Mecklenburgische – schneidig und rechtsirrig

Die Mecklenburgische versucht, einen Geschädigten zu entmutigen:

Nach der uns vorliegenden Ermittlungsakte haben Sie ihren Fahrtrichtungsanzeiger rechts betätigt und damit angezeigt, in die Zufahrt abzubiegen, aus der unser Versicherungsnehmer kam. Aufgrund Ihrer irreführenden Fahrweise kam es dadurch zur Kollision beider Fahrzeuge.

Wie können daher kein Verschulden unseres Versicherungsnehmers erkennen und lehnen hiermit Ihre Ansprüche ab.

Liebe Mecklenburgische,

Beweisfragen einmal bewusst offen gelassen und die Schilderung als wahr unterstellt:

1. Gibt es bekanntlich auch eine Haftung ohne Verschulden aus der Betriebsgefahr – der nur sehr schwer zu entgehen ist, insbesondere wenn man als Wartepflichtiger aus einer Grundstückeinfahrt kommt.

2. Dürfte eine Nichthaftung des Wartepflichtigen bei Fällen dieser Art so gut wie ausgeschlossen sein und zumindest (!) eine Quote zu Gunsten des Geschädigten anfallen.

Aber bei einem „Normalbürger” kann man’s ja mal versuchen, oder?

Wieder ein Beleg, dass Schadensregulierung „auf eigene Faust” eher nichts bringt – außer Zeitverlust.

5 Antworten zu “Mecklenburgische – schneidig und rechtsirrig”

  1. RA Schepers Sagt:

    Bessere Reklame für die Einschaltung eines Anwaltes gibt es doch nicht, oder?

    Wenn der Geschädigte bis dahin noch keinen Anwalt hatte, danach wird er sicher einen beauftragen.

  2. RA Melchior Sagt:

    @ RA Schepers:

    Eben! ;-)

  3. Versicherungsfuzzi Sagt:

    Tja, was soll man sagen?
    Das war tatsächlich ebenso falsch wie kontraproduktiv, was der die Mecklenburgische da verzapft hat.

    Schade…

  4. guggema Sagt:

    Also die 100% Haftung ist durchaus vertretbar, wenn man sie denn andersherum angewandt hätte :D – also wenn Sie diesen Anspruch tatsächlich einklagen müssen, dann hoffe ich, ohne die Einzelheiten des Falles hier zu kennen, nie einen Schadenfall zu erleiden, der bei der Mecklenburgischen reguliert wird – das nennt man dann wohl aus anwaltlicher Sicht ‘die Karten sind gut verteilt’ :)

  5. Unfall – Blog» Blogarchiv » Mecklenburgische – Erst so, dann so Sagt:

    [...] dem Mandanten selbst hatte die Mecklenburgische schneidig jegliche Haftung [...]

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