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	<title>Kommentare zu: Mecklenburgische - provoziert Klage</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 29 Aug 2008 02:57:32 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/mecklenburgische-provoziert-klage/#comment-360</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jun 2007 17:37:22 +0000</pubDate>
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		<description>@RA Schmorleitz

Der Sachverhalt, den ein Versicherungsnehmer seiner Versicherung in diesen F&#228;llen schildert, d&#252;rfte in der Tat erheblich von der Schilderung des Unfallgegners abweichen. Wenn der Versicherungsnehmer den Unfallgegner gesehen oder seine Geschwindigkeit - ob &#252;berh&#246;ht oder nicht - richtig eingesch&#228;tzt h&#228;tte, d&#252;rfte es nicht zu einem Unfall kommen. 

M.a.W. regelm&#228;&#223;ig wird der Versicherungsnehmer den Motorradfahrer schlicht &#252;bersehen haben, was er sich nur mit dessen v&#246;llig &#252;berh&#246;hten Geschwindigkeit erkl&#228;ren kann. Gleiches d&#252;rfte f&#252;r falsch eingesch&#228;tzte Geschwindigkeiten gelten.

Dementsprechend wird die Schadenanzeige ausgef&#252;llt. Der Gesch&#228;digte schreibt (nachvollziehbar), dass der Unfallgegner ohne R&#252;cksicht einfach abgebogen o.&#228;. ist. Der Versicherungsnehmer hingegen gibt an, dass der Motorradfahrer urpl&#246;tzlich aufgetaucht ist und viel zu schnell gewesen sein muss (! nicht sein k&#246;nnte). Die Versicherung hat nun wieder einmal das Dilemma, entscheiden zu m&#252;ssen, wem sie glaubt...

Mit b&#246;ser Absicht oder Fehlern d&#252;rfte dies nichts zu tun zu haben! 

Vergessen Sie bitte nicht, wenn Sie den Versicherungsnehmer vertreten, werden Sie sich auch regelm&#228;&#223;ig an dessen Angaben orientieren. Wenn die Versicherung Ihren Vortrag als Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers einfach ignorieren w&#252;rde, w&#252;rden Sie sich in diesem Blog vermutlich hieran st&#246;ren. Wenn es zu einem Prozess k&#228;me, w&#252;rden Sie entsprechend im Namen der Versicherung, die Ihnen das Mandat auch f&#252;r den Versicherungsnehmer erteilt hat, vortragen. Wenn Sie hingegen im selben Schadenfall den Unfallgegner vertreten w&#252;rden und die Versicherung wie geschildert handeln w&#252;rde, w&#252;rden Sie sich vermutlich auch daran st&#246;ren.
 
M.E. passt hier etwas nicht. 

