LVM – Warum einfach?

In einer Verkehrsunfallsache ist nur noch ein kleiner Restbetrag (MwSt. auf tatsächliche Reparaturkosten) offen. Die hälftige Haftung der Gegenseite ist unstreitig, also mache ich den entsprechenden Betrag geltend, rechnerisch korrekt (59,09 : 2 =) 29,55 €.

Anstatt diesen Betrag schlicht zu überweisen und die Sache abzuschließen, schickt mir der LVM per Post (!) einen zweiseitigen Brief, voll mit (hier völlig überflüssigen) Textbausteinen u.a. zur fiktiven Abrechnung und der dann nicht zu übernehmenden MwSt. und einer Abrechnung, in der sämtliche Positionen noch einmal aufgelistet werden – und siehe da – am Ende ergeben sich tatsächlich (Rundungsdifferenzen) nur 29,54 €.

Immerhin, sage und schreibe 1 Cent gespart – dafür aber ein Vielhundertfaches an Kosten verbraten. Glückwunsch! Absolut gesehen: Peanuts, relativ gesehen: Wahnsinn!.

12 Antworten zu “LVM – Warum einfach?”

  1. Versicherungsfuzzi Sagt:

    Wahnsinn ist, wie wenig manche über ihren eigenen Tellerrand hinaus schauen und dann noch lachend auf andere zeigen, deren Situation sie offenbar noch nie aus der Nähe ansehen durften.

    Haben Sie sich schon mal darüber Gedanken gemacht WARUM etwas nicht so gemacht wird, wie Sie es in Ihrer konkreten Situation vielleicht machen würden?

    Zum Beispiel, weil es Software-Anwendungen gibt, die alle bereits geleisteten Zahlungen vorblenden und es für den Sachbearbeiter u.U. einfach schneller geht, die Sache so abzuschließen als eine “einzelne” Überweisung zu veranlassen.

    Oder dass Zahlungsschreiben regelmäßig nicht per Fax versandt werden, da es zu Komplikationen führen würde, wenn eine Zahlung nachträglich geändert werden müsste aber die dazu gehörende Abrechnung bereits “raus” ist.

    In der Regel ist bei Schadensanwendungen die Zahlung mit dem Brief verknüpft. Das ist -schon aus Aufsichts- und Revisionsgründen- alles etwas komplexer als die schlichte Office-Anwendung in der Kanzlei…

    In der Regel hat ein Sachbearbeiter kaum eine Minute Zeit, um sich mit einem solchen Vorgang zu beschäftigen.

    Das ist für die Anwaltschaft kaum vorstellbar, die sich noch immer den Luxus leisten kann, für jede Kleinigkeit einen Brief zu diktieren, schreiben und drucken zu lassen, zu kontrollieren, korrigieren, erneut drucken zu lassen, zu unterschreiben und einzutüten…

    Das, meine Herren, ist heutzutage Wahnsinn und wird alles über die stets zu geringen Anwaltsgebühren bezahlt.

    Oder aber, der Sachbearbeiter hatte tatsächlich die Zeit es richtig zu machen und hat sich die Mühe gegeben, eine abschließende Abrechnung zu erstellen, damit auch der Mandant, dem Sie ja hoffentlich Kopien der Abrechnungen zukommen lassen, genau sehen kann, was worauf bezahlt wurde.

    Auch dann ist der Spott wohl kaum angebracht, oder?

    Ach übrigens:

    Ich vermisse noch immer eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung VI ZR 91/09 des BGH.

    Was sagen die Herren dazu?

    Schöne Grüße

    Versicherungsfuzzi.

  2. RA Schepers Sagt:

    @ Vesicherungsfuzzi

    Wir müssen VI ZR 91/09 doch erst mal verdauen… :-)

    Letztendlich aber nach dem VW-Urteil keine Überraschung. Der entscheidende Satz lautet:

    “Nach den insoweit unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts handelt es sich bei der von der Beklagten aufgezeigten Reparaturmöglichkeit bei der Firma J. um eine im Vergleich zu einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit.”

