HUK und ihre (Werk-)tage

Die HUK Coburg streitet mal wieder um die zu entschädigende Nutzungsausfalldauer und schreibt u.a. Folgendes:

Unfalltag: 08.12.07
Gutachteneingang: 12.12.07
Wiederbeschaffungsdauer lt. Gutachten: 12 Werktage
Gesamtanspruch 17 Tage

Entgegenkommend und ohne Präjudiz haben wir abschließend für fünf weitere Tage die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt.

Ach, wirklich? Vom 8. bis zum 12. Dezember sind es zwar 5 Tage und 5 + 12 = 17, nur Äpfel sind nicht Birnen und Tage und Werktage sind nicht dasselbe. In der Wiederbeschaffungsdauer liegen nicht nur zwei Sonntage, sondern auch der erste und zweite Weihnachtstag, insgesamt also vier Feiertage. Das ganze (angebliche) Entgegenkommen reduziert sich damit auf einen Tag. Aber wer so kundig über die (angebliche) „örtliche Rechtsprechung” schwafelt, addiert wohl auch Äpfel und Birnen. Den Rest möge wieder einmal das Gericht klären.

3 Antworten zu “HUK und ihre (Werk-)tage”

  1. GA Stoll sagt:

    Naja, Weihnachten ist doch das fest der (Nächsten-)Liebe, der Menschlichkeit.
    Da das bei einigen nichts mehr zählt, wurde das evtl. vergessen und übersehen.

    GA Stoll

  2. Mark sagt:

    Also bis jetzt bin ich mit der HUK sehr zufreiden. Wurde vielleicht wirklich nur übersehen

  3. GA Stoll sagt:

    Mit der HUK-Coburg sind sicher sehr viele “zufrieden”.

    Schön billig.

    Das was in unserer Gesellschaft zählt.

    Hoffen Sie nur, das Sie nicht einmal Schadensersatzansprüche (vollständige!) an eine “Günstige” Versicherung stellen müssen.

    GA Stoll

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