Wie soll die Versicherung es richtig machen? Ich will damit nur das Dilemma aufzeigen, in denen eine Versicherung regelm&#228;&#223;ig steckt. Sie hat zwei Sachverhaltsschilderungen. Sie muss eine Entscheidung treffen und mindestens einer ist immer unzufrieden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@RA Schmorleitz</p>
<p>Der Sachverhalt, den ein Versicherungsnehmer seiner Versicherung in diesen F&#228;llen schildert, d&#252;rfte in der Tat erheblich von der Schilderung des Unfallgegners abweichen. Wenn der Versicherungsnehmer den Unfallgegner gesehen oder seine Geschwindigkeit - ob &#252;berh&#246;ht oder nicht - richtig eingesch&#228;tzt h&#228;tte, d&#252;rfte es nicht zu einem Unfall kommen. </p>
<p>M.a.W. regelm&#228;&#223;ig wird der Versicherungsnehmer den Motorradfahrer schlicht &#252;bersehen haben, was er sich nur mit dessen v&#246;llig &#252;berh&#246;hten Geschwindigkeit erkl&#228;ren kann. Gleiches d&#252;rfte f&#252;r falsch eingesch&#228;tzte Geschwindigkeiten gelten.</p>
<p>Dementsprechend wird die Schadenanzeige ausgef&#252;llt. Der Gesch&#228;digte schreibt (nachvollziehbar), dass der Unfallgegner ohne R&#252;cksicht einfach abgebogen o.&#228;. ist. Der Versicherungsnehmer hingegen gibt an, dass der Motorradfahrer urpl&#246;tzlich aufgetaucht ist und viel zu schnell gewesen sein muss (! nicht sein k&#246;nnte). Die Versicherung hat nun wieder einmal das Dilemma, entscheiden zu m&#252;ssen, wem sie glaubt&#8230;</p>
<p>Mit b&#246;ser Absicht oder Fehlern d&#252;rfte dies nichts zu tun zu haben! </p>
<p>Vergessen Sie bitte nicht, wenn Sie den Versicherungsnehmer vertreten, werden Sie sich auch regelm&#228;&#223;ig an dessen Angaben orientieren. Wenn die Versicherung Ihren Vortrag als Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers einfach ignorieren w&#252;rde, w&#252;rden Sie sich in diesem Blog vermutlich hieran st&#246;ren. Wenn es zu einem Prozess k&#228;me, w&#252;rden Sie entsprechend im Namen der Versicherung, die Ihnen das Mandat auch f&#252;r den Versicherungsnehmer erteilt hat, vortragen. Wenn Sie hingegen im selben Schadenfall den Unfallgegner vertreten w&#252;rden und die Versicherung wie geschildert handeln w&#252;rde, w&#252;rden Sie sich vermutlich auch daran st&#246;ren.</p>
<p>M.E. passt hier etwas nicht. </p>
<p>Wie soll die Versicherung es richtig machen? Ich will damit nur das Dilemma aufzeigen, in denen eine Versicherung regelm&#228;&#223;ig steckt. Sie hat zwei Sachverhaltsschilderungen. Sie muss eine Entscheidung treffen und mindestens einer ist immer unzufrieden.</p>
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	<item>
		<title>Von: RA Peter Schmorleitz</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/mecklenburgische-provoziert-klage/#comment-359</link>
		<dc:creator>RA Peter Schmorleitz</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jun 2007 10:50:07 +0000</pubDate>
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		<description>Ich denke, das Problem liegt auch darin, dass KH-Versicherer bei der Unfallbeteiligung von Krad-Fahrern - aus welchen Gr&#252;nden auch immer, ob bewu&#223;t oder unbewu&#223;t - grds. erst einmal eine &#252;berh&#246;hte Geschwindigkeit des Kradfahrers vermuten/unterstellen und deshalb eine Mithaftung einwenden. H&#228;ufig wird dies auch von dem VN der Versicherung so behauptet. Ich habe dieses Ph&#228;nomen schon oft beobachtet und praktisch noch nie erlebt, dass eine Versicherung den Schaden eines am Unfall beteiligten Kradfahrers sofort und in voller H&#246;he reguliert, ohne zuvor Einblick in die polizeiliche Unfallakte nehmen zu wollen. Aktuell liegen mir alleine 3 F&#228;lle von unfallgesch&#228;digten Kradfahrern vor, bei denen die jeweiligen Versicherer eine vollumf&#228;ngliche Schadensregulierung von der vorherigen Einsichtnahme in die Unfallakte abh&#228;ngig machen, obwohl in allen diesen F&#228;llen keinerlei Anhaltspunkte f&#252;r eine irgendwie geartete Mithaftung des Kradfahrers bestehen; in 2 F&#228;llen handelt es sich zudem um eindeutige Vorfahrtspflichtverletzungen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich denke, das Problem liegt auch darin, dass KH-Versicherer bei der Unfallbeteiligung von Krad-Fahrern - aus welchen Gr&#252;nden auch immer, ob bewu&#223;t oder unbewu&#223;t - grds. erst einmal eine &#252;berh&#246;hte Geschwindigkeit des Kradfahrers vermuten/unterstellen und deshalb eine Mithaftung einwenden. H&#228;ufig wird dies auch von dem VN der Versicherung so behauptet. Ich habe dieses Ph&#228;nomen schon oft beobachtet und praktisch noch nie erlebt, dass eine Versicherung den Schaden eines am Unfall beteiligten Kradfahrers sofort und in voller H&#246;he reguliert, ohne zuvor Einblick in die polizeiliche Unfallakte nehmen zu wollen. Aktuell liegen mir alleine 3 F&#228;lle von unfallgesch&#228;digten Kradfahrern vor, bei denen die jeweiligen Versicherer eine vollumf&#228;ngliche Schadensregulierung von der vorherigen Einsichtnahme in die Unfallakte abh&#228;ngig machen, obwohl in allen diesen F&#228;llen keinerlei Anhaltspunkte f&#252;r eine irgendwie geartete Mithaftung des Kradfahrers bestehen; in 2 F&#228;llen handelt es sich zudem um eindeutige Vorfahrtspflichtverletzungen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/mecklenburgische-provoziert-klage/#comment-356</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Jun 2007 12:45:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/mecklenburgische-provoziert-klage/#comment-356</guid>
		<description>@ anonymous:

„Man muss deren Meinung darum wohl als noch vertretbar bezeichnen" - wohl eher nicht, nicht alles was vertreten wird, ist auch tats&#228;chlich im juristischen Sinne vertretbar. Wenn „der Unfall f&#252;r den vorfahrtberechtigten Beklagten unvermeidbar war", dann hat nach ganz h.M. jede eventuelle Mithaftung aus der Betriebsgefahr zur&#252;ckzustehen - auch wenn einige Richter sich immer noch mit konstanter Boshaftigkeit weigern, dieses zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt insbesondere in F&#228;llen ganz &#252;berwiegenden Verschuldens wegen Vorfahrtsverletzung. 

Im &#220;brigen kann ich mich dem Kollegen Kasulke nur anschlie&#223;en: 

Es kann keine Rede davon sein, dass „dass zumindest einige Autoren ein Feindbild haben: Die K-Versicherer". Man beachte zun&#228;chst das Motto dieses Blogs: „Die Versuche der Versicherungen, am Gesch&#228;digten zu sparen" - und genau darum geht es und nicht um „Fehler eines Sachbearbeiters", denn Fehler passieren auf beiden Seiten und auch nicht darum, „jede abweichende Meinung eines Versicherers (s. z.B. Verbringungskosten) ... als fehlerhaft" zu sehen, denn das Prinzip „zwei Juristen, drei Meinungen" ist durchaus bekannt. 

Thema ist vielmehr, dass manche - nicht alle ! - Versicherungen dazu neigen, unter Hinweis auf irgendeine nebul&#246;se Rechtsprechung - die entweder gar nicht oder oft auch falsch zitiert bzw. interpretiert wird - die Erf&#252;llung berechtigter Anspr&#252;che der Gesch&#228;digten zu verweigern, s z.B.:
- die ber&#252;hmt-ber&#252;chtigte „Halbjahresklausel" der HUK, 
- die sture Ignoranz der „Porsche-Entscheidung", 
- die K&#252;rzung der seit Jahren in einer bestimmten H&#246;he zugesprochenen Allgemeinen Kostenpauschale, 
- die Verweigerung der Zahlung von Verbringungskosten, obwohl diese eben von der &#252;berwiegenden Rechtsprechung auch bei fiktiver f&#252;r erstattungsf&#228;hig gehalten wird u.v.a.m.

Letztlich geht es also auch und gerade darum, aufzuzeigen, wie durch unnutzes Provozieren von Prozessen &#252;ber l&#228;ngst ausdiskutierte Themen und auch und gerade wegen Kleinbetr&#228;gen Geld der Versichertengemeinschaft verschwendet wird. 