    Das Berufungsurteil ist vor dem VW-Urteil ergangen. Nach dem VW-Urteil wird sicherlich kein Anwalt mehr unbestritten lassen, daß die Referenzwerkstatt gleichwertig ist.

    Spannend wird in Zukunft die Frage, wie die Gleichwertigkeit darzulegen und zu beweisen ist. Reicht ein DEKRA- bzw. TÜV-Zertifikat aus? Sind regelmäßige Fortbildungen des jeweiligen Autoherstellers erforderlich?

    Da ist wieder Luft für 10 Jahre Prozesse…

  3. Markenwerkstatt Sagt:

    @Versicherungsfuzzi

    Ich finde diese Entscheidung mehr als richtig. Manche Kunden hat man noch nie in der Werkstatt gesehen, im Schadensfall wollen Sie aber gerne einen Kostenvoranschlag mit den schön hohen Stundensätzen unserer Werkstatt, den Schaden lassen Sie sich dann aber ohne Reparatur auszahlen bzw. “schwarz” reparieren.

    Sollen die sich dann doch mit der Versicherung auseinandersetzen, wenn Wartungs- und Reparaturnachweise einer Markenwerkstatt gefordert werden und der Kostenvoranschlag nicht akzeptiert wird.

    Freut mich wiederum für treue Stammkunden!

  4. Versicherungsfuzzi Sagt:

    @Markenwerkstatt:

    …oder sie lassen den Schaden für weniger Geld in genau der “freien” Werkstatt reparieren, deren Gleichwertigkeit sie vorher vehement bestritten haben.

    Ich sehe es im Grunde wie Sie:
    Wer sein Fahrzeug in seiner Stamm-(Marken)-Werkstatt tatsächlich reparieren lässt, soll selbstverständlich die dort anfallenden Kosten erstattet bekommen.

    Wer aber ohnehin nicht vorhat, dort den Auftrag zu erteilen, weil er genau weiß, dass die freie Werkstatt die Arbeit auch erledigen kann oder er gar selbst zur Sprühdose greift und den Schaden “wegpfuscht”, dem geht es nur noch um Gewinnmaximierung und nicht um Schadenskompensation.

    Und dafür zahle ich nunmal nicht meine Prämie.

    @RA Schepers:
    Der Prozesstoff dürfte stark beschränkt sein:

    Solange noch immer große Teile der markengebundenen Werkstätten Verbringungskosten berechnen, weil sie Karosseriearbeiten outsourcen und die Referenzbetriebe der Versicherer genau die Karosseriebauer sind, die ohnehin für OpelAudiBmw lackieren, sehe ich den Prozessen eher gelassen entgegen…

    Damit ist dann auch die Mär von den angeblichen Hinterhofwerkstätten, die als Referenz herhalten vom Tisch.

    Die hat allerdings eh schon lang kein Insider mehr geglaubt.

  5. RA Schepers Sagt:

    @ Versicherungsfuzzi

    “dem geht es nur noch um Gewinnmaximierung und nicht um Schadenskompensation.”

    Nee, um Gewinnmaximierung geht es nicht. Ich kann keinen Gewinn machen, wenn mir jemand etwas beschädigt. Gewinn ist etwas anderes. Ist aber ein schönes Schlagwort. Die Gewinnmaximierung sehe ich im Bereich der Schadenregulierung vor allem bei der Versicherungswirtschaft, die ihre eigenen Gewinne steigert. Das ist es übrigens, wofür Sie Ihre Prämie zahlen.

