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	<title>Kommentare zu: HUK Coburg will es mal wieder wissen</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 16 May 2008 13:28:08 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: Hukianer</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-will-es-mal-wieder-wissen/#comment-820</link>
		<dc:creator>Hukianer</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Apr 2008 17:39:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-will-es-mal-wieder-wissen/#comment-820</guid>
		<description>Wenn man immer nur von den tausenden verlorenen Prozessen der HUK liest, wird es wohl seinen Grund haben?!

Die Darstellung m&#246;glicher gewonnener Prozesse ist Sache der HUK, die einen entsprechenden Nachweis (bisher) schuldig geblieben ist.

M&#246;gliche gewonnene Prozesse der HUK bedeutet jedoch abgeschlossene Verfahren und nicht, wie von der HUK gerne praktiziert,  die Vorlage irgendwelcher "krummen" Instanzurteile, die dann bei einer &#252;bergeordneten Instanz aufgrund rechtlicher Fehlerhaftigkeit aufgehoben bzw. abge&#228;ndert wurden.

Die Zahl m&#246;glicher gewonnener Honorarprozesse seitens der HUK d&#252;rfte nach den bisher vorliegenden Unterlagen gegen 0 gehen.
Auf alle F&#228;lle liegt die Zahl weit unter 1%.

Die HUK hatte noch nie die Absicht, direkte wirtschaftliche Vorteile aus den Honorarprozessen zu ziehen, sondern setzt das viele Geld (seiner Versicherten) f&#252;r die verlorenen Prozesse dazu ein, die freien und unabh&#228;ngigen Kfz-Sachverst&#228;ndigen mit infamer und vors&#228;tzlicher Falschpropaganda am Markt zu diskreditieren, mit dem Ziel, diese letztendlich komplett vom Markt zu eliminieren, um mit den eigenen oder "gewogenen" Sachverst&#228;ndigen das Schadensgesch&#228;ft im Sinne der Versicherungswirtschaft zu kontrollieren.

Der Sch&#228;diger soll nach Meinung der HUK am Schluss &#252;ber die H&#246;he der Schadensersatzleistung an den Gesch&#228;digten bestimmen.
Diesen Vorgang bezeichnet man in geradezu verharmlosender Art als "Schadensmanagement" oder "Schadenssteuerung".

Prima Sache, oder?
Der Schuldner entscheidet demnach dar&#252;ber, wie hoch seine Schuld sein soll?
K&#246;nnte man doch gleich im allgemeinen Schuldrecht einf&#252;hren?

Mehrere tausend verlorene Verfahren im Verlauf von 10 Jahren bedeuten f&#252;r die HUK einen Kostenaufwand von einigen Hunderttausend Euro / Jahr.

Es handelt sich also nur? um Geld aus der "Portokasse" im Vergleich zu einem &#220;berschuss von 500 bis 600 Mio Euro / Jahr.

Unter Betrachtung der Rechtslage im Schadensersatzprozess kann die HUK, sofern der Richter sein Handwerk versteht, keinen einzigen Prozess  gewinnen, da die H&#246;he des Sachverst&#228;ndigenhonorares im Rahmen des Schadensersatzprozesses keine Rolle spielt und es dem Gericht untersagt ist, die H&#246;he des Sachverst&#228;ndigenhonorares zu &#252;berpr&#252;fen.

Die HUK k&#246;nnte sich z.B., nachdem sie das Sachverst&#228;ndigenhonorar aussergerichtlich und vollst&#228;ndig an den Gesch&#228;digten ausgeglichen hat, die Rechte aus dem Vertragsverh&#228;ltnis Gesch&#228;digter-Sachverst&#228;ndiger abtreten lassen und den Sachverst&#228;ndigen ggf. auf R&#252;ckerstattung angeblich &#252;berh&#246;hter Betr&#228;ge in Anspruch nehmen.

Macht die HUK aber nicht, da die genau wissen, dass die Sachverst&#228;ndigenhonorare in der Regel nicht angreifbar sind und der Sachverst&#228;ndige auf diesem Wege beim Gesch&#228;digten nicht diskreditiert werden kann.