Mit einem „Feindbild" hat das alles nichts zu tun; im &#220;brigen werden Schadenssachbearbeiter daf&#252;r bezahlt, dass sie gerade dieses tun, n&#228;mlich Sch&#228;den sachgerecht und z&#252;gig bearbeiten und nicht die Schadensregulierung durch das Z&#252;nden juristischer Nebelkerzen verschleppen. Ein „unterschiedlicher Wissensstand" ist keine Entschuldigung, sondern ein eher nicht akzeptables Dilemma. Im &#220;brigen habe ich durchaus Sachbearbeiter(innen) erlebt, die auf den Gebiet der Schadensregulierung Rechtsanw&#228;lten durchaus ebenb&#252;rtig waren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ anonymous:</p>
<p>„Man muss deren Meinung darum wohl als noch vertretbar bezeichnen&#8221; - wohl eher nicht, nicht alles was vertreten wird, ist auch tats&#228;chlich im juristischen Sinne vertretbar. Wenn „der Unfall f&#252;r den vorfahrtberechtigten Beklagten unvermeidbar war&#8221;, dann hat nach ganz h.M. jede eventuelle Mithaftung aus der Betriebsgefahr zur&#252;ckzustehen - auch wenn einige Richter sich immer noch mit konstanter Boshaftigkeit weigern, dieses zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt insbesondere in F&#228;llen ganz &#252;berwiegenden Verschuldens wegen Vorfahrtsverletzung. </p>
<p>Im &#220;brigen kann ich mich dem Kollegen Kasulke nur anschlie&#223;en: </p>
<p>Es kann keine Rede davon sein, dass „dass zumindest einige Autoren ein Feindbild haben: Die K-Versicherer&#8221;. Man beachte zun&#228;chst das Motto dieses Blogs: „Die Versuche der Versicherungen, am Gesch&#228;digten zu sparen&#8221; - und genau darum geht es und nicht um „Fehler eines Sachbearbeiters&#8221;, denn Fehler passieren auf beiden Seiten und auch nicht darum, „jede abweichende Meinung eines Versicherers (s. z.B. Verbringungskosten) &#8230; als fehlerhaft&#8221; zu sehen, denn das Prinzip „zwei Juristen, drei Meinungen&#8221; ist durchaus bekannt. </p>
<p>Thema ist vielmehr, dass manche - nicht alle ! - Versicherungen dazu neigen, unter Hinweis auf irgendeine nebul&#246;se Rechtsprechung - die entweder gar nicht oder oft auch falsch zitiert bzw. interpretiert wird - die Erf&#252;llung berechtigter Anspr&#252;che der Gesch&#228;digten zu verweigern, s z.B.:<br />
- die ber&#252;hmt-ber&#252;chtigte „Halbjahresklausel&#8221; der HUK,<br />
- die sture Ignoranz der „Porsche-Entscheidung&#8221;,<br />
- die K&#252;rzung der seit Jahren in einer bestimmten H&#246;he zugesprochenen Allgemeinen Kostenpauschale,<br />
- die Verweigerung der Zahlung von Verbringungskosten, obwohl diese eben von der &#252;berwiegenden Rechtsprechung auch bei fiktiver f&#252;r erstattungsf&#228;hig gehalten wird u.v.a.m.</p>
<p>Letztlich geht es also auch und gerade darum, aufzuzeigen, wie durch unnutzes Provozieren von Prozessen &#252;ber l&#228;ngst ausdiskutierte Themen und auch und gerade wegen Kleinbetr&#228;gen Geld der Versichertengemeinschaft verschwendet wird. </p>
<p>Mit einem „Feindbild&#8221; hat das alles nichts zu tun; im &#220;brigen werden Schadenssachbearbeiter daf&#252;r bezahlt, dass sie gerade dieses tun, n&#228;mlich Sch&#228;den sachgerecht und z&#252;gig bearbeiten und nicht die Schadensregulierung durch das Z&#252;nden juristischer Nebelkerzen verschleppen. Ein „unterschiedlicher Wissensstand&#8221; ist keine Entschuldigung, sondern ein eher nicht akzeptables Dilemma. Im &#220;brigen habe ich durchaus Sachbearbeiter(innen) erlebt, die auf den Gebiet der Schadensregulierung Rechtsanw&#228;lten durchaus ebenb&#252;rtig waren.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Kasulke</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/mecklenburgische-provoziert-klage/#comment-354</link>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 02 Jun 2007 15:33:36 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p&gt;&lt;em&gt;"Nat&#252;rlich passieren leider in Schadenregulierungsf&#228;llen viele Fehler, aber meistens kann man sie mit einem Anruf korrigieren."&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Und genau hier liegt ein Schwerpunkt dieses Blogs - die Fehler aufzuzeigen und dem Gesch&#228;digten Hinweise zu geben, wo diese "Fehler" liegen, denn der unerfahrene Gesch&#228;digte merkt es nicht, wenn er "systematisch" oder aber "unsystematisch" um Schadenspositionen gebracht wird.&lt;br /&gt;
Weiterhin ist es nat&#252;rlich auch eine Anregung f&#252;r die Gesellschaften eventuell mal die "Schadensregulierung und Fortbildung" zu &#252;berdenken. Wie dies funktionieren kann zeigt der Artikel "Z&#252;rich und die Wertminderung".&lt;/p&gt;
Sinn und Zweck des Blogs ist im &#220;brigen auch in der entsprechenden Rubrik nachzulesen ....
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><em>&#8220;Nat&#252;rlich passieren leider in Schadenregulierungsf&#228;llen viele Fehler, aber meistens kann man sie mit einem Anruf korrigieren.&#8221;</em></p>
<p>Und genau hier liegt ein Schwerpunkt dieses Blogs - die Fehler aufzuzeigen und dem Gesch&#228;digten Hinweise zu geben, wo diese &#8220;Fehler&#8221; liegen, denn der unerfahrene Gesch&#228;digte merkt es nicht, wenn er &#8220;systematisch&#8221; oder aber &#8220;unsystematisch&#8221; um Schadenspositionen gebracht wird.<br />
Weiterhin ist es nat&#252;rlich auch eine Anregung f&#252;r die Gesellschaften eventuell mal die &#8220;Schadensregulierung und Fortbildung&#8221; zu &#252;berdenken. Wie dies funktionieren kann zeigt der Artikel &#8220;Z&#252;rich und die Wertminderung&#8221;.</p>
<p>Sinn und Zweck des Blogs ist im &#220;brigen auch in der entsprechenden Rubrik nachzulesen &#8230;.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/mecklenburgische-provoziert-klage/#comment-353</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 02 Jun 2007 11:36:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/mecklenburgische-provoziert-klage/#comment-353</guid>
		<description>Ich halte die Auffassung der Mecklenburgischen hinsichtlich der Haftung zwar f&#252;r falsch, trotzdem muss man sie wohl als noch vertretbar bezeichnen. 

