HUK - Wer zu spät kommt …
Wenn eine Allgemeine Kostenpauschale bereits mit Schreiben vom 19.o7.2007 geltend gemacht und trotz Erinnerung vom 21.o1.2008 stur nicht gezahlt wird, muss man diese eben gerichtlich geltend machen. Ein Mahnbescheid als Warnung reicht leider nicht aus. HUK legt - auch für die VN - im Februar 2008 ungerührt Widerspruch ein. Also wird entsprechend Klage erhoben. Nun schreibt mir HUK:
Die Kostenpauschale zuzüglich der angefallenen Gerichtskosten von 23.- € haben wir angewiesen. Wir bitten, das Mahnverfahren nicht weiter zu betreiben.
Ach? Das wird wohl nichts - nicht zuletzt deshalb, weil mit dem Mahnbescheid nicht nur Gerichtskosten von 23.- € tituliert worden sind, sondern auch Anwaltshonorar von 35,70 €. Im Übrigen ist die Klage längst eingereicht, wodurch eben weitere Gerichts- und Anwaltskosten entstanden sind.
Aber versuchen kann man’s ja mal, oder wie?
27. März 2008 at 17:41
[...] Fortsetzung s. hier. [...]
26. Mai 2008 at 21:25
[...] HUK Coburg „vergisst” mal wieder (wie so oft) im Rahmen der Schadensregulierung die geltend gemachte Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € zu [...]