HUK-Coburg Versicherungen - Schadensmanagement - DEKRA

Mit allen Mitteln versucht die HUK-Coburg Versicherung es wieder einmal den Geschädigten zu beeinflussen. Noch am Unfallort wurde mit dem Geschädigten ein Telefonat geführt. Während dieser noch im Abschlepper saß und den Unfall verarbeiten musste, wurde der Geschädigte ausgefragt. Diesbezüglich wurde auch nachgefragt, ob die HUK die Telefonnummer an eine Autovermietung und an die DEKRA weitergeben darf. Der Mdt erklärte sich einverstanden. Der DEKRA-Sachverständige meldete sich jedoch erst 4 Tage später. Nach fachkundigem Rat hatte der Mandant daher bereits einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt. Das Gutachten war bereits bei Anruf der DEKRA fertig. In dem Schreiben an den Anwalt fragt die HUK nun folgendes:

“Desweiteren bitten wir Sie, uns mitzuteilen, wer das Gutachten beauftragt hat. Nach Aussagen Ihres Mandanten weiß dieser nichts von einer Beauftragung, da noch im Telefonat von der Unfallstelle aus, durch uns DEKRA beauftragt wurde im Einverständnis Ihres Mandanten”

Festzustellen bleibt, dass kein Einverständnis des Mandanten vorlag. Lediglich eine Weitergabe der Telefonnumer. Ferner hat der Geschädigte das Recht auf einen eigenen Gutachter. Diesen hat der Mandant beauftragt - und er weiß auch noch von der Beuaftragung !

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