Mal wieder HUK-Coburg in Zusammenarbeit mit der DEKRA = Vorsicht
Bereits hier berichtete der Unfall-Blog über ein Gutachten der Dekra. Dort wurde ein KFZ “totgerechnet”, die HUK-Coburg musste dann aber klein beigeben.
Heute liegt mir ein Gutachten der DERKA, vermittelt durch die HUK-Coburg vor, in dem ein Polo Baujahr 2003 zu Schaden gekommen ist. Der Totalschaden ist eindeutig - aber bei einem VW Polo Baujahr 2003 liegt zum Unfallzeitpunkt im Jahr 2007 sicherlich keine Regelbsteuerung mehr vor, wie es die DEKRA in dem Gutachten ausweist.
22. Oktober 2007 at 15:05
Warum nicht?
Man kann es doch mal probieren. Wenn der Geschädigte sich sich nicht auskennt hat die HUK wieder schnell einmal den Geschädigten über´s Ohr gehauen. Und das mit gewollter Unterstützung der DEKRA. Hier geht es um eine Differenz von rund 17 % aus der Mehrwertsteuer. (Differenzbesteuerung liegt hier vor - nur ca. 2 % Mehrwertsteueranteil und nicht 19 %)
Unabhängige Sachverständigenorganisation - Da lachen die Hühner!!
Aber DEKRA hat von nichts gewusst - Arbeitsanweisung seitens der Hauptverwaltung in Stuutgart.
******* wäre hier die bessere Formulierung.
*** Edith von der Redaktion: Eine nicht nachzuweisende Behauptung, die einen Straftatbestand erfüllen könnte wurde entschärft.
23. Oktober 2007 at 10:24
Liebe DEKRA,
Sollte ihr zu begutachtendes Fahrzeug überwiegend als Gebrauchtwagen bei Händlern angeboten werden, dann mit 2% Differenzbesteuerung.
Sollte ihr zu begutachtendes Fahrzeug überwiegen auf dem Privatmarkt angeboten werden.(Je Fahrzeug ab ca. 6-8 Jahren). Steuerneutral.
vgl.:
(BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 225/05, Urteil vom 09.05.2006)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f38b83fdc8bbb21abdbf03cae294a818&client=%5B%2712%27%2C+%2712%27%5D&client=%5B%2712%27%2C+%2712%27%5D&nr=36532&pos=0&anz=1
23. Oktober 2007 at 14:56
Hier wurde sicherlich stur nach der Schwacke-Liste Regel- und Differenzbesteuerung vorgegangen. Wobei aber nur ein paar Diesel-Modelle in dieser Liste noch über der magischen “50%”-Grenze liegen. Eine Liste ersetzt aber nicht die Marktforschung sowie den eigenen Sachverstand. Fakt ist, das der weit überwiegende Teil dieser Fahrzeuge am Markt differenzbesteuert gehandelt wird. Man mache den kleinen Test: Bekannte Handelsplattform im Internet aufrufen (da wo es jetzt keine 10€ mehr kostet zu verkaufen), Polo mit Baujahr 2003 suchen. Ich habe meine PLZ + 200km eingegeben (alle Motoren, km egal, Ausführung egal). Kamen 222 Stück raus. Dann unten Häckchen setzen bei “MwSt. ausweisbar” und wieder suchen. Kommen noch 79 Stück raus. Ganz einfach, man muss nur wollen, können und vor allem dürfen!!
GA Stoll
24. Oktober 2007 at 22:33
Und was beweist das?
Sie haben nämlich vergessen zu erwähnen, dass wenn sie das Häkchen “MwSt-ausweisbar” wegmachen, nicht nur die “nicht ausweisbaren” Anzeigen aufgeführt werden, sondern alle.
Um also ein richtiges Ergebnis zu bekommen, müssen Sie von Ihrer Trefferzahl 222 erstmal die 79 abziehen (bei meiner PLZ waren es übrigens mehr). Und dann addieren Sie kraft eigener Sachkunde die Fahrzeuge, die in Ihrer Region beim Händler stehen und nicht auf der bewusste Internet-Seite inseriert sind und schwupps kommen Sie nämlich doch über die 50%.
Ganz so einfach ist es wohl doch nicht…
25. Oktober 2007 at 08:45
@Versicherungsfuzzi
“Um also ein richtiges Ergebnis zu bekommen, müssen Sie von Ihrer Trefferzahl 222 erstmal die 79 abziehen (bei meiner PLZ waren es übrigens mehr). Und dann addieren Sie kraft eigener Sachkunde die Fahrzeuge, die in Ihrer Region beim Händler stehen und nicht auf der bewusste Internet-Seite inseriert sind und schwupps kommen Sie nämlich doch über die 50%”
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Daran erkennt man wieder einmal die “besondere DEKRA-Sachkunde” von Versicherungsmitarbeitern.
