Mecklenburgische - Knauserig

Die Mandantin hatte am 26.o2.2008 einen Unfall, bei dem ihr PKW schwer beschädigt wurde und nicht mehr fahrfähig war. Ab dem 28.o2.2008 hat sie einen Mietwagen genutzt. Die für den Unfalltag und den folgenden Tag geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung will die Mecklenburgische nicht zahlen und schreibt hierzu:

Die Schadensminderungspflicht gebietet, die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs gering zu halten. Bei Beauftragung des Sachverständigen am Unfalltag hätte die Reparaturfreigabe am gleichen Tag erfolgen können. … Wir bitte daher um Verständnis, dass wir die geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung nicht zahlen können.

Mein Verständnis für derartigen Unfug hält sich in äußerst engen Grenzen: Der Unfall ereignete sich gegen Abend, die Tochter der Mandantin wurde verletzt. Dass die Mandantin zum einen sicherlich besseres zu tun hatte, als noch am Abend einen Sachverständigen zu beauftragen und Reparaturauftrag zu erteilen, und zum anderen an diesem Tage ohnehin nichts mehr passiert wäre, dürfte auf der Hand liegen. Zudem war hier wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten, so dass ohnehin erst das Ergebnis des Sachverständigengutachtens abzuwarten war.

Die Sache wird von einem offensichtlich neuen Sachbearbeiter der Mecklenburgischen bearbeitet. Ob es wohl Zufall ist, dass es gerade in „seinen” Fällen immer wieder Probleme gibt?

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