Neues BGH-Urteil zur 130%-Regelung

Für weitere Diskussion dürfte das aktuelle Urteil des BGH (AZ: VI ZR 258/06) sorgen.

Zunächst bestätigt der BGH seine alte Rechtsprechung im Leitsatz:

“Liegen die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur eines Kraftfahrzeugs mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, so ist die Instandsetzung in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig und der Geschädigte kann vom Schädiger nur die Wiederbeschaffungskosten verlangen (Bestätigung des Senatsurteils BGHZ 115, 375). “

Bei dem Sachverhalt schnitt der VI. Zivilsenat jedoch auch die Frage an, ob die 130%-Grenze wieder zum Tragen kommt, wenn zwar die Prognose des Sachverständigen über 130% des Wiederbeschaffungswertes liegt, der Geschädigt aber durch eine Alternativreparatur eine fachgerechte Reparatur nach SV-Gutachten innerhalb von 130%  verwirklichen kann. Der BGH musste diese sicherlich interessante Frage leider nicht entscheiden, da die Reparatur des Geschädigten nicht fachgerecht und nach Maßgabe des Sachverständigen gewesen ist. Am Schluß des Urteils hat der VI. Senat aber dann noch folgende Gründe aufgeführt, die sicherlich eine neue Diskussion lostreten werden:

“Lässt der Geschädigte unter diesen Umständen sein Fahrzeug gleichwohl auf einem “alternativen Reparaturweg” reparieren, und gelingt es ihm dabei nicht, das Fahrzeug zu Kosten innerhalb der 130 %-Grenze vollständig und fachgerecht in einen Zustand wie vor dem Unfall zurückzuversetzen, kann er sich jedenfalls nicht zur Begründung seiner Reparaturkostenforderung auf ein unverschuldetes Werkstatt- oder Prognoserisiko berufen.”

Meines Erachtens bedeutet dies im Umkehrschluß: Der Geschädigte kann, wenn er eine Werkstatt findet, die sach,- und fachgerecht nach den Vorgaben des Sachverständigen innerhalb von 130% repariert, trotz einer vorher “wirtschaftlichen unvernünftigen Reparatur” das KFZ reparieren lassen.

Eine Antwort zu “Neues BGH-Urteil zur 130%-Regelung”

  1. Steffen Sagt:

    Wecker auf 6:00 Uhr gestellt – wer ausgeschlafen hat ist im Vorteil – im Rahmen der Rechtsprechung geht in deutschen Landen ne Menge

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