Der Rest hierzu ergibt sich aus dem obigen Kommentar.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man immer nur von den tausenden verlorenen Prozessen der HUK liest, wird es wohl seinen Grund haben?!</p>
<p>Die Darstellung m&#246;glicher gewonnener Prozesse ist Sache der HUK, die einen entsprechenden Nachweis (bisher) schuldig geblieben ist.</p>
<p>M&#246;gliche gewonnene Prozesse der HUK bedeutet jedoch abgeschlossene Verfahren und nicht, wie von der HUK gerne praktiziert,  die Vorlage irgendwelcher &#8220;krummen&#8221; Instanzurteile, die dann bei einer &#252;bergeordneten Instanz aufgrund rechtlicher Fehlerhaftigkeit aufgehoben bzw. abge&#228;ndert wurden.</p>
<p>Die Zahl m&#246;glicher gewonnener Honorarprozesse seitens der HUK d&#252;rfte nach den bisher vorliegenden Unterlagen gegen 0 gehen.<br />
Auf alle F&#228;lle liegt die Zahl weit unter 1%.</p>
<p>Die HUK hatte noch nie die Absicht, direkte wirtschaftliche Vorteile aus den Honorarprozessen zu ziehen, sondern setzt das viele Geld (seiner Versicherten) f&#252;r die verlorenen Prozesse dazu ein, die freien und unabh&#228;ngigen Kfz-Sachverst&#228;ndigen mit infamer und vors&#228;tzlicher Falschpropaganda am Markt zu diskreditieren, mit dem Ziel, diese letztendlich komplett vom Markt zu eliminieren, um mit den eigenen oder &#8220;gewogenen&#8221; Sachverst&#228;ndigen das Schadensgesch&#228;ft im Sinne der Versicherungswirtschaft zu kontrollieren.</p>
<p>Der Sch&#228;diger soll nach Meinung der HUK am Schluss &#252;ber die H&#246;he der Schadensersatzleistung an den Gesch&#228;digten bestimmen.<br />
Diesen Vorgang bezeichnet man in geradezu verharmlosender Art als &#8220;Schadensmanagement&#8221; oder &#8220;Schadenssteuerung&#8221;.</p>
<p>Prima Sache, oder?<br />
Der Schuldner entscheidet demnach dar&#252;ber, wie hoch seine Schuld sein soll?<br />
K&#246;nnte man doch gleich im allgemeinen Schuldrecht einf&#252;hren?</p>
<p>Mehrere tausend verlorene Verfahren im Verlauf von 10 Jahren bedeuten f&#252;r die HUK einen Kostenaufwand von einigen Hunderttausend Euro / Jahr.</p>
<p>Es handelt sich also nur? um Geld aus der &#8220;Portokasse&#8221; im Vergleich zu einem &#220;berschuss von 500 bis 600 Mio Euro / Jahr.</p>
<p>Unter Betrachtung der Rechtslage im Schadensersatzprozess kann die HUK, sofern der Richter sein Handwerk versteht, keinen einzigen Prozess  gewinnen, da die H&#246;he des Sachverst&#228;ndigenhonorares im Rahmen des Schadensersatzprozesses keine Rolle spielt und es dem Gericht untersagt ist, die H&#246;he des Sachverst&#228;ndigenhonorares zu &#252;berpr&#252;fen.</p>
<p>Die HUK k&#246;nnte sich z.B., nachdem sie das Sachverst&#228;ndigenhonorar aussergerichtlich und vollst&#228;ndig an den Gesch&#228;digten ausgeglichen hat, die Rechte aus dem Vertragsverh&#228;ltnis Gesch&#228;digter-Sachverst&#228;ndiger abtreten lassen und den Sachverst&#228;ndigen ggf. auf R&#252;ckerstattung angeblich &#252;berh&#246;hter Betr&#228;ge in Anspruch nehmen.</p>
<p>Macht die HUK aber nicht, da die genau wissen, dass die Sachverst&#228;ndigenhonorare in der Regel nicht angreifbar sind und der Sachverst&#228;ndige auf diesem Wege beim Gesch&#228;digten nicht diskreditiert werden kann.</p>
<p>Der Rest hierzu ergibt sich aus dem obigen Kommentar.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Fahrradfahrer</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-will-es-mal-wieder-wissen/#comment-819</link>
		<dc:creator>Fahrradfahrer</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Apr 2008 13:10:42 +0000</pubDate>
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		<description>Wie viele Prozesse gegen Sachverst&#228;ndige mit angeblich &#252;berh&#246;hten Rechnungen hat die HUK denn schon endg&#252;ltig &lt;i&gt;gewonnen&lt;/i&gt;?

