KarstadtQuelle „erörtert” Schäden

KarstadtQuelle als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners schreibt mir:

In obiger Angelegenheit konnten wir zwischenzeitlich unseren Deckungsschutz und unsere uneingeschränkte Eintrittspflicht dem Grunde nach erörtern.

Sehr nett formuliert, oder? Zumal dann eine spezifizierte Abrechnung folgt. ;-)

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