<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	>
<channel>
	<title>Kommentare zu: &#8220;Keine Sorge - Volksf&#252;rsorge !&#8221;</title>
	<atom:link href="http://www.unfall-recht.info/keine-sorge-volksfuersorge/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.unfall-recht.info/keine-sorge-volksfuersorge/</link>
	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Mon, 13 Oct 2008 20:35:57 +0000</pubDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.6.2</generator>
		<item>
		<title>Von: RASchepers</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/keine-sorge-volksfuersorge/#comment-78</link>
		<dc:creator>RASchepers</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Mar 2007 19:41:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/keine-sorge-volksfuersorge/#comment-78</guid>
		<description>Nein.

Der BGH stellt darauf ab, da&#223; der Gesch&#228;digte zur Schadenbeseitigung mehr Geld ausgegeben hat als eigentlich erforderlich. In diesem Fall bekommt er den kalkulierten Schaden inklusive Umsatzsteuer ersetzt. 

Die (neue) Umsatzsteuerregelung im Schadensrecht soll vermeiden, da&#223; der Gesch&#228;digte bei fiktiver Abrechnung die Umsatzsteuer beh&#228;lt, die letztendlich nicht ihm, sondern dem Staat zusteht. Wenn der Gesch&#228;digte tats&#228;chlich aber mehr ausgegeben hat, dann hat er sich nichts in die eigene Tasche gesteckt, sondern tats&#228;chlichen Aufwand gehabt. Und dieser mu&#223; dann (begrenzt durch den kalkulierten Schaden inkl. USt) vom Sch&#228;diger ersetzt werden.

(Die Argumentation hinkt etwas, aber das liegt daran, da&#223; die Umsatzsteuerregelung im Schadensrecht systemwidrig ist).

In ihrem Fall ist es umgekehrt. Der Wiederbeschaffungswert enth&#228;lt (nach der Sch&#228;tzung des Sachverst&#228;ndigen) erst gar keine Umsatzsteuer. Deshalb stellt sich auch nicht die Frage, ob der Sch&#228;diger die kalkulierte Umsatzsteuer ersetzen mu&#223;.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nein.</p>
<p>Der BGH stellt darauf ab, da&#223; der Gesch&#228;digte zur Schadenbeseitigung mehr Geld ausgegeben hat als eigentlich erforderlich. In diesem Fall bekommt er den kalkulierten Schaden inklusive Umsatzsteuer ersetzt. </p>
<p>Die (neue) Umsatzsteuerregelung im Schadensrecht soll vermeiden, da&#223; der Gesch&#228;digte bei fiktiver Abrechnung die Umsatzsteuer beh&#228;lt, die letztendlich nicht ihm, sondern dem Staat zusteht. Wenn der Gesch&#228;digte tats&#228;chlich aber mehr ausgegeben hat, dann hat er sich nichts in die eigene Tasche gesteckt, sondern tats&#228;chlichen Aufwand gehabt. Und dieser mu&#223; dann (begrenzt durch den kalkulierten Schaden inkl. USt) vom Sch&#228;diger ersetzt werden.</p>
<p>(Die Argumentation hinkt etwas, aber das liegt daran, da&#223; die Umsatzsteuerregelung im Schadensrecht systemwidrig ist).</p>
<p>In ihrem Fall ist es umgekehrt. Der Wiederbeschaffungswert enth&#228;lt (nach der Sch&#228;tzung des Sachverst&#228;ndigen) erst gar keine Umsatzsteuer. Deshalb stellt sich auch nicht die Frage, ob der Sch&#228;diger die kalkulierte Umsatzsteuer ersetzen mu&#223;.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Onkel Tom</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/keine-sorge-volksfuersorge/#comment-76</link>
		<dc:creator>Onkel Tom</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Mar 2007 13:56:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/keine-sorge-volksfuersorge/#comment-76</guid>
		<description>Hallo Herr Schmorleitz,

in diesem Zusammnhang eine f&#252;r mich interessante Anfrage: Ist das entsprechende BGH-Urteil auch "umgekehrt" anzuwenden, d.h. wenn die Versicherung gar keinen MwSt-Abzug vorgenommen hat?