    “Solange noch immer große Teile der markengebundenen Werkstätten Verbringungskosten berechnen, weil sie Karosseriearbeiten outsourcen und die Referenzbetriebe der Versicherer genau die Karosseriebauer sind, die ohnehin für OpelAudiBmw lackieren, sehe ich den Prozessen eher gelassen entgegen…”

    Das ist sicherlich ein gutes Argument und auch eine wirklich spannende Frage. Muß ich mich auf die Referenzwerkstätten verweisen lassen, die für die markengebundenen Werkstätten die Arbeit machen? Es gibt gute Gründe, dies zu bejahen. Es gibt aber sicherlich auch Gründe, dies zu verneinen. Wie gesagt, da ist Luft für 10 Jahre Prozesse…

    @ Markenwerkstatt

    irgenwie habe ich den Eindruck, Sie sind kein Werkstattinhaber, sondern Mitarbeiter einer Versicherung, aber wie dem auch sei. Warum erbringen Sie nicht alle Reparaturleistungen selber, sondern lassen sie von Subunternehmern erbringen (= Referenzwerkstätten) und verkaufen das dann mit Zuschlag als eigene Leistung?

    Und noch etwas: Wenn es der Versicherungswirtschaft dann irgendwann vielleicht gelingen ist, die fiktive Abrechnung auf die Reparaturkosten in einer Referenzwerkstatt zu verweisen, wie geht es dann wohl weiter? Dann werden auch bei der tatsächlichen Reparatur lediglich die Reparaturksoten einer Referenzwerkstatt erstattet. Oder glauben Sie, die Versicherungswirtschaft will den markengebundenen Werkstätten etwas Gutes tun? Glauben Sie das wirklich? Haben Sie jetzt mehr zu tun, seitdem die Umsatzsteuer im Schadenfall nur erstattet wird, wenn und soweit sie nachgewiesen ist?

    All die Aufträge, die Sie nicht bekommen, weil der Geschädigte zur Referenzwerkstatt geht, die die Versicherung ihm benennt (bevor ihm ein Anwalt sagt, was er darf und was nicht), führen zu Umsatzverlusten bei Ihnen. Un ddamit bezahlen Sie die Werbung der Versicherungen und steigern die Gewinne der Versicherungen.

    Also schön weiter ärgern über die Leute, die von Ihnen einen Kostenvoranschlag wollen…

  6. Versicherungsfuzzi Sagt:

    Ach, Herr RA Schepers, Sie wissen doch so gut wie ich, dass in Deutschland keine Versicherung an ihrer K-Sparte wirklich Geld verdient. Wenn man die allgemeine Kostensteigerung ausgleicht, ist das ja schon ein gutes Ergebnis. Um wirklich lukrativ zu sein, müssten die Prämien branchenweit ganz anders aussehen.

    Thema: “Gewinnmaximierung”. Genau darum geht es: Schadenskompensation ist die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes. Der Halter des Golf III, der seit 5 Jahren nicht mehr bei VW war (um genau diese Fälle ging es oben) ist nunmal besser gestellt, wenn er vom Schädiger fiktiv die teure “Marken”-Reparatur verlangt, wohl wissend, dass sein Auto auch nach dem Unfall die VW-Halle nicht von innen sehen wird und der Kotflügel trotzdem wieder in Ordnung ist.

    Wieso gibt es seit 249 II neu überhaupt noch fiktive Abrechnungen? Ganz einfach: weil selbst ohne die 19% USt der normale Blechschaden soweit kompensiert ist, dass es sich “lohnt”.

    Kein Geschädigter würde doch freiwillig auf seinem Schaden sitzen bleiben, wenn er alternativ den Wagen nur in die Werkstatt stellen muss und die Rechnung vorlegen.

    Alles andere ist doch eher lebensfremd…

  7. Andreas Sagt:

    Lebensfremd ist es wohl eher zu denken, dass der ältere Wagen, der nicht mehr in einer Vertragswerkstatt gewartet wird, in jedem Fall gleichwertig in einer freien Werkstatt instandgesetzt werden kann.

    Das ist zwar möglich, aber kein zwingender Rückschluss.

    Genauso wenig ist es zwingend erforderlich, dass auch ein Käufer ein Jahr später die Reparatur bei Karosserie Müller als gleichwertig sieht gegenüber der Reparatur bei Markenwerkstatt Meier ansieht.

