Itzehoer Versicherungen - Wertminderung - unverständlich

Heute erreicht mich ein Abrechnungsschreiben der Itzehoer Versicherungen, in dem diese die fiktiven Reparaturkosten zum Ausgleich bringen. Doch dann kommt eine Bemerkung, die ich der Leserschaft des Unfall-Blogs nicht vorenthalten möchte:

“Die Wertminderung kann nach Nachweis der Reparatur erstattet werden”.

Die gängige Definition von Wertminderung lautet: “Wertminderung ist der Wertverlust einer beschädigten Sache.” Das KFZ ist und bleibt nach dem Unfall ein Unfall-Kfz - ob nun repariert oder nicht. Daher fragt man sich, was soll das ?

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