Man liest ja immer nur von den sehr zahlreichen verlorenen Prozessen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die HUK diese "Zerm&#252;rbungstaktik" in dieser Masse &#252;ber Jahre hinweg fortf&#252;hren w&#252;rde, wenn &lt;i&gt;alle&lt;/i&gt; Verfahren ohne Ausnahmen nur zu h&#246;heren Kosten f&#252;r die HUK f&#252;hren w&#252;rden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie viele Prozesse gegen Sachverst&#228;ndige mit angeblich &#252;berh&#246;hten Rechnungen hat die HUK denn schon endg&#252;ltig <i>gewonnen</i>?</p>
<p>Man liest ja immer nur von den sehr zahlreichen verlorenen Prozessen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die HUK diese &#8220;Zerm&#252;rbungstaktik&#8221; in dieser Masse &#252;ber Jahre hinweg fortf&#252;hren w&#252;rde, wenn <i>alle</i> Verfahren ohne Ausnahmen nur zu h&#246;heren Kosten f&#252;r die HUK f&#252;hren w&#252;rden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hukianer</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-will-es-mal-wieder-wissen/#comment-818</link>
		<dc:creator>Hukianer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Apr 2008 16:03:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-will-es-mal-wieder-wissen/#comment-818</guid>
		<description>Die HUK treibt ihre "Spielchen" bez&#252;glich Nichtbezahlung des Sachverst&#228;ndigenhonorares nun schon seit &#252;ber 10 Jahren und handelt sich mit den immer gleichen Falschargumentationen ein unvorstellbares Mass an negativen Gerichtsentscheidungen ein.

Beispiel:

http://www.captain-huk.de/?page_id=727

Die Coburger haben &#252;brigens nicht hunderte, sondern bereits mehrere tausend Prozesse zum Thema Sachverst&#228;ndigenhonorar verloren.

Entsprechende Presseaufmerksamkeit hat die HUK hierf&#252;r auch schon erhalten und weitere Berichte werden bei diesem Mass an Uneinsichtigkeit unausweichlich folgen.

Besonders dreist bei der oben beschriebenen Angelegenheit ist jedoch der h&#228;ufige Versuch, den Gesch&#228;digten zu manipulieren, das Gutachtenhonorar f&#252;r das Gutachten, das er selbst in Auftrag gegeben hatte, nicht zu bezahlen.
Die HUK greift also indirekt in das Vertragsverh&#228;ltnis Gesch&#228;digter-Sachverst&#228;ndiger ein und steuert dann noch den Prozess mit Hilfe eigener  Rechtsanw&#228;lte.

Warum macht die HUK das?

Ganz einfach; um auf diesem Weg einen Werksvertragsprozess zu bekommen mit Hilfe und auf Kosten des Gesch&#228;digten.
Selbst wenn die HUK die Rechtskosten &#252;bernimmt, hat der Gesch&#228;digte jede Menge Unannehmlichkeiten.
Und als Sahneh&#228;ubchen zum Schluss einen verlorenen Prozess gegen seinen eigenen Sachverst&#228;ndigen.

Denn nur im Werksvertragsprozess d&#252;rfen die Honorargestaltung sowie die Nebenkosten diskutiert und gepr&#252;ft werden.