    Und für die fiktive Abrechung fallen mir auf Anhieb viele Gründe ein, die allesamt legal sind, also nichts mit Schwarzarbeit zu tun haben und den “Schaden” nur nach hinten schieben, nicht aber mit weniger Geld kompensieren als zur 100%-Reparatur notwendig ist.

    Und die Diskussion über den “richtigen” Verrechnungssatz wäre viel geringer, wenn die Versicherungswirtschaft wenigstens die Sätze “zubilligt”, die bei durchweg ordentlich arbeitenden K+L-Betrieben mit entsprechendem Sonderwerkzeug und herstelleranerkannten Fort- und Weiterbildung anfällt.

    Denn dann reden wir bei einem 3000,- Schaden vielleicht noch um 200,- Euro.

    Erst die Kürzungen auf die Sonderkonditionen der Partnerwerkstätten unter gleichzeitigem Kürzen des Reparaturwegs mit mehr als zweifelhaften Argumenten führen zu den hohen Summen von 500,-, 600,- oder 1000,- Euro.

    Vor 15 Jahren war das noch ganz normal und wer hat damit angefangen? Ich habe zuerst die Kürzungsbreichte und dann das BGH-Urteil gesehen. Meiner Meinung nach ist die Abrechnung nach Marke nur ein “Erfolg” der Versicherungswirtschaft auf Grund der Kürzungen der “normalen” Verrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung.

    (Fast) Keiner, der an der Schadenreguliereung beteiligt ist, will den Versicherungen was Böses, wenn diese ordentlich regulieren, aber genau das ist bei vielen Gesellschafteb seit Jahren nicht mehr der Fall. Und ein wichtiger Satz der Physik ist actio = reactio.

    Anwälte und SV reagieren im Regelfall nur auf das, was der Versicherungswirtschaft einfällt, um einen ruinösen Preiskampf schon seit Jahren auf dem Rücken der Geschädigten (und auch der Kasko-Kunden, aber das steht auf einem anderen Blatt und füllt andere Ordner in meinem Büro) auszutragen.

    Grüße

    Andreas

  8. Marcus Sagt:

    Hallo zusammen,

    und ich dachte schon, hier passiert nicht mehr viel… sehr schön, dass nun doch wieder die Argumente ausgetauscht werden!

    Als jemand, der sowohl das Schadenmanagement und auch die Regulierungsseite gut kennt, kann ich die Ansichten beider „Seiten“ gut nachvollziehen. Irgendwie treibts mich heut, auch mal meinen Senf dazuzugeben.

    @versicherungsfuzzi

    Wenn, wie Sie schreiben, die SAB nur noch 1 Minute Zeit pro Fall haben, so ist das wohl aber auch darauf zurückzuführen, dass die Regulierungen häufig nach internen Richtlinien und eben nicht nach Recht & Gesetz erfolgen.
    Mir ist es jedenfalls völlig unverständlich, dass z.B. auch nach dem VW-Urteil einige Versicherungen oder deren Außenstellen standardisiert gem. Prüfzettel (wir reden nur von neuwertigen Fahrzeugen!!) die Stundensätze auf freie oder Partner-WK kürzen. Bedenklicherweise wird dann im Textbaustein sogar dass VW-Urteil explizit benannt, obwohl dies für diese Konstellation genau das Gegenteil aussagt. Dass hierauf dann denknotwendigerweise Folgekorrespondenzen abzuarbeiten sind, haben sich die Versicherungen selbst zuzuschreiben. Wäre gleich nach geltender Rechtslage reguliert worden, hätten die SAB sicher 2 Minuten pro Fall. Oder sogar 3. ;-)