Die meisten Angebote dieses Fahrzeugtyps, die in der Region beim Händler stehen, sind eben nicht regel- sondern differenzbesteuert. Demnach ist es falsch mal geschwind alle regionalen Händlerangebote als regelbesteuert zu betrachten und dann der Zahl 79 zuzurechnen.
Wenn schon addieren, dann nicht nur mal so regelbesteuerte der regionalen Händler zu den Internet-Angeboten der regelbesteuerten Fahrzeuge, sondern alle Angebote - auch die privaten - der Region (Tageszeitungen usw.) der differenzbesteuerten Seite zurechnen.
Also 222 - 79 + regionale private Angebote + regionale Händlerangebote (differenzbesteuert) = Summe der differenzbesteuerten Fahrzeuge, wobei hier sogar noch ein deutlicher Anteil von Fahrzeugen ohne Steueranteil enthalten ist.
Ergebnis folgender Zahl gegenüber stellen:
79 + regionale Händlerangebote (regelbesteuert) = Summe der regelbesteuerten Fahrzeuge.
Das Endergebnis fällt dann natürlich noch eindeutiger zu Gunsten der Differenzbesteuerung bzw. gegen die Regelbesteuerung aus.
Das ging “schwupps” mal geschwind in die Versicherungshose.
Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälschst hast ?!
25. Oktober 2007 at 18:09
Es war mir wieder vollkommen klar, das so in etwa ein Kommentar aus der Versichererseite kommen würde. Nun denn, wir GA haben mal wieder keine Ahnung, wie immer. Kann den Ausführungen von Versicherungs***** nur zustimmen. Das ist die Realität, nicht irgendwelche anerzogenen Schreibtischtäter-Phantasien.
GA Stoll
auch hier edith der Redaktion
Und nochmals: BELEIDIGUNGEN, WÜSTE BESCHIMPFUNGEN ETC. HABEN HIER NICHTS VERLOREN
25. Oktober 2007 at 21:33
Es wäre schon schön, wenn Sie die Beiträge genau lesen würden, bevor Sie unsachlich werden.
Wo steht, dass alle beim Händler stehenden Fahrzeuge regelbesteuert sein sollen?
Ich habe geschrieben, dass Sie -als SV- den Ihnen bekannten Anteil der regelbesteuerten Fahrzeuge addieren sollen, denn Sie kennen doch den regionalen Markt.
Und dass es diesen Anteil von Fahrzeugen bei seriösen Händlern gibt, unterliegt wohl keinem ernsthaften Zweifel.
Und NOCHMAL:
Ich arbeite seit Jahren mit unzähligen freien SV zusammen, die mir aufgrund ihrer Sachkunde und Erfahrung meine Arbeit erleichtern und mit denen es keinerlei Probleme gibt. Jeder Versicherungsmitarbeiter weiß, dass Unfallregulierung ohne Sachverständige nicht geht.
Was mir auf die Nerven geht, ist polemisches Anti-Versicherungpalaver, von dem man nie so genau weiß, ob es vom Stammtisch kommt oder dort hin gehört und das weder die Arbeit vereinfacht, noch zur Verbraucheraufklärung dient, sondern allenfalls das Ansehen schmälert.
Ihr Kapital ist die Unparteilichkeit, nicht die Interessenvertretung. Dafür gibt es Anwälte.
26. Oktober 2007 at 00:39
Also mal ganz ehrlich?
manchmal kann man schon den eindruck gewinnen, das hier einige gutachter die einzigen sind, die wissen, wie eine korrekte schadenabrechnung vorzunehmen ist.
ist es denn für alle gutachter, die sich angesprochen fühlen so schwer zu verstehen, das es der schadenabrechnung 2 beteiligte seiten existieren? natürlich gibt es urteile, selbst höchstrichterlicher seite aber trotz alledem kann kein sachverständiger behaupten, das seine auslegung bzw. deutung die einzig richtige ist.
vor diesem hintergrund sollte doch jedem klar sein, das schaden regulierung nicht ein STETES “gegeneinander” sondern doch ein “schimmen auf gleicher linie” sein sollte..
sorry ga stoll:
ich möchte ihr fachwissen und ihre erfahrung nie und nimmer in frage stellen aber gelegentlich hab ich den eindruck, als wenn sie der einzig wahre sachverständige in deutschland sind.
