HUK-Coburg und der eigene Arztbericht – unzureichend

Die HUK-Coburg übersendet dem behandelnden Arzt der Mandantin einen Arztbericht (Kurzbericht), damit dieser ein entsprechendes Attest ausstellt. Der Arzt kommt diesem nach und füllt diesen Bericht aus.

Jetzt schreibt die HUK, dass auf Grund des ärztlichen Attestes keine umfassende Prüfung vorgenommen werden kann. Sollten meine Mandantin damit nicht einverstanden sein, soll ein umfassender Bericht vorgelegt werden.

Liebe HUK´ler – warum werden dann denn Kurzbericht an die Ärzte versandt, wenn anhand dieser keine Prüfung vorgenommen werden kann ? Ein Vorsatz für das neue Jahr – einstampfen der Kurzberichte !

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