Ich habe neulich eine vergleichbare Akte einer Kollegin gesehen. Geklagt hatte in diesem Fall der Wartepflichtige. Wie kann es anders sein, nat&#252;rlich auf 100%. 

Es wurde ein Gutachten eingeholt. Der Gutachter stellte fest, dass der Unfall f&#252;r den vorfahrtberechtigten Beklagten unvermeidbar war und alle Behauptungen des wartepflichtigen Kl&#228;gers falsch seien. Auffassung der Kammer war aber, dass trotzdem die Betriebsgefahr des vorfahrtberechtigten Beklagten zu ber&#252;cksichtigen w&#228;re.  Unabh&#228;ngig davon, dass dies m.E. nahe der Rechtsbeugung ist, ist man nach einer solchen &#196;u&#223;erung erstmal sprachlos. 

Die Kammer w&#228;re also voll auf der Linie der Mecklenburgischen! Man muss deren Meinung darum wohl als noch vertretbar bezeichnen.


Ich m&#246;chte nochmals eine grunds&#228;tzliche Frage hinsichtlich dieses Blogs aufwerfen. Je nach Autor ist die Ausgestaltung zwar unterschiedlich, aber es dr&#228;ngt sich der Eindruck auf, dass zumindest einige Autoren ein Feindbild haben: 

Die K-Versicherer! 

Jeder Fehler eines Sachbearbeiters wird nicht einfach als Fehler gesehen, sondern als grunds&#228;tzliche Verfolgung eines Gesch&#228;digten durch eine Versicherung. 

Jede abweichende Meinung eines Versicherers (s. z.B. Verbringungskosten) wird als fehlerhaft gesehen. Mit Verlaub: Nur weil Sie diese Auffassung nicht teilen, ist sie noch lange nicht falsch oder unvertretbar.

