Itzehoer Versicherungen - Wertminderung - unverständlich
Heute erreicht mich ein Abrechnungsschreiben der Itzehoer Versicherungen, in dem diese die fiktiven Reparaturkosten zum Ausgleich bringen. Doch dann kommt eine Bemerkung, die ich der Leserschaft des Unfall-Blogs nicht vorenthalten möchte:
“Die Wertminderung kann nach Nachweis der Reparatur erstattet werden”.
Die gängige Definition von Wertminderung lautet: “Wertminderung ist der Wertverlust einer beschädigten Sache.” Das KFZ ist und bleibt nach dem Unfall ein Unfall-Kfz - ob nun repariert oder nicht. Daher fragt man sich, was soll das ?