HUK und merkantiler Minderwert
Der Geschädigte war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Er suchte einen Rechtsanwalt auf und ein SV-Gutachten wurde veranlasst. Dieses wurde seitens des Gutachters direkt an die Versicherung und den Anwalt gesandt. Die Wertminderung wurde mit 300,00 € angegeben. Da der Anwalt sich noch nicht gegenüber der HUK (Schadenaußenstelle Hannover) legitimiert hatte, wussten die Damen und Herren der HUK nichts über die anwaltliche Vertretung des Geschädigten. Daher erhielt der Geschädigte bereits wenige Tage später ein Schreiben der HUK in dem sie den Geschädigten - unter Verweis auf ein Gutachten der DEKRA - eine Wertminderung von 150,00 € überweisen wollte. Der DEKRA-Gutachter hatte als Grundlage der Ermittlung das Gutachten des freien, vereidigten, öffentlichen bestellten Sachverständigen vorliegen. Nach Legitimation des Anwaltes wurden selbstverständlich die 300,00 € - natürlich ohne weitere Begründung - gezahlt !
Fazit: Wer nicht genau aufpasst, der verschenkt unnötig Geld !