Die Sache muss man sich aber einmal auf der Zunge zergehen lassen:
Die Versicherung des Sch&#228;digers bringt den Gesch&#228;digten dazu, einen Prozess gegen seinen eigenen Vetrags- und Vertrauenspartner zu Gunsten der gegnerischen Versicherung zu f&#252;hren.
Und das noch mit Hilfe der Anw&#228;lte, die die Sch&#228;diger Versicherung vorgibt.

Die HUK ist am Schluss, selbst bei einem verlorenem Prozess, ohne Zweifel einer der Gewinner, weil sie durch den Rechtstreit das Vetrauensverh&#228;ltnis Gutachter-Gesch&#228;digter zutiefst ersch&#252;ttert und damit einen weiteren potentiellen Kunden des Sachverst&#228;ndigen "abgesprengt" hat.

Wie dumm muss man als Gesch&#228;digter eigentlich sein, um sich von einigen Versicherungchaoten derma&#223;en "verpacken" zu lassen?

Bei den Prozessen, bei denen der Gesch&#228;digte gegen die Versicherung auf Erstattung des Sachverst&#228;ndigenhonorares klagt, auch dann wenn dieses bisher noch nicht bezahlt wurde, befindet sich das Gericht eindeutig im Schadennsersatzprozess und es ist ihm nach Rechtsauffassung des BGH grunds&#228;tzlich verwehrt, die Rechnungspositionen zu pr&#252;fen.

Die Versicherung hat demnach die Kosten f&#252;r das Gutachten ungepr&#252;ft zu erstatten, sofern den Gesch&#228;digten kein Auswahlverschulden trifft und die Rechnung (f&#252;r einen Laien) nicht eindeutig &#252;berh&#246;ht erscheint.

Das hei&#223;t:
Der zust&#228;ndige Richter kann den Tatbestand bez&#252;gl. Angemessenheit der Sachverst&#228;ndigenrechnung im Schadensersatzprozess ganz einfach im Rahmen seines eigenen Erfahrungsschatzes und Ermessensspielraumes nach ZPO sch&#228;tzen und ben&#246;tigt keinerlei Analyse der genauen Rechnungspositionen oder irgend welche wilden Listen diverser Sachverst&#228;ndigenverb&#228;nde.

Aus Unkenntnis vieler Richter fand in der Vergangenheit bei einer erheblichen Zahl von  Schadensersatzprozessen, entgegen der Rechtslage, doch eine Pr&#252;fung der Honorarpositionen statt.
Es ist inzwischen jedoch erfreulicherweise feststellbar, dass einige Gerichte, offensichtlich in zwischenzeitlicher Kenntnis der BGH-Rechtsprechung, dazu &#252;bergehen, diese Pr&#252;fung der Rechnungspoitionen nicht mehr vorzunehmen.

Oder einfach zusammen gefasst:

In Coburg waren die rechtlichen Zusammenh&#228;nge bestimmt schon lange vor der BGH-Entscheidung bekannt. Trotzdem haben es die Coburger bis zur BGH-Rechtsprechung tats&#228;chlich geschafft, eine Vielzahl der Instanzgerichte jahrelang an der Nase herum zu f&#252;hren, indem im Schadensersatzprozess stets die Honorarpositionen angegriffen wurden.
Die Gerichte haben den Brocken stets willig geschluckt und die Sachverst&#228;ndigenhonorare im Sinne der Sch&#228;diger-Versicherung treu und brav einer unberechtigten Pr&#252;fung auf Angemessenheit unterzogen.

Respekt!