26. Oktober 2007 at 00:42
ps: sorry für gelegentlich vergessene buchstaben…sollte der tageszeit geschuldet sein, der sinn sollte sich trotzdem jedem erschließen…
26. Oktober 2007 at 07:20
Sie haben es richtig erkannt: Wir kennen den Markt. Sie haben mit ihrem Rechenbeispiel genau das behauptet, was Sie jetzt wieder durch geschickte Winkelzüge zu verschleiern versuchen. Nämlich einen regelbesteuerten Anteil dieser Fahrzeuggruppe in diesem Alter über 50%. Aber egal, der Geschädigte sollte a. schnell reparieren (wenn noch möglich) oder b. Neubeschaffung tätigen. Mal schauen, ob sich dann die Versicherung wehrt, wenn eine Rechnung mit Differenzbesteuerung vorgelegt wird…….. Ob dann, wenn das Fzg. gleich teuer oder teurer ist nachgezahlt wird? Denn auch diese Erfahrung ist Fakt. Ein Kunde von mir hatte durch Zufall ein gleiches Fahrzeug von einem Privatmann kaufen können, das am Markt zu 90% Regelbesteuert gehandelt wird (war so auch im Gutachten). Der Wagen war teurer wie der WBW des alten. Die Versicherung musste natürlich erst wieder mit einer Klage überzeugt werden, die MwSt. zu erstatten.
Allergisch und vielleicht etwas aus dem Bauch heraus reagiere ich, wenn hier fachliche Themen verdreht werden. Und bei der Steuerfrage zu einem Lupo ist das einfach so. Also nehme ich die persöhnliche Anfeindungen und Diffamierungen so hin, da auch ich evtl. etwas heftig reagiert habe. Aber das liegt vielleicht an meiner “falschen” Grundeinstellung.”Ihr Kapital ist die Unparteilichkeit, nicht die Interessenvertretung.” Richtig Versicherungsfuzzi: Wenn ich ein Gutachten erstelle, verfahre ich so. Das hindert mich aber nicht daran eine Meinung zu den Dingen allgemein zu haben. Es ist immer wieder das gleiche, wenn Ihnen ein Gutachter entgegentritt kommt dieser Verweiß. Ich sage es Ihnen, Sie verpassen mir keinen Maulkorb, auch wenn Sie es stets probieren. Übrigens, wenn immer alle meinen, ich hätte ein versicherungsfeindliche Grundeinstellung: Gestern erst musste ich wieder erfahren, dass eine Versicherung trotz eindeutig von mir geführter Beweiße einen Vorschaden reguliert hat. Denen habe ich alles sprichwörtlich auf dem Tablet serviert……..
Auch das regt mich auf, für was machen wir den eine Beweißsicherung.
GA Stoll
26. Oktober 2007 at 15:18
Mitleser (genervt)
“manchmal kann man schon den eindruck gewinnen, das hier einige gutachter die einzigen sind, die wissen, wie eine korrekte schadenabrechnung vorzunehmen ist.”
Nicht nur viele Sachverständige wissen, was zu einer korrekten Abwicklung im Rahmen der geltenden Gesetze und Rechtssprechung gehört.
Das wissen wohl auch (fast) alle Schadenssachbearbeiter bei den Versicherungen. Insbesondere die Juristen aus diesem Lager.
Nur ist vielen die rechtmässige Abwicklung eines Unfallschadens im Rahmen des Arbeitsvertrages und den daraus entstehenden “Verpflichtungen” verwehrt.
Unabhängige Sachverständige sowie weisungsungebundene Rechtsanwälte sind jedoch die einzigen, die es sich leisten können, eine rechtmässige Abwicklung für den Geschädigten im Sinne des § 249 BGB zu gewährleisten.
26. Oktober 2007 at 23:56
@ GA Stoll: “Sie haben mit ihrem Rechenbeispiel genau das behauptet, was Sie jetzt wieder durch geschickte Winkelzüge zu verschleiern versuchen”
Nein, das habe ich nicht. Ganz im Gegenteil, es ist mir herzlich gleichgültig wie viele Polos bei Ihnen daheim der Differenzsteuer unterliegen.
Ich habe mich nur darüber geärgert, wie der Eindruck erweckt wird, dass es nur zwei Mausklicks braucht und schon hat man mal wieder nachgewiesen, wie unfähig “die anderen” sind: “Man muss nur wollen” usw.
Aber wenn man so einen Nachweis führen will, dann sollte man eben schon darauf achten, dass er auch wasserdicht ist, denn “die anderen” denken auch mit.
27. Oktober 2007 at 00:09
Nur noch eins:
Ich kann und will Ihnen keinen Maulkorb verpassen. Ich halte nämlich nichts von Maulkörben. Schon gar nicht in Blogs, die von unterschiedlichen Meinungen leben.
28. Oktober 2007 at 11:29
Was sollen dann die “Stammtisch”-Beleidigungen? Und die Unterstellungen des “Genervten”, ich sei überheblich bzw. der einzige mit Weisheit beschlagene?
Ich Ende hier, Reaktionen meinerseits werde ich jetzt einstellen.
Aber verschwinden werde ich nicht. Darauf können Sie sich einstellen
GA Stoll