HUK-Coburg-Versicherungen und das Unfallmanagement
Der Redaktion liegt eine Leitlinie der Partnerschaft zwischen der HUK-Coburg und einem Autohersteller mit drei großen Buchstaben vor. Diese datiert vom 05.05.2004 - ob diese noch aktuell ist kann nicht überprüft werden. Demnach sollen “Unfallgeschehen nach gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen behandelt werden, ohne die rechtliche Position der Werkstattkunden zu berühren.” Hier nur zwei Auszüge, die sehr erwähnenswert sind:
- Lässt ein von der HUK-Coburg zum … Partner empfohlener Kunde ein Schaden nach der Erstellung eines Kostenvoranschlages nicht reparieren, wird dieser Kostenvoranschlag dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Die HUK-Coburg leistet Zahlung innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Rechnungseingang, wenn die entsprechende Kostenzusage vorliegt. Auf Wunsch kann eine Vorschußzahlung in Höhe des Kostenvoranschlages geleistet werden.
Es bleibt ein bitterer Beigeschmack, dass der Kunde, der eventuell Anspruch auf einen Sachverständigen hätte und nunmehr zum Kostenvoranschlag gebracht wird, diesen auch noch zahlen soll, da er eventuell fiktiv abrechnet. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch ein Kostenvoranschlag vom Versicherer zu ersetzen ist, denn der Geschädigte kommt nur seiner Schadensminderungspflicht nach - wenn Gutachten zu bezahlen ist, dann erst recht ein Kostenvoranschlag. Weiterhin, warum warten Geschädigte ohne Partnerwerkstatt bei der HUK-Coburg 4 Wochen auf Ihr Geld, die Partner bekommen es aber in drei Tagen nach Rechnungseingang ?