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	<title>Kommentare zu: HUK-Coburg Versicherungen und die BGH-Rechtsprechung</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 29 Aug 2008 03:21:24 +0000</pubDate>
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		<title>Von: RA Walzer</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-versicherungen-und-die-bgh-rechtsprechung/#comment-402</link>
		<dc:creator>RA Walzer</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Jun 2007 07:47:49 +0000</pubDate>
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		<description>Die HUK lernt es nicht. 

"Die Kosten des R&#252;ckstufungsschaden k&#246;nnen nicht &#252;bernommen werden, da Ihr Mandant die Vollkaskoversicherung aufgrund eigenen Verschuldens sowieso in Anspruch genommen h&#228;tte."

Ein emp&#246;rter Anruf bei der HUK -unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung- folgte sofort und endete mit der Bitte der HUK, doch das Urteil vorzulegen....

Das werde ich tun, allerdings im Rahmen des Klageverfahrens.....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die HUK lernt es nicht. </p>
<p>&#8220;Die Kosten des R&#252;ckstufungsschaden k&#246;nnen nicht &#252;bernommen werden, da Ihr Mandant die Vollkaskoversicherung aufgrund eigenen Verschuldens sowieso in Anspruch genommen h&#228;tte.&#8221;</p>
<p>Ein emp&#246;rter Anruf bei der HUK -unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung- folgte sofort und endete mit der Bitte der HUK, doch das Urteil vorzulegen&#8230;.</p>
<p>Das werde ich tun, allerdings im Rahmen des Klageverfahrens&#8230;..</p>
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	<item>
		<title>Von: Northman</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-versicherungen-und-die-bgh-rechtsprechung/#comment-29</link>
		<dc:creator>Northman</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Nov 2006 20:06:48 +0000</pubDate>
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		<description>@RA Kasulke

ja,  Sie haben Recht. Aber als ich meinen Beitrag verfasst habe, war dieses Urteil noch nicht ver&#246;ffentlicht :) Aber ich werde es gleich lesen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@RA Kasulke</p>
<p>ja,  Sie haben Recht. Aber als ich meinen Beitrag verfasst habe, war dieses Urteil noch nicht ver&#246;ffentlicht <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> Aber ich werde es gleich lesen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Kasulke</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-versicherungen-und-die-bgh-rechtsprechung/#comment-28</link>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Nov 2006 15:57:36 +0000</pubDate>
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		<description>@ Northmann

Nein, der Gesch&#228;digte verst&#246;&#223;t durch die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn der Gesch&#228;digte ein Teil seines Schadens selbst zu zahlen hat. 
Dies hat jetzt auch der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.09.2006, AZ VI ZR 247/05, entschieden - der Leitsatz lautet:

"Bei einer anteiligen Haftung muss der Gesch&#228;digte vor Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung grunds&#228;tzlich nicht die mitteilung &#252;ber die Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers seines Unfallgegners abwarten."</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Northmann</p>
<p>Nein, der Gesch&#228;digte verst&#246;&#223;t durch die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn der Gesch&#228;digte ein Teil seines Schadens selbst zu zahlen hat.<br />
Dies hat jetzt auch der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.09.2006, AZ VI ZR 247/05, entschieden - der Leitsatz lautet:</p>
<p>&#8220;Bei einer anteiligen Haftung muss der Gesch&#228;digte vor Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung grunds&#228;tzlich nicht die mitteilung &#252;ber die Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers seines Unfallgegners abwarten.&#8221;</p>
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		<title>Von: Northman</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-versicherungen-und-die-bgh-rechtsprechung/#comment-24</link>
		<dc:creator>Northman</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Oct 2006 15:27:07 +0000</pubDate>
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		<description>So einfach ist das nicht mit diesem H&#246;herstufungsschaden. Zwar stellt dieser grunds&#228;tzlich  eine ersatzpflichtige Schadensposition dar. Jedoch erging das Urteil in der Konstellation, dass die generische Versicherung eine vollst&#228;ndige Regulierung nicht sofort vorgenommen hat und der Gesch&#228;digte folglich seine Fahrzeugvollversicherung in Anspruch genommen hat.Nun ist m.E. aber auch eine Konstellation denkbar ,in welcher die generische Versicherung unverz&#252;glich reguliert. Nimmt dann der Gesch&#228;digte trotzdem seine Fahrzeugvollversicherung in Anspruch (z.B. wegen der Vorteile beim Quotenvorrecht) so verst&#246;&#223;t er m.E. gegen seine Schadensminderungspflicht. Denn gerade durch die Inanspruchnahme der Fahrzeugvollversicherung wird ja der Schaden (=H&#246;herstufung) erh&#246;ht. Ob in dieser Konstellation der BGH ebenso entscheidet, wie in dem o.g. Urteil bleibt abzuwarten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>So einfach ist das nicht mit diesem H&#246;herstufungsschaden. Zwar stellt dieser grunds&#228;tzlich  eine ersatzpflichtige Schadensposition dar. Jedoch erging das Urteil in der Konstellation, dass die generische Versicherung eine vollst&#228;ndige Regulierung nicht sofort vorgenommen hat und der Gesch&#228;digte folglich seine Fahrzeugvollversicherung in Anspruch genommen hat.Nun ist m.E. aber auch eine Konstellation denkbar ,in welcher die generische Versicherung unverz&#252;glich reguliert. Nimmt dann der Gesch&#228;digte trotzdem seine Fahrzeugvollversicherung in Anspruch (z.B. wegen der Vorteile beim Quotenvorrecht) so verst&#246;&#223;t er m.E. gegen seine Schadensminderungspflicht. Denn gerade durch die Inanspruchnahme der Fahrzeugvollversicherung wird ja der Schaden (=H&#246;herstufung) erh&#246;ht. Ob in dieser Konstellation der BGH ebenso entscheidet, wie in dem o.g. Urteil bleibt abzuwarten.</p>
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