HUK - Kleinvieh macht auch Mist …

Die doch recht angeregte Diskussion um das Für und Wider der sog. Sechsmonatsfrist hinterlässt jedenfalls eines: Den dringenden Wunsch nach einer klarstellenden Entscheidung des BGH in einem „echten” 130 %-Fall, wo auch tatsächlich repariert worden ist und nicht wieder nach deutlicher Dokumentation eines nicht vorhandenen Integritätsinteresses versucht wird, eben dieses geltend zu machen.

Bis dahin zur Abkühlung mal wieder ein „Peanuts-Thema”, die beliebte Allgemeine Kostenpauschale. Obwohl die HUK erst kürzlich der Versuch, hier 5.- € einzusparen, letztlich 121,41 € gekostet hat, geht der Unfug per Textbaustein schon wieder los:
<blockquote>„Die Kostenpauschale (von 20.- €, Anm. d. Verf.) ist nach der örtlichen Rechtsprechung ausreichend.”</blockquote>
Das, liebe Frau G., ist bei allem Respekt schlichtweg gelogen, vgl. z.B. AG Wismar 2 C 364/99 v. 11.o7.2000; 2 C 564/01 v. 16.11.2001; 2 C 438/01 v. 11.12.2001; 12 C 15/01 v. 12.o3.2002; 12 C 847/03 v. 29.10.2003; 2 C 974/03 v. 17.o2.2004; 2 C 433/03 v. 24.o2.2004; 2 C 495/03 v. 16.o3.2004 sowie 12 C 194/07.

Insbesondere letztgenannte Entscheidung dürfte bei HUK durchaus bekannt sein (s.o.). Aber wenn es beliebt, wird auch hier das 5-€-Kleinvieh wieder Mist machen, und zwar in Form eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zu Lasten der HUK über ca. 120.- €.

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Eine Antwort zu “HUK - Kleinvieh macht auch Mist …”

  1. Unfall - Blog » Blog Archiv » HUK und ihre (Werk-)tage Sagt:

    [...] reduziert sich damit auf einen Tag. Aber wer so kundig über die (angebliche) „örtliche Rechtsprechung” schwafelt, addiert wohl auch Äpfel und Birnen. Den Rest möge wieder einmal das [...]

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