Vielleicht sollte in Ihre Wertungen der erheblich Zeitdruck der Sachbearbeiter und z.T. unterschiedliche Wissenstand einflie&#223;en? Nat&#252;rlich passieren leider in Schadenregulierungsf&#228;llen viele Fehler, aber meistens kann man sie mit einem Anruf korrigieren. 
Sofern eine Versicherung eine f&#252;r ihre Mandanten nachteilige Rechtsauffassung vertritt, mag dies &#228;rgerlich f&#252;r sie sein, nur verwerflich oder vorwerfbar ist dies noch lange nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich halte die Auffassung der Mecklenburgischen hinsichtlich der Haftung zwar f&#252;r falsch, trotzdem muss man sie wohl als noch vertretbar bezeichnen. </p>
<p>Ich habe neulich eine vergleichbare Akte einer Kollegin gesehen. Geklagt hatte in diesem Fall der Wartepflichtige. Wie kann es anders sein, nat&#252;rlich auf 100%. </p>
<p>Es wurde ein Gutachten eingeholt. Der Gutachter stellte fest, dass der Unfall f&#252;r den vorfahrtberechtigten Beklagten unvermeidbar war und alle Behauptungen des wartepflichtigen Kl&#228;gers falsch seien. Auffassung der Kammer war aber, dass trotzdem die Betriebsgefahr des vorfahrtberechtigten Beklagten zu ber&#252;cksichtigen w&#228;re.  Unabh&#228;ngig davon, dass dies m.E. nahe der Rechtsbeugung ist, ist man nach einer solchen &#196;u&#223;erung erstmal sprachlos. </p>
<p>Die Kammer w&#228;re also voll auf der Linie der Mecklenburgischen! Man muss deren Meinung darum wohl als noch vertretbar bezeichnen.</p>
<p>Ich m&#246;chte nochmals eine grunds&#228;tzliche Frage hinsichtlich dieses Blogs aufwerfen. Je nach Autor ist die Ausgestaltung zwar unterschiedlich, aber es dr&#228;ngt sich der Eindruck auf, dass zumindest einige Autoren ein Feindbild haben: </p>
<p>Die K-Versicherer! </p>
<p>Jeder Fehler eines Sachbearbeiters wird nicht einfach als Fehler gesehen, sondern als grunds&#228;tzliche Verfolgung eines Gesch&#228;digten durch eine Versicherung. </p>
<p>Jede abweichende Meinung eines Versicherers (s. z.B. Verbringungskosten) wird als fehlerhaft gesehen. Mit Verlaub: Nur weil Sie diese Auffassung nicht teilen, ist sie noch lange nicht falsch oder unvertretbar.</p>
<p>Vielleicht sollte in Ihre Wertungen der erheblich Zeitdruck der Sachbearbeiter und z.T. unterschiedliche Wissenstand einflie&#223;en? Nat&#252;rlich passieren leider in Schadenregulierungsf&#228;llen viele Fehler, aber meistens kann man sie mit einem Anruf korrigieren.<br />
Sofern eine Versicherung eine f&#252;r ihre Mandanten nachteilige Rechtsauffassung vertritt, mag dies &#228;rgerlich f&#252;r sie sein, nur verwerflich oder vorwerfbar ist dies noch lange nicht.</p>
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	<item>
		<title>Von: RA Peter Schmorleitz</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/mecklenburgische-provoziert-klage/#comment-352</link>
		<dc:creator>RA Peter Schmorleitz</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 May 2007 17:10:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/mecklenburgische-provoziert-klage/#comment-352</guid>
		<description>Dem Irrglauben, bei der besch&#228;digten Motorradschutzbekleidung (einschlie&#223;lich Helm) sei ein Abzug "neu f&#252;r alt" vorzunehmen, unterliegt nicht nur die Mecklenburgische, sondern auch der Gerling. Auch ich hatte in einer Unfallsache f&#252;r den gesch&#228;digten Motorradfahrer mit Schreiben vom 09.05.2007 unter Hinweis auf mehrere einschl&#228;gige Gerichtsentscheidungen von der Versicherung Schadensersatz f&#252;r die Schutzbekleidung ohne Abzug "neu f&#252;r alt" gefordert.

Mit Datum vom 22.05.2007 schreibt mir der Gerling lapidar: "...Entgegen Ihrer Auffassung ist bei der Motorradbekleidung und dem Helm ein Abzug Neu f&#252;r Alt vorzunehmen, da diese 3 Jahre alt sind..." - Na und ? Eine Auseinandersetzung mit der von mir zitierten gegenteiligen Rechtsprechung erfolgt nicht, aber auch noch nicht einmal eine Zahlung des - nach Auffassung der Versicherung um einen Abzug neu f&#252;r alt zu mindernden - Schadensersatzes f&#252;r die besch&#228;digte Schutzbekleidung.

Na, das wollen wir doch mal sehen, verehrter Gerling! Offenbar sehnt man auch dort die Klage geradezu herbei.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Irrglauben, bei der besch&#228;digten Motorradschutzbekleidung (einschlie&#223;lich Helm) sei ein Abzug &#8220;neu f&#252;r alt&#8221; vorzunehmen, unterliegt nicht nur die Mecklenburgische, sondern auch der Gerling. Auch ich hatte in einer Unfallsache f&#252;r den gesch&#228;digten Motorradfahrer mit Schreiben vom 09.05.2007 unter Hinweis auf mehrere einschl&#228;gige Gerichtsentscheidungen von der Versicherung Schadensersatz f&#252;r die Schutzbekleidung ohne Abzug &#8220;neu f&#252;r alt&#8221; gefordert.</p>
<p>Mit Datum vom 22.05.2007 schreibt mir der Gerling lapidar: &#8220;&#8230;Entgegen Ihrer Auffassung ist bei der Motorradbekleidung und dem Helm ein Abzug Neu f&#252;r Alt vorzunehmen, da diese 3 Jahre alt sind&#8230;&#8221; - Na und ? Eine Auseinandersetzung mit der von mir zitierten gegenteiligen Rechtsprechung erfolgt nicht, aber auch noch nicht einmal eine Zahlung des - nach Auffassung der Versicherung um einen Abzug neu f&#252;r alt zu mindernden - Schadensersatzes f&#252;r die besch&#228;digte Schutzbekleidung.</p>
<p>Na, das wollen wir doch mal sehen, verehrter Gerling! Offenbar sehnt man auch dort die Klage geradezu herbei.</p>
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