Folgender Sachverhalt: Im Gutachten wurde der Wiederbeschaffungswert mit 5.000,- € ohne MwSt angegeben. Ersatzfahrzeug wurde zu einem erheblich h&#246;heren Betrag angeschafft, wobei Umsatzsteuer angefallen ist. Dementsprechend sollte der Fahrzeugschaden also auf Basis  Wiederbe-schaffungswert inkl. MwSt abgerechnet werden. 

Wie gesagt: im Gutachten wurde der Wiederbeschaffungswert ohne MwSt ausgewiesen. Unmittelbar anschlie&#223;end schreibt der SV: "Diese Fahrzeuge sind nur auf dem Privatmarkt zu erwerben. Aus diesem Grund wurde ohne Mehrwertsteuer bewertet." Die HUK-Coburg argumentiert nun, dass der SV - indem er mitteilt, dass diese Fahrzeuge nur auf dem Privatmarkt zu erwerben seien - den Wiederbeschaffungswert mehrwertsteuerneutral angegeben habe. Die Angabe des SV "ohne MwSt" sei demzufolge &#252;berfl&#252;ssig, da der WB hier sowohl den Brutto- als auch Netto-Wert darstelle. Demzufolge weigert sich die HUK, den WB inkl. MwSt zu ertatten.

Kann ich mich hier daher auch auf das von Ihnen angesprohene BGH-Urteil berufen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Schmorleitz,</p>
<p>in diesem Zusammnhang eine f&#252;r mich interessante Anfrage: Ist das entsprechende BGH-Urteil auch &#8220;umgekehrt&#8221; anzuwenden, d.h. wenn die Versicherung gar keinen MwSt-Abzug vorgenommen hat?</p>
<p>Folgender Sachverhalt: Im Gutachten wurde der Wiederbeschaffungswert mit 5.000,- € ohne MwSt angegeben. Ersatzfahrzeug wurde zu einem erheblich h&#246;heren Betrag angeschafft, wobei Umsatzsteuer angefallen ist. Dementsprechend sollte der Fahrzeugschaden also auf Basis  Wiederbe-schaffungswert inkl. MwSt abgerechnet werden. </p>
<p>Wie gesagt: im Gutachten wurde der Wiederbeschaffungswert ohne MwSt ausgewiesen. Unmittelbar anschlie&#223;end schreibt der SV: &#8220;Diese Fahrzeuge sind nur auf dem Privatmarkt zu erwerben. Aus diesem Grund wurde ohne Mehrwertsteuer bewertet.&#8221; Die HUK-Coburg argumentiert nun, dass der SV - indem er mitteilt, dass diese Fahrzeuge nur auf dem Privatmarkt zu erwerben seien - den Wiederbeschaffungswert mehrwertsteuerneutral angegeben habe. Die Angabe des SV &#8220;ohne MwSt&#8221; sei demzufolge &#252;berfl&#252;ssig, da der WB hier sowohl den Brutto- als auch Netto-Wert darstelle. Demzufolge weigert sich die HUK, den WB inkl. MwSt zu ertatten.</p>
<p>Kann ich mich hier daher auch auf das von Ihnen angesprohene BGH-Urteil berufen?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Peter Schmorleitz</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/keine-sorge-volksfuersorge/#comment-74</link>
		<dc:creator>RA Peter Schmorleitz</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Mar 2007 21:08:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/keine-sorge-volksfuersorge/#comment-74</guid>
		<description>Selbstverst&#228;ndlich, Herr Kollege!:-).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Selbstverst&#228;ndlich, Herr Kollege!:-).</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/keine-sorge-volksfuersorge/#comment-73</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Mar 2007 21:02:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/keine-sorge-volksfuersorge/#comment-73</guid>
		<description>Wurde die Zahlung auch wieder mit der VoF&#252;-Standardklausel "gern zahlen wir ..." angek&#252;ndigt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wurde die Zahlung auch wieder mit der VoF&#252;-Standardklausel &#8220;gern zahlen wir &#8230;&#8221; angek&#252;ndigt?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