Als juristischer Laie w&#252;rde ich bei dem o.a. Fall ab sofort ausschlie&#223;lich den Versicherungsnehmer der HUK in Anspruch nehmen und jegliche Korrespondenz mit der HUK abbrechen bzw. erst gar nicht f&#252;hren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die HUK treibt ihre &#8220;Spielchen&#8221; bez&#252;glich Nichtbezahlung des Sachverst&#228;ndigenhonorares nun schon seit &#252;ber 10 Jahren und handelt sich mit den immer gleichen Falschargumentationen ein unvorstellbares Mass an negativen Gerichtsentscheidungen ein.</p>
<p>Beispiel:</p>
<p><a href="http://www.captain-huk.de/?page_id=727" rel="nofollow"></a><a href='http://www.captain-huk.de/?page_id=727'>http://www.captain-huk.de/?page_id=727</a></p>
<p>Die Coburger haben &#252;brigens nicht hunderte, sondern bereits mehrere tausend Prozesse zum Thema Sachverst&#228;ndigenhonorar verloren.</p>
<p>Entsprechende Presseaufmerksamkeit hat die HUK hierf&#252;r auch schon erhalten und weitere Berichte werden bei diesem Mass an Uneinsichtigkeit unausweichlich folgen.</p>
<p>Besonders dreist bei der oben beschriebenen Angelegenheit ist jedoch der h&#228;ufige Versuch, den Gesch&#228;digten zu manipulieren, das Gutachtenhonorar f&#252;r das Gutachten, das er selbst in Auftrag gegeben hatte, nicht zu bezahlen.<br />
Die HUK greift also indirekt in das Vertragsverh&#228;ltnis Gesch&#228;digter-Sachverst&#228;ndiger ein und steuert dann noch den Prozess mit Hilfe eigener  Rechtsanw&#228;lte.</p>
<p>Warum macht die HUK das?</p>
<p>Ganz einfach; um auf diesem Weg einen Werksvertragsprozess zu bekommen mit Hilfe und auf Kosten des Gesch&#228;digten.<br />
Selbst wenn die HUK die Rechtskosten &#252;bernimmt, hat der Gesch&#228;digte jede Menge Unannehmlichkeiten.<br />
Und als Sahneh&#228;ubchen zum Schluss einen verlorenen Prozess gegen seinen eigenen Sachverst&#228;ndigen.</p>
<p>Denn nur im Werksvertragsprozess d&#252;rfen die Honorargestaltung sowie die Nebenkosten diskutiert und gepr&#252;ft werden.</p>
<p>Die Sache muss man sich aber einmal auf der Zunge zergehen lassen:<br />
Die Versicherung des Sch&#228;digers bringt den Gesch&#228;digten dazu, einen Prozess gegen seinen eigenen Vetrags- und Vertrauenspartner zu Gunsten der gegnerischen Versicherung zu f&#252;hren.<br />
Und das noch mit Hilfe der Anw&#228;lte, die die Sch&#228;diger Versicherung vorgibt.</p>
<p>Die HUK ist am Schluss, selbst bei einem verlorenem Prozess, ohne Zweifel einer der Gewinner, weil sie durch den Rechtstreit das Vetrauensverh&#228;ltnis Gutachter-Gesch&#228;digter zutiefst ersch&#252;ttert und damit einen weiteren potentiellen Kunden des Sachverst&#228;ndigen &#8220;abgesprengt&#8221; hat.</p>
<p>Wie dumm muss man als Gesch&#228;digter eigentlich sein, um sich von einigen Versicherungchaoten derma&#223;en &#8220;verpacken&#8221; zu lassen?</p>
<p>Bei den Prozessen, bei denen der Gesch&#228;digte gegen die Versicherung auf Erstattung des Sachverst&#228;ndigenhonorares klagt, auch dann wenn dieses bisher noch nicht bezahlt wurde, befindet sich das Gericht eindeutig im Schadennsersatzprozess und es ist ihm nach Rechtsauffassung des BGH grunds&#228;tzlich verwehrt, die Rechnungspositionen zu pr&#252;fen.</p>
<p>Die Versicherung hat demnach die Kosten f&#252;r das Gutachten ungepr&#252;ft zu erstatten, sofern den Gesch&#228;digten kein Auswahlverschulden trifft und die Rechnung (f&#252;r einen Laien) nicht eindeutig &#252;berh&#246;ht erscheint.</p>
<p>Das hei&#223;t:<br />