    Mir scheint, es gilt immer noch die Devise – wir ziehen ab egal was der BGH sagt und schauen mal, wie viele Geschädigte klagen. Lohnt sich ja vielleicht doch in der Summe. Und bevor Sie hier alles dementieren – es ist schon höchst aufschlussreich, was man vom SAB in einer launigen Plauderei zum eigentlichen Grund der Abzüge hört, wenn man diesen zu diversen Regulierungen direkt anruft (ja, einige erreicht man doch telefonisch) und fragt, ob nicht evtl. nur ein Versehen vorläge. Zeitmangel oder fehlende Kenntnis war jedenfalls nicht der Grund ;-)

    Nicht dass wir uns falsch verstehen: Ich finde es absolut ok, wenn die eingehenden Gutachten geprüft werden. Gern werden dort auch Positionen doppelt „versteckt“ – und dass es auch hinsichtlich Plausibilität/Kompatibilität nicht immer ganz koscher ausschaut, ist unbenommen. Hier die schwarzen Schafe herauszufiltern, ist richtig und wichtig. Dennoch – die Vorgaben an den Prüfer fokussieren sich eben nicht auf diese Punkte, sondern neuerdings Beilackierungen oder eben Stundensätze. Wenn dies dann ohne Bezug auf den/das gegenständliche/n Fall/Fahrzeug, sondern pauschal und permanent an den Herstellervorgaben und am geltenden Recht vorbei geschieht, wirft das ein verheerendes Bild auf einige Unternehmen der Branche.

    Der BGH hat im VW-Urteil eine meiner Ansicht nach gute Differenzierung getroffen und dem Grundgedanken der Naturalrestitiution Rechnung getragen. Auch ich sehe nicht ein, einem Geschädigten, dessen 10 Jahre Rostlaube nie eine Vertrags-WK gesehen hat, deren Stundensätze fiktiv zu bezahlen. Es wäre, wie RA Schepers richtig ausführt, dann zwar noch kein Gewinn im klassischen Sinn, aber er wäre besser gestellt. Diese Tür ist jedenfalls zu.

    Aber wenn ich mir die Entwicklungen der letzten Jahre so ansehe, werden alle Beteiligte weiterhin hier Grabenkämpfe auszutragen haben. Mal sehen, wie es bspw. bei den Restwertbörsen weitergeht (Stichwort Urheberrecht), aber das ist ein anderes vermintes Feld…;-)

    Viele Grüße an alle hier
    Marcus

  9. Markenwerkstatt Sagt:

    @RA Schepers:

    1.
    Ich freue mich ausschließlich für meine STAMMKUNDEN, die uns jahrelang die Treue halten, den Service TEURER bezahlen als in der freien Werkstatt – schön, dass die davon bei einer fiktiven Abrechnung profitieren, weil Sie die bisherigen Besuche in der Markenwerkstatt belegen können. Für diese Kunden erstellen ich gerne und kostenlos einen Kostenvoranschlag, der auch i.d.R. akzeptiert wird. Die Anderen sollen zahlen, ich ärgere mich nicht darüber, ich bin Dienstleister für jeden Kunden; mit Wohlwollen erwähne ich dann auch die Verrechnungssatzproblematik, wenn bisher z.B. die Inspektionen im Hinterhof um die Ecke durchgeführt wurden.

    2.
    Auch wenn ich z.B. Lackierarbeiten außer Haus durchführe, werden und müssen diese Arbeiten nach HERSTELLERVORGABEN durchgeführt werden, hierzu gibt es einen Untervertrag, den ich auch dem Hersteller vorweisen muss.
    Dementsprechend geht ein Auto ganz schnell zurück an den Lackierer – das weiß er und wird uns dafür hassen, wir verlangen aber erstklassige Qualität und dafür wird er sehr gut von uns bezahlt! Diese Leistung verkaufe ich nicht mit Zuschlag an den Kunden, sondern erhalte einen Nachlass auf die Rechnung des Lackierers, weil wir so viel Umsatz bringen.
    Die B-Qualität kann er dann gerne bei Werkstattbindungsverträgen einsetzen…

    3.
    Wir haben mittlerweile mehr Arbeit, seit die Kunden merken, was für ein Beschiss die Werkstattbindungsverträge sind. Unter Kostendruck wird durch die Werkstattpartner ein wahrer Pfusch abgeliefert, das hat sich mittlerweile rumgesprochen! Auch durch die Nettoabrechnung haben wir definitiv mehr Arbeit, ob Sie es glauben oder nicht.

