Mecklenburgische Versicherung und das Prüfgutachten

Der Redaktion des Unfall-Blogs wurde folgender Sachverhalt mitgeteilt:

Das Fahrzeug eines Geschädigten wurde im Heckbereich beschädigt. Ein unabhängiges Gutachten erstellt. Die Mecklenburgische Versicherung die SSH-GmbH mit einem Prüfbericht. Diese kürzte die Reparaturkosten von (netto) 3774,90 €, wobei der Gutachter des Geschädigten bereits die durchschnittlichen ortsüblichen Lohnfaktoren angesetzt hatte, die unter den durchschnittlichen der DEKRA liegen, zu Grunde gelegt hatte nochmals um 973,16 €. Der Fairnesshalber sei erwähnt, dass hierdrin eine Kürzung für einen Subwoofer iHv. 460,00 € enthalten ist. Jedoch wurde dann ein regionaler Fachbetrieb genannt, dessen Stundenverrechnungssätze zu Grunde gelegt wurden. Leider scheint dieser Fachbetrieb nicht mehr zu existieren, denn weder das Branchenbuch, google, klicktel oder aber die Teleauskunft kennt diesen ominösen Betrieb. Eine Telefonnumer war auch nicht angegeben. Hat die SSH-GmbH hier Ihren Datenbestand nicht ordnungsgemäß aktualisiert oder musste der Betrieb bereits auf Grund seiner günstigen Stundenlöhne Insolvenz anmelden ?

Eine Antwort zu “Mecklenburgische Versicherung und das Prüfgutachten”

  1. Zyroniker Sagt:

    Hallo, ich gehe mal von einer fiktiven Abrechnung aus.
    Dann wurde das Gutachten des unabhängigen SV, nicht nach der allgemeine, gültigen Rechtssprechung erstellt. Mit markengebundenen Stundenverrechnungssätzen hätte man noch Argumentieren können, bezugnehmend auf das BGH-Urteil.
    Aber durch die unter der Dekra liegenden, in Ansatz gebrachten Stundenverrechnungssätzen, hat sich der SV keinen gefallen getan.

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