Der zust&#228;ndige Richter kann den Tatbestand bez&#252;gl. Angemessenheit der Sachverst&#228;ndigenrechnung im Schadensersatzprozess ganz einfach im Rahmen seines eigenen Erfahrungsschatzes und Ermessensspielraumes nach ZPO sch&#228;tzen und ben&#246;tigt keinerlei Analyse der genauen Rechnungspositionen oder irgend welche wilden Listen diverser Sachverst&#228;ndigenverb&#228;nde.</p>
<p>Aus Unkenntnis vieler Richter fand in der Vergangenheit bei einer erheblichen Zahl von  Schadensersatzprozessen, entgegen der Rechtslage, doch eine Pr&#252;fung der Honorarpositionen statt.<br />
Es ist inzwischen jedoch erfreulicherweise feststellbar, dass einige Gerichte, offensichtlich in zwischenzeitlicher Kenntnis der BGH-Rechtsprechung, dazu &#252;bergehen, diese Pr&#252;fung der Rechnungspoitionen nicht mehr vorzunehmen.</p>
<p>Oder einfach zusammen gefasst:</p>
<p>In Coburg waren die rechtlichen Zusammenh&#228;nge bestimmt schon lange vor der BGH-Entscheidung bekannt. Trotzdem haben es die Coburger bis zur BGH-Rechtsprechung tats&#228;chlich geschafft, eine Vielzahl der Instanzgerichte jahrelang an der Nase herum zu f&#252;hren, indem im Schadensersatzprozess stets die Honorarpositionen angegriffen wurden.<br />
Die Gerichte haben den Brocken stets willig geschluckt und die Sachverst&#228;ndigenhonorare im Sinne der Sch&#228;diger-Versicherung treu und brav einer unberechtigten Pr&#252;fung auf Angemessenheit unterzogen.</p>
<p>Respekt!</p>
<p>Als juristischer Laie w&#252;rde ich bei dem o.a. Fall ab sofort ausschlie&#223;lich den Versicherungsnehmer der HUK in Anspruch nehmen und jegliche Korrespondenz mit der HUK abbrechen bzw. erst gar nicht f&#252;hren.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Rüdiger Nickel</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-will-es-mal-wieder-wissen/#comment-817</link>
		<dc:creator>RA Rüdiger Nickel</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Apr 2008 15:44:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-will-es-mal-wieder-wissen/#comment-817</guid>
		<description>&lt;p&gt;Ist das wahr, dass der Haftpflichtversicherer des Sch&#228;digers von sich aus einen Anwalt f&#252;r den Gegner seines eigenen Versicherungsnehmers bestellen will, um dessen Interessen gegen&#252;ber einem Sachverst&#228;ndigen zu vertreten, der aus dem abgeschlossenen Sachverst&#228;ndigenvertrag seine Restgeb&#252;hren verlangt, wissend, dass dieser Anwalt einen solchen Auftrag (wegen auf der Hand liegender Interessenkollision) keinesfalls wahrnehmen kann, zumal dieser ja auch verpflichtet w&#228;re, der Haftpflichtversicherung bei einem solchen Rechtsstreit den Streit zu verk&#252;nden. Dies ist wohl ein klarer Auftrag an den Anwalt zur Interessenkollision!&lt;/p&gt;
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ist das wahr, dass der Haftpflichtversicherer des Sch&#228;digers von sich aus einen Anwalt f&#252;r den Gegner seines eigenen Versicherungsnehmers bestellen will, um dessen Interessen gegen&#252;ber einem Sachverst&#228;ndigen zu vertreten, der aus dem abgeschlossenen Sachverst&#228;ndigenvertrag seine Restgeb&#252;hren verlangt, wissend, dass dieser Anwalt einen solchen Auftrag (wegen auf der Hand liegender Interessenkollision) keinesfalls wahrnehmen kann, zumal dieser ja auch verpflichtet w&#228;re, der Haftpflichtversicherung bei einem solchen Rechtsstreit den Streit zu verk&#252;nden. Dies ist wohl ein klarer Auftrag an den Anwalt zur Interessenkollision!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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