz&#8221; nichts zu tun. </p>
<p>Und eine Abschlussfrage: Wie w&#228;re es denn damit, wenn Versicherer dem VN den Zinsschaden erstatten, den dieser dadurch erleidet, dass der SFR ab Schadensmeldung belastet wird und h&#228;ufig auch lange bleibt, bis der Versicherer offensichtlich unbegr&#252;ndete Schadensersatzanspr&#252;che endlich endg&#252;ltig zur&#252;ckweist?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-803</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Mar 2008 20:44:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/olg-ddf-watscht-versicherer-ab/#comment-803</guid>
		<description>Quintessenz: Der Versicherer hat auf erstes Zurufen zu regulieren.
Jeden Tag, den er sich f&#252;r seine vertragliche Verpflichtung dem Kunden gegen&#252;ber, n&#228;mlich der Abwehr unberechtigter Anspr&#252;che, Zeit nimmt, l&#228;sst sich der Anspruchsteller verg&#252;ten.

Da es t&#228;glicher Regulierungspraxis entspricht, dass gerade die F&#228;lle, in denen die Haftung streitig ist, l&#228;nger dauert und am Ende oftmals eine Haftungsquote steht, bedeutet dies, dass die urspr&#252;nglich angeforderte Entsch&#228;digung rechtsgrundlos erlangt wurde und (jedenfalls teilweise) zur&#252;ck gefordert werden muss.
 
Da stellen sich mir doch spontan zwei Fragen:

1. Was spricht dagegen, Zahlungen nur noch treuh&#228;nderisch an den Rechtsanwalt zu leisten und ihn im Falle der Uneinbringlichkeit der R&#252;ckforderung beim Mandanten selbst in die Haftung zu nehmen?

2.  Kann der SFR-Verlust, der beim Kunden aufgrund einer solchen  Regulierung entsteht, beim Unfallgegner bzw. bei seinem Anwalt, der ja aufgrund falscher Tatsachengrundlagen Zahlungen gefordert hat, geltend gemacht werden?

Das wird ein Hauen und Stechen....

Im Ernst: F&#252;hren wir  uns doch immer vor Augen, dass jeder Mandant und Versicherungsnehmer  auch potentieller Sch&#228;diger ist. Und trotzdem werden seine Angaben immer von subjektivem  Unschuldsempfinden gepr&#228;gt sein.

Es w&#228;re genauso fahrl&#228;ssig vom Anwalt, s&#228;mtliche Anspr&#252;che  seines Mandanten abzuschreiben, nur weil der Gegner angibt, nicht schuld zu sein, wie es ermessensfehlerhaft vom Versicherer ist, auf erstes Anfordern zu zahlen, wenn die Tatsachen nicht gekl&#228;rt sind.

Rechtsprechung, die dies  im Sinne falsch verstandenen Verbraucherschutzes verkennt,  &#252;bersieht auch, dass der Beklagte zu 1)  in den meisten Entscheidungen sich zweifellos als Opfer  der Umst&#228;nde f&#252;hlt: Selbst nicht schuld und dann auch noch vom Gegner "abgezockt" und von Justitia verraten...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Quintessenz: Der Versicherer hat auf erstes Zurufen zu regulieren.<br />
Jeden Tag, den er sich f&#252;r seine vertragliche Verpflichtung dem Kunden gegen&#252;ber, n&#228;mlich der Abwehr unberechtigter Anspr&#252;che, Zeit nimmt, l&#228;sst sich der Anspruchsteller verg&#252;ten.</p>
<p>Da es t&#228;glicher Regulierungspraxis entspricht, dass gerade die F&#228;lle, in denen die Haftung streitig ist, l&#228;nger dauert und am Ende oftmals eine Haftungsquote steht, bedeutet dies, dass die urspr&#252;nglich angeforderte Entsch&#228;digung rechtsgrundlos erlangt wurde und (jedenfalls teilweise) zur&#252;ck gefordert werden muss.</p>
<p>Da stellen sich mir doch spontan zwei Fragen:</p>
<p>1. Was spricht dagegen, Zahlungen nur noch treuh&#228;nderisch an den Rechtsanwalt zu leisten und ihn im Falle der Uneinbringlichkeit der R&#252;ckforderung beim Mandanten selbst in die Haftung zu nehmen?</p>
<p>2.  Kann der SFR-Verlust, der beim Kunden aufgrund einer solchen  Regulierung entsteht, beim Unfallgegner bzw. bei seinem Anwalt, der ja aufgrund falscher Tatsachengrundlagen Zahlungen gefordert hat, geltend gemacht werden?</p>
<p>Das wird ein Hauen und Stechen&#8230;.</p>
<p>Im Ernst: F&#252;hren wir  uns doch immer vor Augen, dass jeder Mandant und Versicherungsnehmer  auch potentieller Sch&#228;diger ist. Und trotzdem werden seine Angaben immer von subjektivem  Unschuldsempfinden gepr&#228;gt sein.</p>
<p>Es w&#228;re genauso fahrl&#228;ssig vom Anwalt, s&#228;mtliche Anspr&#252;che  seines Mandanten abzuschreiben, nur weil der Gegner angibt, nicht schuld zu sein, wie es ermessensfehlerhaft vom Versicherer ist, auf erstes Anfordern zu zahlen, wenn die Tatsachen nicht gekl&#228;rt sind.</p>
<p>Rechtsprechung, die dies  im Sinne falsch verstandenen Verbraucherschutzes verkennt,  &#252;bersieht auch, dass der Beklagte zu 1)  in den meisten Entscheidungen sich zweifellos als Opfer  der Umst&#228;nde f&#252;hlt: Selbst nicht schuld und dann auch noch vom Gegner &#8220;abgezockt&#8221; und von Justitia verraten&#8230;</p>
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