    4.
    Kleine Bemerkung am Rande:
    Wenn ich mir hier die Einträge über die Versicherungen so ansehe, muss ich manchmal wirklich laut loslachen. Wir haben höchstselten Probleme mit Versicherungen – hohe Stundensätze, Ersatzwagen, Verbringungskosten und Mehrarbeiten (die belegbar sind) werden ohne Weiteres und i.d.R. innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung bezahlt – auch von den Versicherungen, die hier gerne angeprangert werden.
    Vielleicht liegt das daran, wie man mit der Versicherung kommuniziert und sie über Kosten etc. auf dem Laufenden hält. Manche Versicherungen schalten vielleicht auf stur, wenn bei klarem Schuldverhältnis und einem kleinen Schaden außerdem von EUR 3.000,00 ein RA eingeschaltet wird. Dann haben wir das Geld meist erst nach ein bis zwei Monaten. Das sollte vielleicht auch zu denken geben, oder?
    Auch wir haben einen genialen Hausanwalt, den wir gerne an Kunden vermitteln, aber muss bei jedem Auffahrunfall ein Rechtsstreit das Ergebnis sein???

  10. Marcus Sagt:

    Hallo Markenwerkstatt,

    freut mich dass es bei Euch mit den Versicherungen scheinbar so super funktioniert.

    Auch wir haben Vorgänge, die ohne Probleme ablaufen. In der Tat sind das die mit konkreter Abrechnung. Es geht hier aber meist um die Abzüge bei fiktiver Abrechnung, die schlicht meist unhaltbar sind. Und man mag zur fiktiven Abrechnung stehen oder nicht – es gibt sie nun mal.

    Und glauben Sie mir, da wird nicht unterschieden ob ein RA daherkommt oder der Geschädigte selbst. Oft ist ja gerade erst die mangelhafte Regulierung der Grund, dass der Geschädigte einen RA einschaltet.

    Nun weiß ich ja nicht ob Sie auch Unfallerstzwagen vermieten – ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherungen dort auch immer so blendend bezahle wie es bei den RepRechnungen der Fall ist. Meine Erfahrungen sind ganz andere – und ich habe mit einer Vielzahl solcher Vorgänge zu tun.

    Allen ein sonniges Wochenende!
    Marcus

  11. Marcus Sagt:

    Hallo Markenwerkstatt,

    freut mich dass es bei Euch mit den Versicherungen scheinbar so super funktioniert.

    Auch wir haben Vorgänge, die ohne Probleme ablaufen. In der Tat sind das die mit konkreter Abrechnung. Es geht hier aber meist um die Abzüge bei fiktiver Abrechnung, die schlicht einfach unhaltbar sind. Und man mag zur fiktiven Abrechnung stehen wie man will – es gibt sie nun mal.

    Und glauben Sie mir, da wird nicht unterschieden ob ein RA daherkommt oder der Geschädigte selbst. Oft ist ja gerade erst die mangelhafte Regulierung der Grund, dass der Geschädigte einen RA einschaltet.

    Nun weiß ich ja nicht ob Sie auch Unfallersatzwagen vermieten – ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherungen dort auch immer so blendend bezahlen wie es bei den RepRechnungen der Fall ist. Meine Erfahrungen sind ganz andere – und ich habe mit einer Vielzahl solcher Vorgänge zu tun.

    Allen ein sonniges Wochenende!
    Marcus

  12. günstige hochzeitskleider Sagt:

    Immerhin, sage und schreibe 1 Cent gespart – dafür aber ein Vielhundertfaches an Kosten verbraten. Glückwunsch! Absolut gesehen: Peanuts, relativ gesehen: Wahnsinn!.

    awesome!

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