HUK Coburg - versucht’s dummdreist
Wie bereits berichtet, hatte die HUK mal wieder die Allgemeine Kostenpauschale auf 25.- € heruntergekürzt, weshalb ich Mahnbescheid beantragt habe. Nun wird’s dreist:
Die HUK teilt mit Scheiben vom o4. Mai 2007 mit, sie habe den Mahnbescheid „am 02.05.2007 erhalten”. Sie habe aber „bereits mit Datum vom 30.04.2007 eine Nachzahlung von 5 EUR auf die Kostenpauschale … vorgenommen”. Somit sehe sie „die Sache als bereits erledigt” an. Die Zahlung ging am o4. Mai 2007 hier ein. Gegen den Mahnbescheid haben die HUK und ihr VN auch vollumfänglich Widerspruch eingelegt, die Sache geht jetzt also in’s Klagverfahren.
Die Behauptung eines Zuganges des Mahnbescheids erst am o2.o5.2007 dürfte schlicht unwahr sein, tatsächlich ist er nach schriftlicher Mitteilung des Mahngerichts bereits am 30. April 2007 der HUK zugestellt worden, dem Tage ihrer Zahlung. Im Übrigen fragt sich, was die HUK denn plötzlich zu dieser Zahlung bewegt haben soll, wenn nicht gerade der Mahnbescheid ?!
Daher werden die HUK und ihr Versicherter jetzt gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen haben. „Bereits erledigt”, wie die HUK meint, ist die Sache nur hinsichtlich der Hauptforderung von 5.- €, nicht aber hinsichtlich der Kosten des Verfahrens von ca. 165.- € (es sei denn, die HUK wird nun doch noch von Einsicht befallen und erkennt jetzt an, wodurch sich die Kosten reduzieren würden).
Nachtrag:
Im Rahmen der weiteren Korrespondenz in dieser Sache hatte ich die Sachbearbeiterin nebenbei auf die strafrechtliche Relevanz unwahrer Abgaben im Rahmen eines Rechtsstreits hingewiesen und - siehe da, die HUK schreibt an das Amtsgericht:
„… müssen wir eine Datenkorrektur wegen Verwechslung der Poststempel vornehmen. Eingang des Mahnbescheides hier war am 30.04.2007 lt. händischem Vermerk und nicht, wie Ihnen lt. Eingansstempel mitgeteilt, am 02.05.2007. Somit erfolgte unsere Zahlung am Tage des Einganges des Bescheid und nicht vor diesem.”
Auf die Idee, bei dieser nun eindeutigen Sachlage nunmehr anzuerkennen, kam die HUK allerdings nicht. Sie müsste also konsequenterweise Klagabweisung beantragen. Bin mal gespannt, wie die HUK diese begründen will.
17. Mai 2007 at 20:42
Zahlung als nicht vollständig zurückweisen, da nicht genug für Kosten und Zinsen. Teilzahlungen sind nicht hinzunehmen.
19. Juni 2007 at 10:45
[...] war einmal eine Versicherung, die versuchte einmal wieder an der Allgemeinen Kostenpauschale zu sparen. Sie zahlte auf die [...]